Hallo,

das kannst du mit dem Jobcode 70 machen. Das wird hier auf Seite 25 genauer erklärt: https://www.sharp.de/sharp/media/de/images/de/XEA137_A147_DeutscheFiskalAktivierungV1_04.pdf

Denke daran den Funktionsschlüssel für die Programmierung auf Z zu stellen.

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Räucherlachs ist lecker und enthält viele Omega-3 Fettsäuren, die ja sehr gesund sein sollen.

Allerdings kommt er meistens aus Aquakulturen und da liegt das Problem: https://verbraucherfenster.hessen.de/gesundheit/lebensmittel/tierisch/delikatesse-r%C3%A4ucherlachs-%E2%80%93-nicht-immer-gesund-und-appetitlich

Solange du dich nicht ausschließlich davon ernährst, solltest du keine gesundheitlichen Probleme bekommen.

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Hallo,

dein Vater hat kein Recht dich zu schlagen, und es ist vollkommen in Ordnung dich davor zu schützen. Wenn dein Vater so sensibel ist, sollte er auch sensibel genug sein, dich nicht zu schlagen. Das ist illegal und du solltest dir überlegen mit dem Jugendamt darüber zu sprechen.

Du bist nicht für deine Eltern verantwortlich, sondern sie für dich. Deshalb kann ich dir nur raten dir Hilfe zu suchen.

Viele Grüße,

Daniel

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Ich habe für meine Freudin schon öfter Handys in dieser Preisklasse gekauft, weil sie das Ding sowieso nur für Whatsapp benutzt. Das waren beides Geräte die in Tests empfohlen worden waren. Einmal ein Motorola, und zweimal ein günstiges Samsung.

Alle davon waren andauernd defekt, und wir haben viel Zeit mit Reklamationen verbracht. Wenn möglich würde ich an deiner Stelle doch lieber so ab 250€ ausgeben, und dann Ruhe haben.

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Hallo,

die Antworten sind:

Frage 4: a) "unterbreiten" Man kann sagen "Ein Angebot machen" oder man kann sagen "Ein Angebot unterbreiten". Beides ist richtig. Die anderen Möglichkeiten waren falsch.

Frage 8: a) "unverbindliches" Das ist ein fester Ausdruck. Ein "unverbindliches Angebot" ist ein Angebot ohne Verbindlichkeiten. Eine Verbindlichkeit ist in diesem Kontext ein Geldbetrag, den man bezahlen muss.

Frage 2: d) "beste Danksagung..." Das sagt man so nicht. Es ist zwar grammatikalisch richtig, aber unprofessionell

Frage 4: b) "...innerhalb VON 30 Tagen..." Da fehlte einfach das "von". Kasse gegen Dokumente" ist ein fester Ausdruck

Frage 5: d) "ihn unterbreiten" Angebote kann man unterbreiten, aber Aufträge nicht. Das Verb passt einfach nicht.

Frage 6: Ich glaube es ist a) "Lieferungsverzug" , http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=0&katid=23&opid=1&artikelid=121

Frage 8: c) "eingeliefert" Es muss "angeliefert" heißen.

Frage 9: a) "gehen zu Lasten" ist richtig. Die anderen Antworten ergeben keinen richtigen Sinn.

Viele Grüße,

Daniel

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Hallo,

ich nehme mal an, dass du mit x64 einen Compiler für 64bit Programme meinst. Den brauchst du nur, wenn die Software, die du schreibst, mehr als ca. 3,5 GB RAM reservieren können soll.

https://de.wikipedia.org/wiki/4-GB-Grenze

Das muss nicht unbedingt so sein. Normalerweise landen die 32-Bit Programme, die nur ca. 3,5 GB RAM benutzen können, im Order "C:\Program Files (x86)" und die 64-Bit Programme, die auch deutlich mehr als 3,5GB benutzen können, im Ordner "C:\Program Files"

http://www.softwareok.de/?seite=faq-Windows-7&faq=33

Zu den Fehlermeldungen kann ich dir leider nicht viel sagen.

Viele Grüße,

Daniel

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