Danke für den Hinweis.Ich habe mit dem RA der Huk gesprochen, der gleiche Fälle kannte. Man riet mir die Forderung schriftlich "nach Form und Inhalt zurückzuweisen, mit Verweis auf die EU Bestimmung, nach der erst Vergehen im Ausland mit Strafen über 70€ in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden" Seit dieser Zeit habe ich von RA Kraft nichts mehr gehört

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ich besuche mit ihm ein Konzert seiner Lieblingssängerin

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