Von der Verwendung von Pfefferspray rate ich ab. In der Notwehr gilt grds das Recht muss dem Unrecht nicht weichen d.h. du darfst grds jede Maßnahme ergreifen die die eine Verteidigung ermöglicht dazu gehört auch Gewaltanwendung. Die Notwehrhandlung darf lediglich nicht außer Verhältnis zur Bedrohung stehen sprich wenn dich jemand bedrängt darfst du ihn nicht gleich totschlagen. Als selbstverteidigungshinweis grds. Laut und bestimmt Nein sagen und den anderen auffordern seine Handlungen zu unterlassen sollte das nicht geschehen ein fezielter tritt zwischen die beine und weglaufen...Aber 1. Regel ist immer der Situation ausweichen, wenn die jemand zunahe kommt dann wechsel den Sitzplatz oder notfalls das Abteil

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Es gilt zu unterscheiden zwischen der Fahrberechtigung und dem Nachweis der selben, du hast vermutlich (vermutlich da ich weder die umstände noch das schokoticket kenn) lediglich den Nachweis deiner Berechtigung verloren aber nicht die Berechtigung an sich. Bei der Beantragung eines Ersatznachweises sollte dir auch eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt worden sein ansonsten wende dich nochmal an das Unternehmen. Da du eine Berechtigung hast musst du theoretisch nicht bezahlen, da dir aber jeglicher Nachweis fehlt kann der Busfahrer verlangen das du ein Ticket löst es sei denn es wäre ohnehin klar das du in Besitz einer solchen Berechtigung bist weil du etwa Schüler bist und alle Schüler so ein Ticket haben dann musst du innerhalb einer Frist meist 2 Wochen den Nachweis erbringen.

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