Zunächst, alle Lärmbelästigungen anhand eines Protokolls aufschreiben und von Zeugen Mann,Freund, Nachbar etc unterzeichnen lassen, was die Vergangenheit betrifft aus dem Gedächtnis und für die Zukunft auf 4 Wochen.

Danach solltest du mit Hilfe dieses Protokolls das auch als Beweis gilt, bei dem Lärmverursachenden Mieter ein persönliches, sachliches Gespräch suchen. Wird dein begehren abgeblockt oder gar bestritten, also keine Einsicht so ist der nächste Schritt den du dem betreffenden Mieter auch gerne mitteilen kannst, das du dich an den Vermieter wendest. Ab dann hast du dem Vermieter einen Mangel angezeigt, den er abschaffen muss.In der Regel wird der Vermieter den störenden Mieter anschreiben, und auffordern die Lärmbelästigungen einzustellen. Tut er dies nicht, oder stellen sich die Lärmbelästigungen nicht ein, so wäre der nächste vernünftige Schritt die Mitteilung an die Ordnungsbehörde/Ordnungsamt.

Zunächst würde ich nämlich eine konfrontation mit dem Vermieter vermeiden, um nicht ein negatives Mietsverhältnis zu fördern.Es bleibt also abzuwägen was man möchte.Besteht ein gutes Mietsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter, so wird sich der Vermieter auch mit Ihnen um Abhilfe bemühen, und es wäre falsch gleich mit Mietminderung etc zu drohen oder den Vermieter unter Druck zu setzen.

Daher, es gibt noch andere Möglichkeiten: Das Ordnungsamt/Ordnungspolizei können Sie anrufen zu jener Zeit in der die Lärmbelästigungen stattfindet.Sollte dies ausserhalb der Geschäftszeiten sein, so kommt die Polizei.

Wenn sich dies nach 1-3 Mal nicht einstellt, so können Sie sich direkt an die Ordnungsbehörde mit einer Anzeige wenden.Das Amt wird in der Regel dann tätig und fährt zu verschiedenen Zeiten vor um die Lärmbelästigungen auch Anhand von Messungen zu protokollieren.

Spätestens dann, wird der Lärmverursachende Mieter zur Vernunft kommen, denn er riskiert eine ausserordentliche Kündigung und ein saftiges Ordnungsgeld.

Für Sie wünsche ich mir den oben beschriebenen Weg des Gesprächs und der Vernunft/Einsicht. Sollte dies fruchtlos bleiben so steht der nachfolgende Schritt an.

DEN WEG des gerichtlichen Verfahrens sehe ich hier ganz als letzte Lösung.Also wenn Vermieter, und Lärmverursachende Mieter taube Ohren haben und auf Durchzug halten.

Dann bleibt Ihnen aber Erfolgsversprechend die letzte Lösung des gerichtlichen Verfahrens.

Aber seien Sie beruhigt wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter und den anderen Nachbarn haben, wird der Vermieter sich des Problems annehmen und den Störenfried zur Ordnung rufen.

Alles gute Ihnen!

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