Nach deiner Schilderung -nein-. Aber, da sind nur mündliche Aussagen.
Ich würde wie folgt vorgehen: Lass dir von der Maklerin das Schriftstück in Kopie aushändigen, wonach der Vermieter sie beauftragt hätte. Sage dabei nicht, dass ihr euch mit dem Vermieter persönlich in Verbindung gesetzt habt.
Legt sie euch das Schriftstück vor, dann ist die Sachlage eine andere. Dann war die Aussage des Vermieters nicht korrekt.
Legt sie euch kein Schriftstück vor, dann war die Maklerin mit betrügerischen Absichten unterwegs und ihr könnt euch überlegen, ob ihr weiter vorgehen wollt.
Klärt im ersten Schritt die Lage und haltet euch nach beiden Seiten bedeckt.
Viel Erfolg.