Ja, die kümmert sich alleine um die Kleinen.

Sorg dafür, dass du bei der Geburt nicht störst und dass die Mutter Ruhe hat, sonst kann was schief gehen.

Die ersten paar Tage würde ich die Babys auch nicht aus dem Käfig holen, die sind noch zu klein und brauchen Mutterwärme.

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Lass dir das in einer Werkstatt bescheinigen.

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Leg doch so ein Sparkonto an, da kannste du jedes Jahr was draufzahlen und wenn er 18 ist, zahlst du es aus?

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Jalousie? Kannst du auch selbst montieren.

Dann tagsüber Fenster zu, am besten nur spät abends bzw. nachts lüften. Tagsüber lässt du nur die warme luft rein.

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Ich denke, dass jede Filiale einen hat. Schau doch mal im Internet auf der Homepage, dann Geschäftsstelle und dann im Impressum. Dort steht das meistens. Wenn nicht, ruf dort doch einfach mal an.

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Eine Heißhungerattacke ist ein Zeichen, dass deinem Körper was fehlt. Isst du vielleicht zu wenig?

Aber wenn man 3 Tage mehr isst, als sonst, ist das kein Beinbruch.

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Für Schulen gibt es in manchen Ländern Erlässe.

In Hessen lautet die derzeitige Regelung:

„Nach dem Hitzefrei-Erlass müssen morgens um 11.00 Uhr schon 25 Grad in einem Klassenraum erreicht sein, damit Schüler der Unter- und Mittelstufe nach der 5. Stunde gehen dürfen. Zudem können Schulleiter den Unterricht auch nach draußen verlegen oder auf Hausaufgaben verzichten.“[3]

In Schleswig-Holstein gab es bis 1998 eine Richtlinie, die besagte, dass hitzefrei gegeben werden kann, wenn bis 11 Uhr 25 Grad im Schatten erreicht werden.[4] Seitdem gilt:

„Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann.“[5]

In Rheinland-Pfalz war bis 31. Dezember 1990 eine konkrete Hitzfrei-Regelung gegeben.[6] Seitdem gilt:

„Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Durchführung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule (§21 Schulgesetz) in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- und Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet.“[7]

In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung:

„bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“[8][9]

In Baden-Württemberg entscheiden derzeit die Schulleiter frei für ihre Schule. Vor dem Jahr 1975 galt folgende Regel:

„Wenn um 10 Uhr das Thermometer über 25 Grad im Schatten kletterte, dann durfte der Schulleiter entscheiden, ob es hitzefrei gibt.“[10]

Quelle: wikipedia

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Vielleicht isst du wirklich zu wenig?

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