Die Antwort ist einfach. Der Gesetztgeber macht ja kein Gesetz bei dem er nur an Cannabis denkt oder nur an Heroin oder nur an Morphin. Er erlässt allg. Regelungen -hier für Betäubungsmittel/Drogen. Diese können jedoch verschiedenen nutzen haben, in der Regel medizinisch. Also will man regeln wann der Besitz solcher Drogen illegal ist bzw wann man sie aus berechtigten Gründen Besitzen darf. Und so kommt man zum Besitzverbot. Die Idee des Konsumierens spielt nur am Rand ne Rolle. Aber überleg mal was leichter ist illegalen Besitz zu definieren oder illegalen Konsum ( auch in Hinblick auf spätere Beweisbarkeit)

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Zum Thema Staatsangehörigkeit im rechtlichen Sinn (moralische Beurteilungen zu dem Thema sind ohnehin schwer) Grundsätzlich richtet sich die Staatsbürgerschaft immer nach dem Recht des zu betrachtenden Landes. Dabei gibts generell 2 Ausformungen das Geburtsortprinzip und das Abstammungsprinzip. Beim Abstammungsprinzip ist man Staatsbürger von Land X wenn min. Ein Elternteil die Staatsbürgerschaft des Landes X hat. So ist es zb. In Deutschland. Nach dem Geburtsortprinzip richtet sich die Staatsbürgerschaft nach dem Geburtort. So etwa in Amerika. Staatsbürger der USA ist wer in den USA geboren wird. Interessant sind dann Fälle wo etwa eine Amerikanerin ihr Kind in Deutschland bekommt. Dann ist es werder deutsch noch amerikanisch (dafür gibt es dann speziellere Regelungen also keine Sorge um das Kind es wird trotzdem mit den Eltern zurück in die Staaten dürfen ;)

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Rock star hat etwas gegen Mods im MP...Nachdem sie kurzzeitig wohl auch Leute gebannt hatten die Mods nur im SPD nutzten sind sie etwas zurück gerudert aber Mods im MP ist definitiv nicht erlaubt von Seiten Rockstars

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Naja wenn du tatsächlich keinen Mängel rügst und das Fahrzeug nach laienhafter besichtigung mangelfrei erscheint kannst du unterschreiben damit ist seine haftung dann nur für mängel ausgeschlossen die offensichtlich sind oder bei prüfung sofort auffallen müssen, unbekannt geblievene und versteckte mängel sind auch weiterhin für dich ein grund dein gewährleistungsrecht in anspruch zu nehmen das kann durch agb gegen Verbraucher nicht eingeschränkt werden

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Jedes Dauerschuldverhältnis kann mit 3 monatiger Kündigungsfrist beendet werden es sei denn es ist eine Vertragslaufzeit vereinbart dann kann nur mit besonderem Grund gekündigt werden. Da ich vermute das keine mindestzeit vereinbart war genügt eine kündigung mit 3 monatsfrist der grund ist dabei unerheblich. Ihr solltet mit der betreuerin reden und klar machen das ihr die betreuung nicht mehr leisten könnt eine weitere unterbringung also nicht im interesse der betreuten liegt. Das schriftlich mit einschreiben und kopie für die eigene akte. Wenn sie sich querstellt dann könnt ihr gerichtlich eine räumung erwirken was hoffentlich nicht notwendig ist. Eine räumung könnte jedoch zeitweise ausgesetzt werden je nach zustand der oma aber grds wäre es möglich

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Grds. gilt Kinder sind voll Rechtsfähig d.h. sie haben alle Rechte die auch erwachsene haben. Diese Rechte müssen auch die Eltern wahren. Im Rahmen der elterlichen Sorge dürfen sie aber für das Kind gewisse dinge entscheiden sofern dabei die Rechte des Kindes nicht beeinträchtigt werden bzw diese beeinträchtigung nicht durch die elterliche Sorge gerechtfertigt ist. Das ist der Rahmen zwischen dem sich alles spannt was genau Eltern im Einzefall dürfen oder nicht ist am Ende ne Abwegung zwischen dden Interessen und Rechten des Kindes und den berechtigten Interessen der Eltern sofern diese nicht das Kindeswohl gefährden

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Es gibt das sogenannte Fixgeschäft d.h. der Lieferzeitpunkt ist vertragswesentlich und ein Verzug berechtigt zum Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung. Voraussetzung ist das bereits bei Vertragsabschluss die wichtigkeit des Zeitpunkts in den Vertragsverhandlungen genannt wurde d.h. der Verkäufer es weiß und das es zur Bedingung des Vertrages gemacht wurde, das kann implizit geschen etwa wenn die Braut ein Brautkleid bestellt und sagt sie heiratet in 3 wochen dann ist klar das nach 3 wochen keine notwendigkeit für das Kleid mehr besteht. Da das bei dir vermutlich nicht der Fall ist sprich du eine Zeitabhängigkeit nicht zum Vertragsgegenstand gemacht hast besteht keine möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Bleibt nur widerrufsrecht (14 tage nach zustellung) kulanz oder vertraglich vereinbarte wiederufs oder Rückgabevereinbarungen guck mal in die AGBs

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Das ist das besondere der Probezeit, du kannst jederzeit GRUNDLOS gekündigt werden und wenn du da schon Stress macht wird er davon vermutlich gebrauch machen. Auch wenn du durch Drohungen mit Anwalt nach der Probezeit das Vertrauensverhältnis nachhaltig störst kann er dich, dann begründet kündigen

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Du musst den widerruf schriftlich oder elektronisch erklären und die ware zurücksenden. Das porto für die rücksendung musdt du selbst übernehmen das potrto für die hinsendung trägt der verkäufer muss es also zurück zahlen

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Ja u.U. anfechten wegen arglistiger Täuschung wenn er dich angelogen hat über eigenschaften der ware oder dein Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen bei Mängel die bereits bei Kauf bestanden aber wegen verschweigens oder lügen dir unendteckt geblieben sind.

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Das ganze wird durch unser Sozialsystem mehr oder weniger gut gewährleistet. Das war der Grund warum das BVerfG die Berechnung des Alg II gerügt und der BReg den Auftrag zur Nachbesserung geheben hat denn auch in D gilt das Recht auf ein Lebensminimum...Völkerrechtliche Menschenrechte sind leider mehr Empfehlung als Vorschrift denn die Frage wie diese genau ausgestaltet werden müssen ist jedem Staat selbst mit weitem Gestaltungsspielraum überlassen es gibt meist nur eine enge Kontrolle die wirklich nur ein Minimum fordert zb durch den EGMRK

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Nur am Rande du hast auser im onlinehandel kein grds Umtauschrecht sondern nur im Falle von Mängel das Mängelgewährleistungsrecht. Ob und was ein Händler zum Umtausch annimmt und ob du dann Geld zurück oder nur einen Gutschein bekommst liegt am Händler. Und Lebensmittel sind wegen der verderblichkeit immer vom umtausch ausgeschlossen.

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Nein hast du nicht jeder Verkäufer darf seine preise selbst festlegen. Manche geschäfte werben mit einer garantie immer billiger zu sein und verlangen bei vorlage eines niedrigeren angebots nur diesen niedrigeren preis. Das ist jedoch eine freiwillige leistung des händlers auf den du nicht bei jedem händler anspruch hast. Du kannst freilich über den preis verhandeln aber wie das mit vergandlungen so ist müssen die nicht immer klappen...was du da in der schule gehabt zu haben meinst ist mir indes schleierhaft

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Nein brauchst du nicht es kann aber sein das der andere den vertrag wegen irrtum anfechten kann dann ust dieser rückabzuwickeln 

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Dann schreibst du einen Brief via einschreiben an gmx in dem du sie aufforderst dir mittzuteilen um welches vertragsverhältnis es sich handeln soll und welche offenen Beträge im raum stehen desweiteren sind dir keine vertragsbeziehungen zwischen gmx und dir bekannt. Und dann kannst weiter sehen

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Neben dem Ziel die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen bedarf es auch einer agressiv kämpferischen Grundhaltung. Das ziel muss also mit gewalt durchgesetzt werden wollen. Hintergrund ist tatsachlich die meinungsfreiheit die es mir tatsachlich in gewissen rahmen erlaubt auch die abschaffung der demokratie zu fordern. Also lautet die Antwort auf deine Frage klar jaein

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Du hast doch einen Anwalt der wird dir sagen können was du machen kannst...ne ablehnung des richters wegen befangenheit seh ich hier jedoch nicht als möglichkeit...möglicherweise kannst du das urteil wegen verfahrensfehler angehen ( wenn dir tatsachlich nicht die möglichkeit zustand auszusagen) jedenfalls steht dir das recht auf verufung oder Revision zu d.h du kannst das urteil von einer höheren instanz überprüfen lassen, dazu wird dein anwalt dich dann auch beraten...grds gilt das die berufung zu bevorzugen ist da hier auch noch wieder ein beweisberfahren stattfindet die revision kann urteile nur auf ihre rechtsfehlerhaftigkeit überprüfen...wenn du den unfall wirklich nicht bemerkt hast hast du materiell auch keine fahrerflucht begangen da diese einen zumindest bedingten vorsatz erfordert

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Die Frage ist was du zur Anzeige bringen (Straftat) oder worauf du klagen willst. Du kannst eventuell einen Anspruch darauf haben zu ihrem Spiel zugelassen oder eventuell bezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen wenn dir der Zugang weiter verweigert wird. Was den Anspruch auf Zugang angeht siehts idr sehr schlecht aus eine Rückerstattung wäre grds denkbar obs den Aufwand und ein unsicheres verfahren lohnt hängt u.a. davon ab ob du zb eine privatrechtschutz hast die die kosten übernimmt

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Leichter Fall. Da Diebstahl ein Vorsatzdelikt ist bedarf es zur Verwirklichung des Vorsatzes der fehlt hier offensichtlich und die geschilderten Umstände scheinen auch ne gute Beweislage dafür zu bieten das es sich um ein Versehen handelte. Du solltest ihm jetzt freundlich anbieten die Sachen zu bezahlen sonst könnte der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt sein. Wenn er weiterhin rummeckert einfach ignorieren aber er hat natürlich Anspruch auf den Kaufpreis. Aber ganz locker da ist noch nichts strafwürdiges passiert,auch keine verleumdnumg

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