Natürlich kannst du krank werden, wenn du 4 richtig scharfe Chilis ißt.

Du kannst dir Mund, Rachen und Speiseröhre verbrennen. Wie das Leben danach aussehen kann, die Phantasie dürftest du haben.

Lass die Finger davon - eine Wette ist nicht das Leben.

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Denke mal drüber nach, warum der Kumpel in deinem Unterbewusstsein -herumgeistert-.

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Ja, natürlich. Du hast ja den Aufwand, um dein Geld zu bekommen. Ebenso kannst du Zinsen verlangen, denn man -arbeitet- mit deinem Geld.

Soweit die Theorie. Schau aber vorher in den Vertrag hinein, den du unterschrieben hast, was du da unterschrieben hast. Vielleicht erübrigt sich die Mahnung, da dort drin steht, was geschieht, wenn du die Reise nicht antrittst.

Viel Erfolg!

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Meist ist man mit 50 in einer Lebensphase, wo -Geschenk- nicht so wesentlich ist.

Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn man es organisiert bekommt, dass sehr viele Freunde und Bekannte zusammen finden. Es reicht ein Grill und ein paar Getränke, man sieht sich und kann plauschen. Oft werden auch dabei Verbindungen wieder aufgefrischt, die einschlafen zu drohten. Weil eben alle immer so wenig Zeit haben.

Viel Erfolg und Freude!

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was dürfte -normal- sein? und die Dinge verändern sich auch, selbst in dir.

Ob nun das weinen so wesentlich ich, wage ich zu bezweifeln. Eher sehe ich, dass du sehr traurig bist. Da solltest du die Ursache finden. Die Lösung dürfte nicht weinen sein.

Dass du nicht mehr weinst kann daran liegen, dass dein Körper gelernt hat, mit dem traurig sein umzugehen und dies anders verarbeitet.

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Nein, das dürfen sie grundsätzlich nicht. Richte dein eigenes Konto ein, lass das Geld dorthin überweisen und SAGE es deinen Eltern (!).

Das handeln deiner Eltern jetzt hat eine Ursache. Ich denke, da sind unausgesprochene Dinge, welche die finanziellen Dinge betreffen. Da hilft nur, alle an einen Tisch. Es lässt sich erahnen, dass sich deine Eltern möglicherweise ein Signal von dir wünschen, dass du dich auch am finanziellen Leben der Gemeinschaft beteiligst. Denke vor dem Gespräch selbst darüber nach und mache deinen Eltern einen Vorschlag. Was du von den 246 € selbst finanzierst und was du zum Leben zugeben möchtest (und wenn es 10 € sind), - oft ist es ausreichend für Eltern, dass sie einen Interesse und einen Willen der Kinder sehen.

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Nein, die Kündigung in der Probezeit bedarf keiner Gründe.

Ungeachtet dessen, solltest du deinne persönlichen Problematiken bedenken, bevor die einen AV unterschreibst. 2 Wohnungen zu finanzieren ist bedenklich. Fraglich ist diese Obdachlosigkeit, es gibt in den meisten Orten preiswerte Unterkünfte für Menschen, die z. B. auf Montage sind. Zu guter letzt kann eine Fahrt (z. B. Autobahn) über 120 km schneller sein, als 40 km durch eine Großstadt.

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Nach deiner Schilderung -nein-. Aber, da sind nur mündliche Aussagen.

Ich würde wie folgt vorgehen: Lass dir von der Maklerin das Schriftstück in Kopie aushändigen, wonach der Vermieter sie beauftragt hätte. Sage dabei nicht, dass ihr euch mit dem Vermieter persönlich in Verbindung gesetzt habt.

Legt sie euch das Schriftstück vor, dann ist die Sachlage eine andere. Dann war die Aussage des Vermieters nicht korrekt.

Legt sie euch kein Schriftstück vor, dann war die Maklerin mit betrügerischen Absichten unterwegs und ihr könnt euch überlegen, ob ihr weiter vorgehen wollt.

Klärt im ersten Schritt die Lage und haltet euch nach beiden Seiten bedeckt.

Viel Erfolg.

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Die Mutter hat in Sachen Unterhalt die Beistandschaft des Jugendamtes angenommen D. h. sie hat in diesem einem Punkt die Vertretung der Kindesrechte an das Jugendamt abgegeben. Das ist gesetzlich und völlig legitim.

Das sie das gleiche Schreiben bekam und ebenso nicht weiß warum, ist höchst fraglich. Ohne ihre Unterschrift wird das Jugendamt nicht tätig. Auszuschließen ist natürlich nicht der -große Irrtum vom Amt-. Da einfach anrufen und nachfragen.

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Zitronensäure kann ich bestätigen.

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Das ist -leider- immer wieder ein umstrittenes Thema. Nun kennt man nicht den Werdegang, wie die ganze Kommunikation verlief.

Unstrittig ist die Kostenbeteiligung für die erforderlichen Arbeiten. Die Höhe muss jedoch angemessen sein.

Am besten bleibt, ihr setzt euch mit der Vermieterin zusammen, besprecht die Lage, findet einen Konsens -auch in der frage, was ihr tun könntet, sofern ihr das wollt.

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Hallo,

deine Frage lässt sich -ohne Kenntnis der Zahlen- nicht beantworten. Sicherlich mindert sich ihr Anspruch im BAB, weil die finanzielle Belastung für die Miete geringer wird.

Rechnet es doch selbst einmal durch: http://babrechner.arbeitsagentur.de/ Die Zahlen liegen euch vor. Absolute Sicherheit bietet der Rechner nicht, aber dann wißt ihr schon so ungefähr, wohin die Reise geht.

Grüße

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Ja, das Ordnungsgeld musst du bezahlen.

Deine Überzeugung ist leider falsch. Der Straßenverkehr ist auch öffentlich, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt. Voraussetzung dabei ist, dass auf dem Privatgelände das Parken von Fahrzeugen (Anwohner/Gäste) zugelassen ist.

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Einen rechtlichen Beistand kannst du immer haben und mitnehmen, schließlich sind wir ja ein Rechtsstaat. Ob das -auch bezüglich der Kosten- notwendig ist, überlege jedoch vorab. Eine Vorladung ist nichts weiter, als das man dich bittet zu kommen, um mit dir etwas zu besprechen.

Du musst dich bei dieser Vorladung nicht äußern. Wenn es ein Thema ist, wo du denkst -das sollte ein Anwalt sprechen- dann hörst du dir das an, hinterlässt die Kontaktdaten deines Anwaltes bittest, man sollte sich an diesen wenden.

Gruss

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Hallo Susi,

grundsätzlich kann der Arbeitgeber (AG) einen Urlaub für eine bestimmte Zeit wieder aufheben. Maßgeblich sind wichtige betriebsbedingte Situationen, die das für den Ablauf notwendig machen.

ABER. in diesem Fall muss der Arbeitgeber alle Kosten tragen, die dem Arbeitnehmer für den Urlaub VORAB entstanden sind, eben einen Schadensersatz.

Dein Freund sollte sich schriftlich geben lassen, dass der Urlaub durch den AG verweigert wird und sofort Schadensersatz gegenüber dem AG anmelden.

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Hallo,

welches Datum trrägt denn das Schreiben und was GENAU steht drin?

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Hallo, jedes Tier hat sein Eigenleben.

Über dieses Medium da einen Rat pauschal zu geben, halte ich für nicht gut.

Nehme dir einen erfahrenen Reiter, beobachtet das Tier und legt den ersten Schritt fest. Von diesem aus kann man -je nach Fortschritt- weiteres planen.

Ansonsten kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen: Höre auf dein Bauchgefühl.

Viel Erfolg und Freude, euch beiden.

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Ja, so ist das im Leben. Aber tröste dich, es ergeht nicht wenigen Menschen so. Zu mindestens 1 x Mal im Leben.

Jeder Körper verarbeitet Alkohol anders. Trinke viel Wasser und esse, auch wenn es nicht schmeckt. Bewege dich.

Zum Arzt solltest du, wenn die Schmerzen heftig werden oder sie mehr als 5 Tage anhalten.

Gute Besserung.

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Manchmal ist es im Leben so, dass die Dinge auch Freiraum brauchen. Ihr seid auch in einem Alter, wo man viele Wege geht und diese müssen bei euch nicht gleich sein. Und jeder geht seinen Weg.

Vielleicht ist es gut, wenn du ihr sagst, wie du empfindest und sie fragst, was sie denkt.

Gebt euch beide Zeit.

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