Ich wünsch dir und deinem Kind alles Gute für die Zukunft! Die Frage ist schon älter, dachte ich antworte td. Ich würde das Geld einklagen, Rechtsbeihilfe wird bereitgestellt und kostet dich nix.

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Jedes Bundesland hat eigene Fördermöglichkeiten, hast du dich da hingehend schon informiert?

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Du kannst neben der Arbeit studieren und musst nicht in Bildungskarenz gehen. Aber es ist halt einfacher in Bildungskarenz zu studieren, weil du dich da ganz auf das Studium konzentrieren kannst. Ich bin selbst gerade in BK und werde danach nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. War die beste Entscheidung ever!!!

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Im Prinzip geht das schon, aber ich denke der Arbeitgeber schaut halt genau hin, ob das auch wirklich wertvolle Kurse sind. Blöde Frage: Aber hast du schon mal zu dem Thema gegoogelt?

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Musstest du etwas zurückzahlen, hab nämlich folgendes auf der WIFI Burgenland Seite gelesen: "Normalerweise muss man bei vorzeitigem Abbruch der Bildungskarenz (= vor Ablauf der Mindestdauer von 2 Monaten) bzw. Bildungsteilzeit (= vor Ablauf der Mindestdauer von 4 Monaten) das erhaltende Weiterbildungsgeld an das AMS zurückzahlen."

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