Schau ich mir an 👍🔥

Ich finde die Conference League nicht schlecht.

Überwiegend Vereine aus kleineren Ländern bekommen in diesem Wettbewerb Startplätze. So hätte zum Beispiel der Europa FC, das ist ein Amateurverein aus Gibraltar, der jede Saison aufs neue in der EL-Quali scheitert, die Chance auf den großen Geldtopf. Wenn jetzt ein Topclub aus England oder Spanien nach Gibraltar reisen müsste, wäre das Stadion ausverkauft und es gäbe hohe Einnahmen für den Verein. Die Conference League wird von der UEFA vermarktet und die Vereine bekommen auch ein Stück von den Fernsehgeldern ab.

Ein Problem gibt es aber trotzdem:

Die Europa League wird von 48 Teams auf 32 Teams reduziert. Man möchte dort einfach die Qualität erhöhen. Folglich sind die mittelgroßen Ligen, wie die österreichische und belgische Liga, die großen Verlierer. So hatte der österreichische Pokalsieger früher einen festen Startplatz in der Europa League. Man hatte Planungssicherheit und wusste, Betrag X landet am Ende auf dem Konto. Aber jetzt darf der Pokalsieger aus Österreich nur noch in der EL-Quali mitspielen und ein Ausscheiden hätte fatale Folgen.

...zur Antwort

Hallo,

ich geh da auch hin und wieder mal hin und habe bis jetzt nichts schlechtes erlebt.

Bisher habe ich mehre Videogames (gebraucht & neu), Yu-Gi-Oh! - Karten, Funko Pops (sind diese Figuren von denen es 50000000 Milliarden verschiedene gibt, sammel die gerne) und es hat sogar alles super geklappt, als Fortnite und GameStop eine Partnerschaft hatten und da gratis Sachen verschenkt haben.

Bei nem Headset bzw. allen Technikgeräten (Konsolen, Controller) oder Videospielen ist auf der Verpackung über dem Preis ein Schild angebracht wo steht ob das neu oder gebraucht ist. Wenn es gebraucht ist hast du ein Jahr lang Rückgabe- bzw- Reperaturrecht und bei neuen Sachen 30 Tage, sollte es danach kaputt gehen musst du dich an den Hersteller wenden.

Viele Grüße

...zur Antwort
Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Schriften

Strafbar macht sich, wer Kinderpornografie besitzt oder diese verbreitet, und selbst mindestens 14 Jahre alt ist (§ 184b StGB).

Empfängt also ein 16-Jähriger ein pornografisches Foto einer 13-Jährigen, macht er sich strafbar. Ebenso macht er sich strafbar, wenn er dieses Bild weiter versendet.

Dabei ist unerheblich, ob das Zusenden der Nacktbilder einvernehmlich und mit Zustimmung des Kindes erfolgte.

Das Verbreiten wird mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Kinderpornografie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.

Ist der Täter selbst zwischen 14 und 18 (bzw. 21) Jahre alt, wird in aller Regel das wesentlich mildere Jugendstrafrecht angewendet. Gerade bei Jugendlichen ist in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens möglich – insbesondere dann, wenn die Beteiligen in einer engen Beziehung zueinander standen.

Verbreiten und Besitz von jugendpornografischen Schriften

Gleiches gilt für Personen, welche mindestens 14 Jahre alt sind, und Jugendpornografie besitzen oder verbreiten (§ 184c StGB).

Empfängt der 17-Jährige ein als pornografisch einzustufendes Selfie einer 15-Jährigen, begeht er grundsätzlich eine Straftat.

Das Verbreiten und der Besitz werden nach dem Erwachsenenstrafrecht mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Es droht eine Vorstrafe, die in das Führungszeugnis einzutragen ist.

Ist der Täter wiederum zwischen 14 und 18 (bzw. 21) Jahren als, kommt auch hier die Anwendung des Jugendstrafrechts in Betracht. Dieses ist wesentlich milder und bietet verschiedenste Möglichkeiten, das Strafverfahren einzustellen.

...zur Antwort

Ja damit ist die Stickerkunst, eine weitverbreitete Form der Streetart, gemeint. Oft handelt es sich dabei um bunte Aufkleber, die an Hauswänden, Mülleimern, Laternen, etc. angebracht werden. Anders als z.B. Graffiti zählt die Stickerkunst nicht als Sachbeschädigung da, sie das Erscheinungsbild nur vorübergehend ändert. Stattdessen wird das Stickern als „Wildplakatierung“ geahndet und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar.

Besonders beliebt ist die Stickerkunst in der Ultraszene, dort werden häufig Sticker mit Sprüchen ihrers Vereins, ihrer Ultragrupierung, politische Richtung oder Schmähungen gegen feindliche Vereine, Organisationen etc.

...zur Antwort

Je nach Einstufung einer Tat als Vergehen oder als Verbrechen (§ 12 StGB) beschränkt das Jugendstrafrecht die Dauer einer Jugendstrafe wie folgt:

  • Vergehen (rechtswidrige Taten, die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind): Strafdauer von höchstens fünf Jahren
  • Verbrechen (rechtswidrige Taten, die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden): Strafdauer von maximal zehn Jahren
...zur Antwort

Den Galaxyskin kann man nicht mehr LEGAL erwerben. Früher ging das mit dem Samsung Note 9. Man musste sich das Handy kaufen, drei Runden zocken und nach spätestens 24h hat man den Skin bekommen. Das Angebot ist leider abgelaufen, man könnte höchstens einen Account mit dem Skin erwerben, aber da das laut den EpicGames-Richtlinien nicht erlaubt ist, würd ich davon abraten. Man kommt zwar nicht ins Gefängnis oder so aber es besteht schon eine hohe Gefahr das der Account gebannt wird.

...zur Antwort

Soweit ich weiß sind die beiden zusammen (Stand: Mai 2020)

https://www.instagram.com/p/B_dgGOXpCeK/

...zur Antwort

Moin,

ich kenn mich vielleicht nicht so gut aus, aber vielleicht etwas in Richtung Tourismusbüro, Touristenführer oder sowas

...zur Antwort