Ist diese Formulierung in der Empfangsbestätigung rechtens?
In die Empfangsbestätigung, die ich unterschreiben soll, wenn ich mein neu erworbenes, gebrauchtes Fahrzeug vom Händler abhole, sind folgende Sätze eingebaut:
- in einwandfreiem Zustand
- ohne Mängelrüge übernommen
Ich kann den Zustand des Fahrzeuges als Privatmann doch überhaupt nicht beurteilen; will sich der Händler so vor seiner Garantie drücken und hat die Formulierung vor Gericht Bestand?
Vielen Dank für euren fachmännischen Rat schonmal im Voraus!
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