Annahme: der Verdacht ist korrekt und das Hinterrad ist tatsächlich von Person X Fahrrad.
Dann könnte die o.g. Aktion dennoch böse nach hinten losgehen und Straftatbestände beinhalten. Ein Beispiel dafür ist, wenn das Fahrrad auf dem Privatgrundstück des Diebs steht und X sich unerlaubt Zugang verschafft, indem X z.B. über einen Zaun klettert. In einen Keller oder Schuppen einbrechen sollte X erst Recht nicht ;-) Auch Sachbeschädigung kommt als Straftatbestand, wenn beim Abmontieren das Fahrrad des Diebs z.B. zerkratzt wird.
Also besser zur Polizei gehen, Anzeige erstatten, belegen, dass das Hinterrad X gehört...