kann Behörde einen Abhilfebescheid einfach aufheben bzw. zurücknehmen?
ich habe 2010 eine rückzahlungsforderung zwecks kindergeld für das jahr 2009 von der familienkasse erhalten, habe widerspruch eingelegt und dem widerspruch wurde in vollem umfang entsprochen...
im märz 2011 habe ich auf einmal wieder eine rückzahlungsforderung für 2009 erhalten, ich habe erneut einspruch eingelegt und auf den abhilfebescheid verwiesen in dem steht das das kindergeld zurecht gezahlt wurde. jetzt heißt es ich wäre ja doch über der einkommensgrenze gewesen. (war ich nicht-aber das ist nicht wichtig)
ich möchte gerne wissen ob eine behörde einen abhilfebescheid einfach so ein jahr nach ausstellung wieder außer kraft setzen kann. ich habe nähmlich gelesen, dass es bei einem begünstigendem abhilfebescheid nicht geht bzw.das an fristen gebunden ist....