Stimmt anscheinend beides, ist wohl eine Sache der Perspektive wie man dieses Wort betrachtet, im gemeinen Umgang steht diese Wort auch für Kleinkind, aber vielleicht spricht deine Exkollegin Frühneuhochdeutsch oder sie kommt eher aus dem südlichen Raum, meiden solltest du sie wohl, da die Frau gerne Sachen absichtlich falsch versteht oder sie ist aus ihrer Wochenbettdepression noch nicht raus, wenn´s dir besser gehen sollte dadurch dann verpass ihr ´nen Konter, ansonsten einfach ignorieren und nicht drüber ärgern, ist es ganz sicher nicht wert ;-)

...zur Antwort

NEIN, das Jobcenter unterstützt dich nicht bei der Wohnungssuche, du mußt dir schon selbst eine suchen und da du Auszubildende/r bist kannst du beim Jobcenter auch allenfalls Ausbildungbeihilfe beantragen(wird nach deinem Einkommen berechnet,Ausbildungsgehalt+Kindergeld) oder du beantragst Wohngeld beim Wohnungsamt, die können dir evtl. auch eine Liste günstiger Wohnungen geben, ob du B-Schein berechtigt bist müssest du auch dort klären, für den zahlst du einen relativ geringen Betrag hast dafür aber ein Anrecht auf bestimmte Wohnungen die meist etwas günstiger sind, was Kaution und Provision angeht, solltest du beim Jobcenter direkt nachfragen ob du "Beihilfe berechtigt" bist, und ob du einmalige Beihilfen bzw. zinsfreie Darlehen beantragen kannst, Maklerprovisionen werden nur in seltenen Fällen und dann auch nur als Darlehen übernommen, genau wie eine Kaution, beides musst du in Raten(ab 5,-€, meine ich) an die ARGE(Jobcenter) zurückzahlen, für gewöhnlich stehen diese Leistungen allerdings "nur im dauerhaften Bezug von Hilfeleistungen stehenden Personen zu", sprich ALG, aber einfach mal beim Jobcenter nachfragen, und zu einem evtl. Termin alle Unterlagen mitnehmen ;-)

...zur Antwort

musst ja kein Schwarz- oder Körnerbrot essen, probiers halt mit Weizenmischbrot, gibt viele Sorten, sollte nur keinen Malzsirup oder dergleichen enthalten, als Aufstrich sind auch vegetarische Brotaufstriche zu empfehlen, die enthalten vorwiegend gesunde Fette und je nach Sorte auch viel Eiweiß, Auswahl gibts da reichlich und die sind auch nicht nur für Vegetarier oder Veganer geeignet, ist eine Abwechslung zu Wurst, Käse und Marmelade ;-)

...zur Antwort

da ist korrekt Alg1 gibt es erst wieder nach 12 (sozialversicherungspflichtigen) Monaten, das Problem häuft sich das Menschen wie du, die ihr Leben lang Vollzeit und versicherungspflichtig gearbeitet haben, dann ein paar Jahre vor Renteneintritt ihren Job verlieren und dann wie du schon vermutet hast, auf Hartz4 absinken. Da kannst du wohl auch nicht viel machen, außer die 12 Monate voll bekommen oder eben auch mehr, ob in diesem oder einem anderen Job ist egal, allerdings kann ich dir nicht sagen inwieweit dein evtl. Alg2 Bezug sich auf deine bereits eingezahlten Rentenbeiträge auswirkt, aber in jedem Fall wirst du wohl nicht nur Sozialrente bekommen sondern, auch wenn du jetzt noch ein paar Jahre Alg2 bekommen solltest, dazu solltest du deinen Steuerberater oder s.ä. befragen, mein Rat ist lediglich solltest du etwaige Kapitalanlagen, wie Lebensversicherung z.B., haben gib sie nicht an, denn dein privates Vermögen muß verbraucht sein um einen Alg2 Anspruch zu haben, sprich dein privates Vermögen darf die Pauschale von 150,- Euro pro Lebensjahr nicht überschreiten, dies gilt für Festanlagen, frei verfügbares Vermögen darf lediglich ein Gesamtbetrag von 750,- Euro sein, sollte dein Vermögen diese Grenzen übersteigen, so muß es erst zur Tilgung deiner laufenden Kosten (Lebensunterhalt, Miete, Kranken-& Pflegeversicherung etc.) herangezogen werden, da sind schnell mehrere tausend Euro weg, alles Gute für dich

...zur Antwort

per Gesetz mit 14, egal ob männlich oder weiblich, aber wie Andere schon bemerkt haben, solltest DU definitiv noch lange warten und vielleicht erstmal theoretischen Unterricht über die gesamte Materie nehmen, bevor du die weiblichen Wesen mit deiner Unkenntnis belästigst, ist nicht nur reinstecken und wohlfühlen, gehört schon etwas mehr dazu, vorallem geistige Reife und Einfühlungsvermögen ;-) Mfg

...zur Antwort