Ps4 kostet 50€ pro Jahr und ist weiter verbreitet als die Xbox es je sein wird.. Erstmal informieren ;)

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Mein angeblicher Bruder nervt meine Mutter zu Tode

Hallo! Ich habe gerade mitbekommen, dass mein angeblicher, häs* Bruder meine Mama wieder genervt hat. Ich suchte gerade Bilder für mein Referat, als ich auf einmal lautes Geschrei von diesem Mensch, der angeblich mein bruder ist (ich nenne ihn ab jetzt Giftzwerg)Ich hörte kurzwas er schrie., Er schrie, dauernd: Dieser Drec oder diese ver** Mistkis**. Ich vermutete, dass irgendwie sein handy abgestürzt ist oder so. Ich arbeitete weiter am Referat. Doch er hörte mit diesem Geschrei nicht auf. Da dachte, dass er sein Handy geschrottet hat, weil er die oben genannten Wörter immer wieder geschrien hatte. Nach kurzer Zeit hatte meine Mutter die Nase voll und ging wutentrannt nach oben. Ich hatte inzwischen keine Lust mehr auf das Geschrei gehabt und habe mir kurzerhand mein Headset aufgesetzt. Irgendwann flüchtete dieser Giftzwerg nach drausen und irgendwann wollte er, dass ich ihn durhc mein Fenster auf den balkon lasse. Das habe ich aber nicht gemacht. Meine Mutter ist verzweifelt, dass merke ich und leider lässt sie die Wut, die ihr dieser Giftzwerg verursacht hat auch an mir raus. Ach und PS: Mein bruder ist sogar in mein zimmer eingedrungen und hat sic an meinen PC gesetzt und Leute auf Skype beleigt, sowie sogar mein in Mühevoller Arbeit angefertigtes Referat unwiderbringlich gelöäscht. Ich führe inzwischen Stichproben durch (Ich filme mein Zimmer) und wenn ich den Giftzwerg sehe, so kopiere ich dass gleich auf eine Feplstte und versteke die. 2 mal habe ich ihn schoin auf den Film. Ich habe es meiner Mama gezeigt, diese hatte gesagt, dass das nie wieder passieren sollte, und als er sich nicht entschuldigt hat, so hat sie ihn dazu gezwungen, gemacht hat er es aber trotzdem nicht. Viele meiner Skypekontakte haben das Viedeo schon gesehen und haben ihn auf Skype blockiert, manche so hätten sie mir es gesagt, wären mit den FIlmen zur Polizei geganen, wenn ihr Geschwister so was machen. Was kann ich tun, dmait dieser GIFTZWERG endlich aufhört, in meinem Zimmer rumzuspionieren, Referate von meinem PC zu löschen, Leute auf meinem PC zu beleidgen und meine Mama und mich verrücklt zu machen.

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Erziehung hilft!!

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Kostet normalerweise so 30 € plus des neue Nummernschild aber In Zukunft geht das alles einfacher und billiger. Denn ab 1. Januar 2015 tritt eine Neuregelung in Kraft. Wer dann in Deutschland über Länder- und Zulassungsgrenzen hinweg umzieht, kann sein bisheriges Kennzeichen behalten. Autofahrer, die etwa von Hamburg ins Umland nach Schleswig-Holstein oder Niedersachsen ziehen, können ihr „HH“ also am Wagen lassen und müssen es nicht gegen ein „PI“, „WL“ oder „OD“ umtauschen. Auf die Kfz-Versicherung hat die Neuregelung keinen Einfluss. Entscheidend für die Höhe der Versicherungsprämie bzw. die Schadensklasse bleibt der Wohnort. Wer also den umgekehrten Weg antritt, und von Pinneberg nach Hamburg zieht, darf zwar sein „PI“ behalten, muss aber genauso viel für die Kfz-Versicherung zahlen wie ein Autofahrer mit dem teureren „HH“ auf dem Nummernschild.

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Darf mir mein Arbeitgeber kündigen?

In meinem Betrieb wurde ich im Juni 2014 als 'Aushilfe auf Abruf', also auf Stundenlohnbasis mit 3-monatiger Probezeit eingestellt. In diesem Verhältnis arbeitete ich bis Februar 2015 oft 4-5 Tage/ Woche und hatte meine eigentliche Probezeit ja schon bestanden.

Da ich meine Arbeit nicht mehr als 'Aushilfsarbeit' ansehen wollte, forderte ich meinen Arbeitgeber auf, meinen Vertrag auf einen festen Teilzeitvertrag zu ändern. Meiner Forderung kam dieser sofort nach, und stellte mich ab dem 01.02.2015 als feste Teilzeitkraft ein. Mein Arbeitgeber merkte beiläufig an, dass ich nun durch die Vertragsänderung nochmal eine 3-monatige Probezeit hätte. Diesen Vermerk könne ich aber getrost vernachlässigen, da ich ja schon so lange im Betrieb arbeite und sie mich auch weiterhin behalten wolle. Eine reine Formalität also.....

Ende März erhielt ich sogar noch eine freiwillige Prämie und freute mich, denn das zeigt ja, dass mein Arbeitgeber mit meiner Leistung zufrieden ist.

Unter einmonatiger Vorankündigung bei meinem Arbeitgeber lies ich mich dann Anfang April 2015 wegen eines beidseitigen Leistenbruchs operieren. Dies war zwar kein Notfall, jedoch sollte es auch nicht zum Notfall werden...!! Ich war 2 Wochen krank geschrieben und nach einer Woche erhielt ich per Eilsendung die ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen zum 30.04.2015, dem letzten Tag meiner Probezeit.

Telefonisch kontaktierte ich alle höheren Instanzen meiner Arbeitsstelle, erhielt jedoch bis heute keine Antwort auf die Frage, warum mir gekündigt wurde...

Nun meine Fragen: Ist meine ordentliche Kündigung während der Probezeit überhaupt zulässig? Immerhin arbeite ich ja schon fast ein Jahr im Betrieb und habe die eigentliche Probezeit überstanden. Habe ich besonderen Kündigungsschutz? Ich arbeite ja schon länger als 6 Monate im Betrieb. Hätte ich vor dem Arbeitsgericht gegen meinen Arbeitgeber eine Chance?

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Vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stieß sie mit dieser Einschätzung auf Zustimmung. Eine Probezeit kann nur bei Abschluss des Erstvertrags wirksam vereinbart werden. Daher galt für die Kündigung der Klägerin nicht die kurze Zwei-Wochen-Frist, sondern die gesetzliche Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis endete somit erst am 31.10.2000. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2002; Az.: 4 Sa 68/01) Tipp: Der Grundsatzentscheidung des LAG Baden-Württemberg werden sich wahrscheinlich weitere Arbeitsgerichte anschließen und in einem Anschlussarbeitsverhältnis eine Probezeitvereinbarung als unzulässig einstufen. Für diese Einstellung spricht, dass eine Probezeit der Erprobung des Arbeitnehmers dienen soll. Sofern Sie also einen Arbeitnehmer bereits mit einem Erstvertrag über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten beschäftigt haben, hat er seine Fähigkeiten und seine Eignung schon unter Beweis gestellt. Eine erneute Probezeit ist also unter dem Gesichtspunkt der Erprobung überflüssig. Etwas anderes gilt aber, wenn zwischen dem Beginn der Anschlussbeschäftigung und dem Ende der letzten Beschäftigung ein längerer Zeitraum (mehr als sechs Monate) liegt. In diesem Fall dürfte auch nach der neuen Rechtsprechungstendenz eine Probezeitvereinbarung zulässig sein. Und jetzt schaue mal wie er oder sie beschäftigt wurde.. Aushilfe auf Abruf.. Somit unregelmäßig wenn du 6 Monate in der Firma bist aber 3 davon arbeitest... Außerdem sind das so genannte Sonderfälle... Da von "eindeutig ja " zu sprechen ist sehr naiv... Vorallem aufgrund der unvorhersehbaren und laufenden Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können weder experto.de noch die in diesem Bereich tätigen Experten eine Haftung für die juristische Richtigkeit und Aktualität der von ihnen gelieferten Inhalte übernehmen. Artikel aus dem rechtlichen Bereich dienen nur allgemeinen Informationszwecken und der allgemeinen Erläuterung von Rechtsfragen. Sie ersetzen in keinem Fall die einzelfallbezogene Rechtsdienstleistung durch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und anderen Gesetzen dazu befugte Personen oder Stellen.

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Darf mir mein Arbeitgeber kündigen?

In meinem Betrieb wurde ich im Juni 2014 als 'Aushilfe auf Abruf', also auf Stundenlohnbasis mit 3-monatiger Probezeit eingestellt. In diesem Verhältnis arbeitete ich bis Februar 2015 oft 4-5 Tage/ Woche und hatte meine eigentliche Probezeit ja schon bestanden.

Da ich meine Arbeit nicht mehr als 'Aushilfsarbeit' ansehen wollte, forderte ich meinen Arbeitgeber auf, meinen Vertrag auf einen festen Teilzeitvertrag zu ändern. Meiner Forderung kam dieser sofort nach, und stellte mich ab dem 01.02.2015 als feste Teilzeitkraft ein. Mein Arbeitgeber merkte beiläufig an, dass ich nun durch die Vertragsänderung nochmal eine 3-monatige Probezeit hätte. Diesen Vermerk könne ich aber getrost vernachlässigen, da ich ja schon so lange im Betrieb arbeite und sie mich auch weiterhin behalten wolle. Eine reine Formalität also.....

Ende März erhielt ich sogar noch eine freiwillige Prämie und freute mich, denn das zeigt ja, dass mein Arbeitgeber mit meiner Leistung zufrieden ist.

Unter einmonatiger Vorankündigung bei meinem Arbeitgeber lies ich mich dann Anfang April 2015 wegen eines beidseitigen Leistenbruchs operieren. Dies war zwar kein Notfall, jedoch sollte es auch nicht zum Notfall werden...!! Ich war 2 Wochen krank geschrieben und nach einer Woche erhielt ich per Eilsendung die ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen zum 30.04.2015, dem letzten Tag meiner Probezeit.

Telefonisch kontaktierte ich alle höheren Instanzen meiner Arbeitsstelle, erhielt jedoch bis heute keine Antwort auf die Frage, warum mir gekündigt wurde...

Nun meine Fragen: Ist meine ordentliche Kündigung während der Probezeit überhaupt zulässig? Immerhin arbeite ich ja schon fast ein Jahr im Betrieb und habe die eigentliche Probezeit überstanden. Habe ich besonderen Kündigungsschutz? Ich arbeite ja schon länger als 6 Monate im Betrieb. Hätte ich vor dem Arbeitsgericht gegen meinen Arbeitgeber eine Chance?

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Die Probezeit kann darüber hinaus auch verlängert werden. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 05.01.1999, Az.: 2 (4) Sa 1139/98) entschied dazu, dass eine Verlängerung der Probezeit möglich ist, wenn sie ursprünglich weniger als sechs Monate betragen sollte und sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Verlängerung einig sind. Die Maximaldauer beträgt dann insgesamt dennoch sechs Monate.   Beispiel: Im Arbeitsvertrag sind drei Monate Probezeit geregelt. Nach sechs Wochen merkt der Arbeitgeber, dass sich der Arbeitnehmer noch nicht gut eingewöhnt hat. Weil sich auch der Arbeitnehmer unsicher ist, beschließen sie eine Verlängerung von 3 weiteren Monaten, so dass die Probezeit insgesamt 6 Monate beträgt.   Darüber hinaus gibt es eine weitere Möglichkeit, die vereinbarte Probezeit über den Zeitraum von 6 Monaten hinaus zu verlängern. In diesem Fall bietet der Arbeitgeber dem Angestellten noch vor Ablauf der Probezeit einenAufhebungsvertrag an. Darin wird eine Frist vereinbart, nach deren Ablauf der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Damit verbunden ist allerdings das Angebot des Arbeitgebers, diesen Aufhebungsvertrag zurückzunehmen, sollte sich der Arbeitnehmer bewähren. Faktisch kann über diese Hintertür die Probezeit um mehrere Monate verlängert werden. Sind die sechs Monate der ursprünglichen Probezeit allerdings bereits abgelaufen, ist diese Möglichkeit verbaut. Das Bundesarbeitsgericht sieht in dieser Konstellation seit 2002 keine Umgehung des gesetzliches Kündigungsschutzes (Urteil vom 07.03.2002 (2 AZR 93/01)).   Dagegen liegt eine unrechtmäßige Umgehung der Kündigungsschutzregeln vor wenn ein ursprünglich unbefristeten Arbeitsvertrag durch einen einvernehmlichen Änderungsvertrag in einen befristeten Vertrag umgewandelt wird.   Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen kann eine Probezeit gelten. Sieht der Arbeitsvertrag eine Erprobungsphase vor, kann diese sich sogar über die komplette Dauer des Arbeitsverhältnisses erstrecken, wenn dieses nur auf sechs Monate geschlossen wurde.   2. Flexible Kündigungsfristen Die Verlockung der Probezeitregelungen liegt in der kurzen Kündigungsfrist. Die beträgt regelmäßig zwei Wochen und ist die kürzeste Frist für ordentliche Kündigungen, die das deutsche Arbeitsrecht kennt. Sie gilt innerhalb der gesamten Probezeit. Ein Kündigungsgrund muss außerdem nicht angegeben werden. Das bedeutet, dass eine Kündigung auch noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden kann. Auch dann muss der Arbeitnehmer in zwei Wochen seinen Arbeitsplatz räumen. Die entscheidenden Vorschriften findet man in § 622 Abs. 3 BGB.   Trotzdem kann es Fälle geben, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist – auch schon in der Probezeit – wünschen. Deswegen kann man im Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen festlegen. Kürzere allerdings nicht.   3. Kürzere Frist im Tarifvertrag Das geht nur im Tarifvertrag. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften können nach § 622 Abs. 4 BGB kürzere (aber auch längere) Fristen vereinbaren. Diese Regelungen können auch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer betreffen, wenn beispielsweise eine entsprechendeGleichstellungsabrede im individuellen Arbeitsvertrag aufgenommen worden ist. So können ganze Branchen besondere Probezeitregelungen haben.  

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Aufgrund seiner besonderen Eigenschaften eignet sich trasszement hervorragend für historische mauerwerke und Natursteine.... Wegen der Verdichtung und besseren wetterbestandigkeit... Ein Maurer wird schon wissen warum du ihn trasszement verkaufst ist jedoch nur in diesen speziellen Fällen von Nöten

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Was ist das für eine Frage? Wer kennt denn deinen freund besser? Du oder das Internet? Ich glaube selbst sein Facebook-Profil kann dir ne bessere Antwort geben als jemand hier... Wenn es dir natürlich egal ist und du dir selbst keine Gedanken machen willst und Leute in Foren fragst, weil dir deine Freizeit zu wertvoll ist, dann schenke ihm die Freiheit zum Geburtstag, das wäre wohl das beste was er verdient hat... Ansonsten gibt es ja noch lauter unpersönliche Geschenke die jeder verschenkt: Gutscheine, Parfüm, Geld? Viel Glück... Gott sei dank bin ich nicht dein freund :)

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Warum versuchst du es nicht auf deine eigene Art und Weise anstatt dein Kind durch die Hilfe vom Internet groß zu ziehen, genauso die ganzen Erziehungsbücher alles Schwachsinn... Ich meine für die Erziehung gibt es kein Patentrezept denn jedes Kind ist anders... Klar macht man auch mal was falsch, aber solange man sein Kind liebt und immer für es da ist, egal was passiert, wird das schon... Aber das Internet zu fragen ist recht schwach... Was machst du wenn dein Kind lesen und schreiben kann? Kümmern dich die Probleme deines Kindes dann überhaupt noch? Oder setzt du es vor den PC und sagst Google deine Frage selber? Omg und ich hatte vorher einen thread ob eine Welt ohne Internet heute noch vorstellbar wäre... Ich glaube jetzt habe ich meine Antwort wenn eine Mutter solch professionelle Quellen zur Rate zieht um ihr Kind zu erziehen -.- echt traurig... Selber mal kopf machen, anstatt später die schuld den Leuten im Internet zu geben die gegebenenfalls einen falschen Ratschlag geben, den du dir dann aussuchst und damit deinem Kind ein Trauma verpasst oder so...

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Urheberrecht beachten, wenn du was online stellst was nicht dir gehört ist das normal... Somit wenn du solche Serien die ja eindeutig nicht von dir gemacht worden sind online stellst, ist das YouTube sie löscht noch eine sehr nette Gäste, die Urheber der Serien könnten dich auf Schadensersatz verklagen... Das gilt auch für Musikvideos und alle anderen Medien dessen Ursprung du nicht kennst... Das nennt man dann Raub geistigen Eigentums und wird strafrechtlich verfolgt..

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In meinem Betrieb wurde ich im Juni 2014 als 'Aushilfe auf Abruf', also auf Stundenlohnbasis mit 3-monatiger Probezeit eingestellt. In diesem Verhältnis arbeitete ich bis Februar 2015 oft 4-5 Tage/ Woche und hatte meine eigentliche Probezeit ja schon bestanden.

Da ich meine Arbeit nicht mehr als 'Aushilfsarbeit' ansehen wollte, forderte ich meinen Arbeitgeber auf, meinen Vertrag auf einen festen Teilzeitvertrag zu ändern. Meiner Forderung kam dieser sofort nach, und stellte mich ab dem 01.02.2015 als feste Teilzeitkraft ein. Mein Arbeitgeber merkte beiläufig an, dass ich nun durch die Vertragsänderung nochmal eine 3-monatige Probezeit hätte. Diesen Vermerk könne ich aber getrost vernachlässigen, da ich ja schon so lange im Betrieb arbeite und sie mich auch weiterhin behalten wolle. Eine reine Formalität also.....

Ende März erhielt ich sogar noch eine freiwillige Prämie und freute mich, denn das zeigt ja, dass mein Arbeitgeber mit meiner Leistung zufrieden ist.

Unter einmonatiger Vorankündigung bei meinem Arbeitgeber lies ich mich dann Anfang April 2015 wegen eines beidseitigen Leistenbruchs operieren. Dies war zwar kein Notfall, jedoch sollte es auch nicht zum Notfall werden...!! Ich war 2 Wochen krank geschrieben und nach einer Woche erhielt ich per Eilsendung die ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen zum 30.04.2015, dem letzten Tag meiner Probezeit.

Telefonisch kontaktierte ich alle höheren Instanzen meiner Arbeitsstelle, erhielt jedoch bis heute keine Antwort auf die Frage, warum mir gekündigt wurde...

Nun meine Fragen: Ist meine ordentliche Kündigung während der Probezeit überhaupt zulässig? Immerhin arbeite ich ja schon fast ein Jahr im Betrieb und habe die eigentliche Probezeit überstanden. Habe ich besonderen Kündigungsschutz? Ich arbeite ja schon länger als 6 Monate im Betrieb. Hätte ich vor dem Arbeitsgericht gegen meinen Arbeitgeber eine Chance?

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im Internet ist sowieso jeder zweite ein Professor und wie ich gerade sehe wird dir wohl keine der antworten hier helfen, such dir ein Anwalt für Arbeitsrecht und lass dich beraten, meines letzten Wissens nach, kann der Arbeitgeber jedesmal eine probezeit ansetzten bei neuem Vertragsabschluss, neue Regeln, neues Glück und paar mal die Woche arbeiten ist was anderes als eine fest Einstellung, warum sollte die probezeit also vor Gericht rechtswiedrig sein? Bzw die Kündigung? Versteh ich nicht... Wenn ich doch einen Festeinstelle und ihm somit mehr Verantwortung übertrage als er vorher hatte, egal ob es die selbe Tätigkeit ist, dann darf ich als AG mir doch das Recht vorbehalten demjenigen eine neue probezeit zuzumuten um zu sehen ob er zu den neuen Bedingungen Immernoch so effektiv arbeitet wie zuvor? Und wenn abzusehen ist das ich den jenigen nach den 3 Monaten nicht mehr brauche, vorallem wenn der die erste Zeit sowieso krankgeschrieben ist, dann darf der AG auch kündigen, ist zwar hart und hinterfo..... Aber alles rechtens soweit ich weiß

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Da ich meine Arbeit nicht mehr als 'Aushilfsarbeit' ansehen wollte, forderte ich meinen Arbeitgeber auf, meinen Vertrag auf einen festen Teilzeitvertrag zu ändern. Meiner Forderung kam dieser sofort nach, und stellte mich ab dem 01.02.2015 als feste Teilzeitkraft ein. Mein Arbeitgeber merkte beiläufig an, dass ich nun durch die Vertragsänderung nochmal eine 3-monatige Probezeit hätte. Diesen Vermerk könne ich aber getrost vernachlässigen, da ich ja schon so lange im Betrieb arbeite und sie mich auch weiterhin behalten wolle. Eine reine Formalität also.....

Ende März erhielt ich sogar noch eine freiwillige Prämie und freute mich, denn das zeigt ja, dass mein Arbeitgeber mit meiner Leistung zufrieden ist.

Unter einmonatiger Vorankündigung bei meinem Arbeitgeber lies ich mich dann Anfang April 2015 wegen eines beidseitigen Leistenbruchs operieren. Dies war zwar kein Notfall, jedoch sollte es auch nicht zum Notfall werden...!! Ich war 2 Wochen krank geschrieben und nach einer Woche erhielt ich per Eilsendung die ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen zum 30.04.2015, dem letzten Tag meiner Probezeit.

Telefonisch kontaktierte ich alle höheren Instanzen meiner Arbeitsstelle, erhielt jedoch bis heute keine Antwort auf die Frage, warum mir gekündigt wurde...

Nun meine Fragen: Ist meine ordentliche Kündigung während der Probezeit überhaupt zulässig? Immerhin arbeite ich ja schon fast ein Jahr im Betrieb und habe die eigentliche Probezeit überstanden. Habe ich besonderen Kündigungsschutz? Ich arbeite ja schon länger als 6 Monate im Betrieb. Hätte ich vor dem Arbeitsgericht gegen meinen Arbeitgeber eine Chance?

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Hör auf otilie1... Traurig aber war... Neuer Vertrag, neue probezeit.. Und während der probezeit braucht es keinerlei Begründung beider Seiten um fristlos zu kündigen :( Sorry und viel Glück noch

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@alona23 Es geht ja nicht um ausloggen direkt.... denk mal weiter... Das Internet bei der arbeitsagentur streikt... stell dir wegen Serverüberlastungen wird in jedem privaten Haushalt das Netz abgestellt... Ich mein die meisten Provider bauen ja jetzt schon ab ner gewissen GB Zahl eine traffic Sperre ein und dann surfst du nur mit 64 kbit so wie in den guten alten Zeiten... jaja früher gab es Flatrates und heute heißt Flatrate 2gb freetraffic, in 10 Jahren wollen sie von unseren Kindeskindern für jedes MB 2 Euro ka.. spinnt doch einfach mal rum, alles wäre möglich, vorallem ist das Internet heutzutage für jeden zugänglich, jeder wird abhängig gemacht ohne es zu merken und irgendwann wachen wir auf und können Internet nicht mehr wergdenken... stell dir vor zur Zeit von Thomas Edison hätte jemand gesagt.. klar können wir ohne Elektrizität leben, einfach abschalten und wie früher und was würdest du heute sagen?

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Gehen Jugendliche heutzutage eigentlich noch vor die Haustüre und sprechen die Dame ihrer Wahl auch persönlich an??

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Trass ist sehr fein gemahlener vulkanischer Tuff, ein Naturstein aus verfestigter Vulkanasche. In Deutschland wird er als rheinischer Trass in der Eifel, als Suevit-Trass im Nördlinger Ries sowie als bayrischer Trass gewonnen. Beton und Mörtel aus Trasszement werden besonders dicht und beständig gegen Umwelteinflüsse. Das Kalkbindevermögen des Trassanteils reduziert den Kalküberschuss im Zementleim und das Quellvermögen den Porenraum im Zementstein. Weniger Poren bedeuten einen geringeren kapillaren Wasseraustausch, was der Gefahr von Ausblühungen und Fleckenbildung entgegenwirkt. Mit Trasszement hergestellter Frischmörtel oder Frischbeton ist geschmeidig und gut zu verarbeiten, er neigt kaum zu Wasserabsonderung. Trasszement bewirkt eine Verbesserung der Betonzugfestigkeit und damit eine höhere Elastizität, die der Entstehung von Setzrissen entgegenwirkt. Die Erhärtung des Betons verläuft verzögert und die geringere Abgabe von Hydratationswärme mindert die Schwindrissneigung. Diese Eigenschaften sind für die Herstellung von Massenbeton von Vorteil.

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Nie im leben ist Rasen verpönt!!! Ist in Deutschland sogar erwünscht.. Musst mal darauf achten, die stellen sogar extra Geschwindigkeitmessgeräte auf, gekoppelt an einen Fotoapparat um deine Rekordzeit festzuhalten.. Die Bilder bekommst dann nach hause geschickt, gegen eine Bearbeitungsgebühr.. Wie hoch war denn deine Höchstgeschwindigkeit? Kannst ja deine Erfolge auf der Webseite der Bundespolizei Posten, damit deine Daten auch in der Rangliste festgehalten werden können, dafür gibt's dann Punkte in Flensburg, die kannst du dann gegen Prämien eintauschen habe ich gehört... xD

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Weil Konsum nicht strafbar ist, das weiß doch jedes Kind.. Wenn man dir ansieht das du was genommen hast egal ob cannabis oder etwas anderes muss man dir nachweisen das du es gekauft, verkauft, besessen hast.. Die Tatsache das man drauf oder high ist, reicht nicht aus um jemanden einzusperren, wenn er nicht gerade das wohl der Allgemeinheit gefährdet, durch aktive Anteilnahme am stressenverker z.B... Wenn man illegale Substanzen im Blut hat ist der Konsum nicht strafbar, weil man da nicht zweifelsfrei nachweisen kann, ob du dir dein Rausch, zum Beispiel von cannabis, in den Niederlanden, gegeben hast und jetzt noch Reste im Blut / Urin sind... Denn dort ist der Konsum von cannabis legal.. Dies gilt für diverse andere Dinge, in Ländern wie der Schweiz oder Tschechien, welches alle unsere Grenzländer sind... Zudem sollte jeder konsumieren dürfen was er will, wer will schon vom Staat vorgeschrieben bekommen was man sich selber gönnt und was nich, solange man niemandem anders schadet... Sonst müsste jeder der Zigaretten raucht oder sich ein Bier kauft ebenso zur Rechenschaft gezogen werden, da Alkohol auch eine Droge ist und jährlich mehr tote durch betrunkene am Steuer oder Leberversagen fordert als es z.B cannabis je könnte... Und warum sollten Koksende Politiker ihre Dealer hops nehmen?? ;)

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Ehm sorry aber da wird das echt schwer ihn anzuzeigen schließlich hast du ihm die Möglichkeit gegeben legal Bilder von dir zu machen die er verwenden kann wie er mag da du die cam ja freiwillig angemacht hast und davon ausgehen konntest das jemand mitschneiden, aufnehmen, fotografieren kann etc. Wenn die Aufnahmen heimlich entstanden wären, also ohne dein Wissen, oder du minderjährig bist dann hättest da gute Chancen, aber wer selbst seine camera anmacht und was weiß ich vor der cam treibt muss sich doch bewusst sein das das jemand mitschneiden kann -.- somit bist du "in der Öffentlichkeit " auch wenns übers inet ist, ist es das selbe wie wenn du an einem öffentlichen Platz fotografiert wirst, da juckt es auch keinen wie du daraus aussiehst, derjenige der das Foto besitzt und gemacht hat darf es auch privat jedem zeigen es wäre was anderes wenn er dich öffentlich mit einem peinlichen Bild auf fb oder sonst wo anprangert, alles andere wird auch zudem sehr schwer zu beweisen sein... Sorry :(

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