Ergänzung: Das Haus wurde bis auf drei Partien leer gemacht, wir sind die ersten Eigentümer, die eingezogen sind
einige Impressionen
falls es jemanden interessiert, bzw. mein heutiger Wissensstand:
die Infos stammen von diversen Organisationen (GTAI und JETRO) sowie der Außenhandelskammer in Japan.
1) Zölle
Da es keinen körperlichen Transport von Gegenständen gibt, entfällt dieses Thema bei Dienstleistungen und Softwarelizenzen.
2) Umsatzsteuer
Deutsche Umsatzsteuer muss nicht in Rechnung gestellt werden.
Allerdings muss japanische Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Dazu muss man sich in Japan zur Abführung der Umsatzsteuer registrieren und die dort anfallende Umsatzsteuer dort auch selbst abführen. Dies erfordert die Beauftragung eines sog. Tax Agents (der natürlich nicht umsonst tätig wird), welcher seinen Sitz in Japan hat und der die Registrierung und Zahlung der Steuer für das ausländische Unternehmen übernimmt. Die abzuführende Umsatzsteuer in Japan beträgt 5%.
3) Quellensteuer
Nach japanischem Recht liegt der Quellensteuersatz für Consulting-Leistungen bei 20%, ebenso wie der für Lizenzgebühren. Allerdings sind diese Quellensteuern durch das DBA Japan-Deutschland beschränkt. Insofern ist keine Quellensteuer für die Erbringung von Dienstleistungen vorgesehen und die Quellensteuer auf Lizenzerträge ist auf 10% begrenzt. Es gibt dazu getrennte Anträge, die Formulare findet man im Internet.
Diese Quellensteuer kann u. U. auf die Deutsche Körperschaftssteuer angerechnet werden. Wenn die Anrechnung voll erfolgt, bedeutet dies, dass die Quellensteuer nicht relevant ist und mit der nächsten Steuererklärung voll erstattet wird.
4) Sonstige Gebühren
Schließlich kann auch noch eine sog. Stamp Tax fällig werden (in unserem Fall für den Erhalt einer Zahlung als Gegenleistung für eine Dienstleistungserbringung). Dabei handelt es sich um eine Gebühr zur Ausstellung von Dokumenten durch öffentliche Stellen. Die Höhe richtet sich nach dem Auftragswert und beträgt rund 2% des Auftragswertes.
Ich muss noch erklärend hinzufügen:
Das Haus hatte bis vor vier Jahren nur 4. Stockwerke. Das 5. Stockwerk wurde von einer Baufirma gekauft, die gleiche Baufirma baute einen Aufzug auf eigene Kosten ein und verkaufte dann die Wohnungen im 5.OG. Damit gehört der Aufzug jetzt rechtlich immer noch der Baumfirma und diese vermiete das Nutzungsrecht, bislang für 30 Euro. Der Aufzug ist nur mit einem Schlüssel bedienbar.
Jetzt, vier Jahre später, stellt sich heraus, dass sich in dem Haus nur drei gefunden haben, die den Aufzug nutzen. Jetzt hat die Baufirma die erste Nebenkostenabrechnung für 2010 erstellt, in den Vorjahren gab es gar keine. Die Wartungs- und Unterhaltskosten hat er transparent aufgelistet und durch die drei Nutzer geteilt. Eigentlich logisch und auch absehrbar für den Aufzugbetreiber, dass dafür 30 Euro im Monat nicht ausreichen, zumal es auch noch nie wesentlich mehr als drei Nutzer waren.
Der 16 jährige Max darf im Rahmen seine Taschengeldes durchaus rechtswirksame Verträge schließen. Ob 100 € in diesem Rahmen liegen, ist vom Einzelfall abhängig.
Wenn der sog. Taschengeldparagraph nicht mehr greift, ist das Geschäft schwebend unwirksam. Das bedeutet, die Eltern können dies nachträglich für unwirksam erklären.
Auf dem Markt gelten keine anderen Regeln, lediglich im Versandhandel und bei Haustürgeschäften gibt es noch ein Widerrufsrecht für jeden.
Es gibt zahlreiche Versuche, die optimale Losgröße zu berechnen.
Es gibt z. B. die klassische Losgrößenformel nach Kurt Andler (heißt auch Andlersche Losgröße).
Wikipedia hat hierzu einen guten Artikel, den ich empfehle: http://de.wikipedia.org/wiki/Klassische_Losformel
Ansonsten ist bei allen theroetischen Modellen der Praxisbezug zu prüfen und man muss ggf. die Berechnung an die Umstände anpassen. Kurz: es bedarf hier mehr Details für eine gute Antwort!
mfg
Hallo,
hier müsste man erstmal klären, was sich hinter dem Begriff Beschaffungsabteilung verbrigt. Es könnte ein Synonym für den kompletten Einkauf sein, gut möglich ist aber auch, dass damit nur der operative Einkauf und/oder Disposition gemeint ist.
Strategischer Einkauf:
- Marktuntersuchung
- Lieferantenauswahl
- Lieferantenbeurteilung
- Spediteurenauswahl
- Preisverhandlungen
- Verhandlung von Verträgen
- Schnittstelle zu anderen Abteilungen, zum Beispiel Vertrieb, Produktmanagement, Technik, Buchhaltung
- Vorgabe von strategischen Entscheidungen an den Operativen Einkauf, z. B. Lieferantenauswahl.
Operativer Einkauf:
- Abwicklung von Bestellungen
- Bearbeitung von Auftragsbestätigungen
- Mitarbeit bei Lagerbeständen
Disposition:
- Mengenplanung
- Losgrößenplanung
- Lagerbestandsüberwachung.
Oft wird noch zwischen Projekteinkäufer und Serieneinkäufer unterschieden werden. Erstere beschaffen Güter, die vor dem Serienanlauf der Produktion für ein Unternehmen zu beschaffen sind. Serieneinkäufer beschaffen alles zur Serienproduktion notwendige.
Ich hoffe, das war so halbwegs hilfreich.
Hallo TimHD,
nicht planbare Einflüsse, wie z. B. Naturkatastrophen, Wirtschaftskrise oder gewisse politisch bedeutsame Ereignisse klammere ich mal aus.
In der Regel stellt das Unternehmen Ziele auf, z. B. ein gewünschtes Umsatzwachstum. Dann werden Unterziele definiert, wie z. B. notwendige Vertriebsaktivitäten, erforderliche F&E Maßnahmen, Marketingaktivitäten. Diese Methode „vom Groben ins Feine“ kann man beliebig oft wiederholen, bis man eine konkrete To-Do-Liste hat.
Die Überwachung der Unternehmensziele ist aus meiner Sicht erster und wichtigster Indikator für einen Geschäftsverlauf, also auch für eine Krise.
Dazu bieten sich einige Kennzahlen an, die als Frühindikator und zur Zieleinhaltung verwendet werden können. Hier einige Beispiele aus meiner Praxis:
F&E Quote (Verhältnis Entwicklungskosten am Gesamtumsatz) Messungen der Vertriebsaktivitäten (Messebesuche usw.) Auswertung von Reklamationsstatistiken Auswertung des Angebotsvolumens Liefertreuestatistik Statistik über Auftragseingänge
Große und gut strukturierte Unternehmen haben oft eine Art Balanced Scorecard, hierzu findet sich viel Literatur im Netz.
Gruß
dnikv
Schuhu, da muss ich nochmal dagegen halten.
Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn die zur Kündigung führenden Gründe vom Arbeitnehmer nicht steuerbar sind, sondern in seiner Person oder seinen Eigenschaften liegen.
Wenn ein Mitarbeiter gesundheitlich (am Beispiel Legastheniker) nicht in der Lage ist, die betrieblich notwendigen Veränderungen mitzugehen, ist das eine personenbezogene Kündigung.
Vielen Dank für die superschnellen Antworten.
Ich habe ihn mit einem Schraubenzieher herausbekommen. Magnetisch ist er leider nicht und auch ein Klebeband habe ich nicht zur Hand, hätte aber auch vermutlich nicht richtig gehalten. Es war schon ganz schön viel Kraft nötig.
Der Einsatz des Toilettenstößels konnte damit noch verhindert werden, obwohl ich die Lösung für sehr pfiffig, wenn auch etwas eklig halte!
Ach ja: Falls jemand etwas dazu sagen kann, schon mal vielen Dank für die Bemühungen ;-)
Hallo,
meine Klingel- /Arlam- / und Notificationstöne liegen nach einigen ausprobieren ;-) bei mir auf der Karte wie folgt:
/media/audio/ringtones /medie/audio/alarms /media/audio/notifications
Und die MP3,s die darin liegen werden bei mir in der Auswahlliste angezeigt.
Hoffe, das hilft