Als Bisexualität (eigentlich „Ambisexualität“, nach der lateinischen Vorsilbe bi- für „zwei“) bezeichnet man die sexuelle Orientierung
oder Neigung, sich sowohl zu Frauen als auch zu Männern emotional oder
sexuell hingezogen zu fühlen. Als Kurzform ist das Adjektiv bi
gebräuchlich. Es werden in der Regel nur solche Menschen als bisexuell
bezeichnet, die mit Männern und Frauen sexuelle Beziehungen oder
Partnerschaften einzugehen bereit sind, obwohl dies keinerlei Aussage
über das Vorhandensein dieser Orientierung macht.

Quelle: Wikipedia

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Könnte Kühlwasser oder Scheibenwischwasser sein.

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Also wenn ich richtig gesehen hab handelt es sich um eine Kuhglocke. Ob das nun Juden sind kann ich Dir nicht sagen.

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Deine Eltern sollen das Zimmer bestellen. Nimm dann noch ein Einwilligung mit. Das müßte reichen.

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Kündigung vor Beginn der Ausbildung und in der Probezeit. Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden (§22 Berufsbildungsgesetz). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da es keine Frist einzuhalten gilt, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, der in der Kündigung angegeben ist, in der Regel sofort. Unabhängig von der Kündigungsart stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, die du dir bis zum Kündigungszeitpunkt erworben hast - insbesondere Restgehalt und Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen und ein Arbeitszeugnis. Falls du minderjährig bist, müssen auch deine gesetzlichen Vertreter, in der Regel deine Eltern, die Kündigung unterschreiben.

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Mit solchen Aussagen macht man keine Scherze oder Test´s. Also ehrlich, ich hoffe Du bekommst mit Deinem Freund so gewaltig Stress, dass Du das nächste mal eher Dein Hirn einschaltest.

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Sehr geehrte Damen und Herren, xx.xx.2010

hiermit möchte ich mich um eine Anstellung als Auszubildende, zur Augenoptikerin, für das Ausbildungsjahr 2011 bewerben.
Eigeninitiative, vorausschauendem Mitdenken, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und Flexibilität sind für mich keine Fremdwörter. Persönlich ist für mich Teamarbeit sehr wichtig.
Als entsprechende berufliche Qualifikation kann ich Ihnen verschiedene Praktika in verschiedenen Bereichen des Einzelhandels und bei Fachärzten anbieten.

Basierend auf ein hohes Maß an Empathie, Flexibilität, Belastbarkeit und Motivation bin ich mir sicher, dass ich die von Ihnen gestellten Anforderungen an den Ausbildungsplatz aufgrund meiner Lebenserfahrung und -freude erfüllen werde. Hinzu kommt meine Begeisterung am Umgang mit Menschen in allen Lebenslagen. Ich bin davon überzeugt, dass ich Ihren Anforderungen gerecht werde.


Ihre ersten Eindrücke aus meinen Bewerbungsunterlagen vervollständige ich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen,

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schau mal hier, vieleicht findest Du hier ein paar Ideen:

http://www.toysrus.de/home/index.jsp?categoryId=3942401

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Sorry, hättest dich vorher schlau machen sollen. Ich würde Dir den Betrag nachträglich nicht bezahlen wollen.

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Beruhige dich ert mal. Du kannst in aller Ruhe warten was auf dich zukommt. Selbst wenn Du bei jedem Betrieb einen Ausbildungsvertrag unterschreiben würdest, bist Du nicht verpflichtet dort auch anzufangen. Selbst wenn Du einen Tag vor Antritt bescheid gibst, dass Du nicht anfangen möchtest, kann keiner etwas dagegen machen. Der Vertrag beginnt erst mit dem Tag der Ausbildung. Alles andere wäre ein Vorvertrag. Die andere Seite wäre, Du würdest anderen den Ausbildungsplatzt vorenthalten. Das mußt Du aber mit Deinem Gewissen vereinbaren. Ich hoffe ich konnte Dich etwas beruhigen. Viel Erfolg.

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schau mal hier:

http://cgi.ebay.de/Apple-iMac-G4-Schreibtischlampe-Kult-OVP-/300496099772?pt=Apple_Systeme

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Du mußt warten bis sie 14 Jahre ist. Ab da ist es kein Problem mehr, wenn es einvernehmlich stattfindet. Das Problem, was ich sehe, ist die Entfernung zw. euch.

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