Hallo janson212,
meine persönliche Meinung ist, bei der Kleinuternehmerregelung kann es zu
Prüfungen durch die Finazverwaltung kommen, denn z.B. fünf Verkäufe im
Monat bei eBay wird schon der Verdacht geweckt Gewerblich und dann folgt
das eine oder andere. Beim verzicht auf die Kleinuternehmerregelung wird es
so sein, das alle 3 Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung elek. - Digital
abgegeben werden muss und am ende des Jahres noch mal die gesamt
Meldung, das sollte aber nicht da Problem sein.
Die Ust - Id. Nr. muss extra beantrag werden, mit dieser kann man sich
auch gegen über Firmen nachweisen man hat ein Gewerbe und dieses ist
auch angemeldet und muss nicht seine Steuernummer angeben auch nicht
auch der Rechnung hier reicht dann die Ust.-Id Nr., die Steuernummer auf die
Rechnung zu schreiben finde ich persönlich etwas gefährlich. Es kann sich
dann doch mal jemand eine Rechnung bastel mit meiner Steuernummer,
und bis dieses dann auffällt könnte Jahre dauern und ich als Inhaber dieser
Steuernummer hafte dafür. Bei der Ust.-Id-Nr. fallen spätestens am Jahres-
ende der Finanzverwaltung die Unregelmäßigkeiten auf oder auch nicht.
Diese Entscheidung muß jeder selbst für sich treffen, auf der einen Seite
eine geringen Aufwand und auf der anderen Seite eingeringes Risiko, sowie
die Verrechnung ( Erstattung ) von Vorsteuer und Mehrwertsteuer.
Weitere Entscheidungen für z.B. : Verpackungsentsorgung Verpackung die
von Ihnen verwendet wird um den Artikel zum Kunden zuschicken, auch wenn
Sie die Verpackung des Herstellers verwenden.
Weiterhin evt. die Weee-Nr. wenn Sie Ware in den Verkehr bringen.
Diese Kosten sind alle Mehrwertsteuerpflichtig, diese kann man dann auch
als Vorsteuer abziehen.