Hi. Bei mir hat es über 13 Std. gedauert. Irgendwann war ich ungeduldig und hab da mal angerufen. Die haben das auf irgendein Freigabecenter geschoben. Naja, komischer weise ging die Sim 10 Minuten später...

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Ich würde sagen 8 €. Dann zahlst du fast nach Tarif. 4x / Monat wären dann abgerundet 30 €, was ein tolles zusätzliches Taschengeld ist.

Grüße

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Das gehört sich so in Ostdeutschland. Lediglich in den Krankenhäusern verzichtet man darauf. Sei froh, dass von dem von der ehem. Besatzungsmacht zelibrierten Begrüßungskuss abgesehen wird ;-) Es zählt als Zeichen der Höflichkeit. PS: Den dir untergebenen arbeitskollegen solltest du demnach die Hand reichen, sonst wird es bald heißen, dass du dich als etwas besseres fühlst.

Grüße

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Was soll das? Du schränkst bereits in der Frage Antwortmöglichkeiten ein - das ist so nicht in ordnung. Er will dich erpressen. Fang wieder was mit ihm an, dann bringt er sich auch nicht um. Da musst du ganz allein entscheiden, ob du dich auf so eine fieße Nummer einlassen willst. Eigentlich bist du nicht für sein Leben verantwortlich. Oft ist es sehr gut ihm das genau so zu sagen. "Ich kann es nicht bestiummen, was du mit deinem Leben vorhast, aber ich lasse mich auch nicht von dir erpressen." Das ist ne klare Ansage. Kleine Gegenfrage: Was ist ein halber Punk?

Grüße

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Das ist absoluter Blödsinn! Man kann soetwas nie verallgemeinern!!!

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Taschenkontrollen in der schule bitte um hilfe

Moin, an unserer Schule wird anfang des Schuljahres 2011 ein absolutes Handyverbot eingeführt! Letztes Jahr wurde das Handyverbot an unserer Schule nicht mehr so krass genommen...ein Jahr davor sah das anders aus. Weil einge Schüler/Schülerinnen unfug mit Handys getrieben hatten wurde eine Regel in der Schule erlassen das alle Handys einkassiert werden wenn sie im Unterricht aus der Tasche geholt werden...unserer Meinung nach war das Gesetz in unseren Augen VOLLKOMMEN ausreichend! Doch wie oben im Text erwähnt wird dieses Jahr eine neue Regel erlassen das besagt: Alle Handys werden morgens in der ersten Stunde eingesammelt und in eine Box oder einen Schrank gelagert. (Wir müssen dazu sagen das die Geräte nicht von der Schule versichert werden)

Nach der letzten Stunde bekommen wir unsere Handys wieder! Und wenn sich einige Schüler dagegen währen so wird eine weitere Regel erlassen und die besagt das Die Lehrer dazu befugt sind bei jedem Schüler der sein Handy nicht abgeben will eine Taschenkontrolle und sogar Leibesvisite durch gefürht wird!

Unserer Meinung nach sollte jeder Schüler das Recht haben sein Handy bei sich zu haben um Hilfe zu holen wenn mal kein Lehrer da ist (wegen krankheit oder im schlümstenfalle ein Amoklauf!! Vorallem wir gehen an eine Körperbehindertenschule... sollten die Lehrer nicht dann sogar besonders darauf achten das ein Handy bei jedem verfügbar/vorhanen ist? Oder haben wir da Unrecht??

Nun unsere DRINGENDE Frage Sind die Lehrer dazu befugt oder dürfen sie das überhaubt machen?? Ist das Rechtens ? Wenn ja...WARUM? Wenn NEIN..wie können wir uns dagegen währen ohne Das iwir eine Strafe von der Schule bekomme?

Noch eine kleine Frage hinterher... Wenn die Schule so etwas veranlasst was muss die Schule mir vorweisen (Papiere, Erlaubniss siehe Magdeburg etc.) damit die Schule das Gesetz durchziehen kann und darf?

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Um Himmels Willen, was ist bei dir an der Schule los? Ich gebe dem Lehrkörper recht - Handys haben nichts im Unterricht zu suchen. Hinzu kommt, dass mittlerweile im Smartphone Zeitalter sehr viel Unfug damit getrieben wird. Schüler sind während des Unterrichts bei Facebook und lästern über den Lehrer oder moppen Mitschüler oder es werden Videos aufgezeichnet und bei YouTube veröffentlicht. Dann werden die Unterlagen der Lehrer durchstöbert und Lösungen von künftigen Arbeitsaufträgen, Klassenarbeiten etc. abfotografiert. Das sind alles Situationen, die eine Schule dazu bringen, dass solche strengen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Um eine körperliche Durchsuchung vornehmen zu können benötigen die Lehrer bei minderjährigen Schülern das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Dies wird meist generell durch eine Aufforderung zu einer Unterschrift eingeholt. Meistens werden auch die Schüler verpflichtet diese Unterschrift zu leisten. (Ähnliches Vorgehen an vielen Schulen beim Verdacht auf Mitführen von Betäubungsmitteln, Taback oder Waffen) Wird die Zustimmung verweigert darf nur die Polizei die körperliche Durchsuchung vornehmen! Und die greift erst dann ein, wenn mindestens ein Straftatsbestand besteht (Z.B. Waffen, Drogen - aber nicht bei Handys). Demnach wären der Lehrerschaft die Hände gebunden. Die meisten Eltern finden eine solche Vorgehensweise gegen ihre Handysüchtigen Kinder sehr gut und stimmen der Durchsuchung zu.

Kritisch wird es erst, wenn ein männlicher Lehrer eine weibliche Schülerin durchsucht (dazu reicht es auch mit der flachen Hand über eine Hosentasche zu streichen oder in eine Hosntasche zu greifen), dann macht sich der Lehrer strafbar - und das zu Recht! Auch wenn Lehrer oft verbeamtet sind und nach unserem Grundgesetz hoheitsrechtliche AUfgaben wahrnehmen dürfen, gehört der Eingriff in die Privatsphäre und die damit verbundene körperliche Durchsuchung nicht zu ihrem Aufgabengebiet.

Wenn ihr alle der Meinung seid, dass diese Regelung nicht euren Vorstellungen entspricht und sich alle Eltern dieser Meinung anschließen, werden die Lehrer keine Chance haben dies durchzusetzen. PS: Ein Vater oder eine Mutter ist an jeder Schule Anwalt ;-)

PS: Es gibt keine Zeit, an denen Schüler nicht von Lehrern beaufsichtigt werden!

Und wenn doch, ist das ein Fehler der behobenw erden muss, aber nicht durch das Mitführen eines Handys.

Grüße

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Wasserschaden - Keiner weiss wo es herkommt

Hallo,

wir wohnen in einem mittleren Familienhaus mit 6 Parteien.Davon sind 3 Mietparteien und 3 Eigentümer. Immer zwei Familien auf einer Etage. Vor ein paar Tagen nun stand unser "Hauswart" vor der Tür und meinte die Eigentümer in der Wohnung unter uns (wir wohnen im zweiten Stock) hätten einen Wasserfleck an der Decke, ob bei uns Wasser ausliefe. Ich bin gleich schauen gegangen. Es war ein bisschen Wasser da (ca. eine Tasse Wasser) unter unserem Spüleschrank. Bei der Spülmaschine jedoch nichts. Die Wand war trocken. Das Wasser was ich dann wegwischte stammt eher vom spülen, als wenn Wasser mal über den Rand der Einbauplatte lief. Aber wie gesagt keine riesen Wassermenge. Der Hauswart trabte wieder ab. Später fragte ich ihn noch mal dazu und er meinte er habe auch einen Wasserfleck an der Decke, aber eben kleiner als bei den anderen. Er wohnt im Erdgeschoss.Also wurde ein Installateur gerufen. Dieser schaute sich bei uns die Spüle und Spülmaschine an und die Wand dahinter, konnte aber nichts feststellen. Dann ging er in die beiden anderen Wohnungen aber auch da konnte er nicht sehen wo das Wasser herrührte. Zudem meinte er, die Wasserflecken der beiden Nachbarn, seinen an einer anderen Stelle als meine Spüle und Spülmaschine sind. Also nicht an den Wasserinstallationen die wir in der Küche haben. Aber genau kann er nicht sagen wo die Flecken herkommen und zog wieder unverrichteter Dinge ab. Wir haben uns trotzdem noch mal alles genau angesehen und konnten feststellen, dass wir ein Miniloch in unserem Ablaufschlauch in der Spülmaschine hatten, aber wir konnten totzdem KEINEN Austritt von kleineren oder größeren Wassermengen feststellen. Weder unter der Maschine noch unter meinem Unterbauschrank der Spüle, niergends.

Gestern stand unsere Nachbarin dann vor der Tür und will dass wir den Schaden regulieren. Für uns stellt sich jetzt aber die Frage, müssen wir das? Bei uns ist und war kein Wasser! Kein Austritt aus der Maschine niergends. Es sind auch keine Spuren vorhanden die darauf deuten könnten, dass die Maschine schon länger das Leck im Schlauch hat. Nichts. Die Flecken an den Decken der Nachbarn sind an einer ganz anderen Stelle und der Installateur kann nicht feststellen wo das Wasser herkam.

Merci für Antworten

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Egal woher der Wasserschaden kommt - zuständig ist IMMER die Gebäudeversicherung des Eigentümers! Meistens heißt diese "Gebäudewasserschutz".

Wenn ihr nicht als Verursacher eindeutig festgestellt werden könnt, seid ihr sowieso nicht haftbar zu machen. Aber wie gesagt, egal wo der Schaden herkommt, dafür gibt es die Gebäudewasserschutzversicherung.

Ich empfehle in solchen Fällen (mehrere Eigentümer) immer direkt die eigene Haftpflichtversicherung zu kontaktieren. Die wissen ebenso, dass die Gebäudeversicherung zuständig ist. Zudem verfügen Versicherungen über einen gut aufgestellten Anwaltsapparat, der die Mitbewohner schon überzeugen wird. Das gute für euch hierbei ist, dass es euch nichts kostet und am Ende nicht ihr, sondern eure Versicherung für die anderen Mitbewohner die Böse ist...

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Ganz kurze Antwort: AUF GAR KEINEN FALL!!!!!!

Deinem Körper geht es nicht gut - gönne ihm eine Pause.

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  • Gruppe 1: Allgemeine Schwimm-Fähigkeit
  • Gruppe 2: Sprungkraft
  • Gruppe 3: Schnelligkeit
  • Gruppe 4: Schnellkraft
  • Gruppe 5: Ausdauer

Quelle: http://www.deutsches-sportabzeichen.de/de/das-sportabzeichen/sportabzeichen-erlangen/die-sportarten/

 

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Hallo ulli8788!

Erkundige dich doch mal bei deinem ansässigen Sportbund. Sie werden dir sagen können, wo Sportabzeichentreffs stattfidnen. Dort kannst du dich nicht nur prüfen lassen, sondern auch von erfahrenen Prüfern beraten lassen. Meist ist dieses Angebot kostenlos.

Auch im Internet auf der Seite des DOSB findest du zahlreiche Infos zum Thema!

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Hallo.
Der Ort spielt dabei keine Rolle. Wichtiger ist die Frage, welcher DSA-Prüfer das prüfen kann. Deshalb empfiehlt es sich beim StadtSportBund anzurufen und dort nach Kontaktdaten des Prüfers mit der entsprechenden Berechtigung zu fragen.

Viele wird es da nicht geben - in meinem Kreis bin ich zum Beispiel der einzige Prüfer mit dieser Berechtigung.

 

Frohe Ostern!

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Hallo. Zunächst bist du nicht verpflichtet das DSA abzulegen. Dennoch kann deine Lehrerin von dirr die entsprechenden Zeiten im Sportunterricht verlangen. Das heißt aber nicht, dass du das Sportabzeichen in deiner Freizeit machen musst. Zudem bist du dann auch nicht über die LUK versichert, falls mal etwas passiert. Sollte es so sein, dass ihr im Sportunterricht schwimmen geht und deine Lehrerin die Leistungen des DSA fordert, dann kannst du ihr untersagen die Daten an den Sportbund oder das Sportamt (die stellen in der regel das DSA aus)weiterzuleiten. Ignoriert sie dies (deshalb mach deine Willensbekundung schriftlich!), verstößt sie gegen Datenschutzbestimmungen, da die ausstellende Behörde personenbezogene Daten benötigt.

Viel Erfolg!

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Hallo! Wo kommst du her?

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