Ergänzung: Das Haus wurde bis auf drei Partien leer gemacht, wir sind die ersten Eigentümer, die eingezogen sind

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einige Impressionen

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falls es jemanden interessiert, bzw. mein heutiger Wissensstand:

die Infos stammen von diversen Organisationen (GTAI und JETRO) sowie der Außenhandelskammer in Japan.

1) Zölle

Da es keinen körperlichen Transport von Gegenständen gibt, entfällt dieses Thema bei Dienstleistungen und Softwarelizenzen.

2) Umsatzsteuer

Deutsche Umsatzsteuer muss nicht in Rechnung gestellt werden.

Allerdings muss japanische Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Dazu muss man sich in Japan zur Abführung der Umsatzsteuer registrieren und die dort anfallende Umsatzsteuer dort auch selbst abführen. Dies erfordert die Beauftragung eines sog. Tax Agents (der natürlich nicht umsonst tätig wird), welcher seinen Sitz in Japan hat und der die Registrierung und Zahlung der Steuer für das ausländische Unternehmen übernimmt. Die abzuführende Umsatzsteuer in Japan beträgt 5%.

3) Quellensteuer

Nach japanischem Recht liegt der Quellensteuersatz für Consulting-Leistungen bei 20%, ebenso wie der für Lizenzgebühren. Allerdings sind diese Quellensteuern durch das DBA Japan-Deutschland beschränkt. Insofern ist keine Quellensteuer für die Erbringung von Dienstleistungen vorgesehen und die Quellensteuer auf Lizenzerträge ist auf 10% begrenzt. Es gibt dazu getrennte Anträge, die Formulare findet man im Internet.

Diese Quellensteuer kann u. U. auf die Deutsche Körperschaftssteuer angerechnet werden. Wenn die Anrechnung voll erfolgt, bedeutet dies, dass die Quellensteuer nicht relevant ist und mit der nächsten Steuererklärung voll erstattet wird.

4) Sonstige Gebühren

Schließlich kann auch noch eine sog. Stamp Tax fällig werden (in unserem Fall für den Erhalt einer Zahlung als Gegenleistung für eine Dienstleistungserbringung). Dabei handelt es sich um eine Gebühr zur Ausstellung von Dokumenten durch öffentliche Stellen. Die Höhe richtet sich nach dem Auftragswert und beträgt rund 2% des Auftragswertes.

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Überhöhte Nebenkosten für Aufzug

Wir haben eine Wohnung im 5. OG gekauft. Ein Verkaufsargument dafür war damals, dass ein Aufzug eingebaut wird, das ist auch passiert und liegt mittlerweile 4 Jahre zurück. Für den Aufzug sollten wir laut Mietvertrag 30 Euro monatlich bezahlen. Es wurde ein Standardmietvertrag für Wohnräume "zweckentfremded" und einfach bei Kaltmiete 30 Euro eingetragen. Bei Nebenkosten-Vorauszahlung steht gar nichts, aber der Passus mit Nebenkosten ist natürlich im Standard-Mietvertrag enthalten. 3 Jahre erhielten wir keine Nebenkostenabrechnung für den Aufzug, wir haben dachten auch, das wäre eine "Flatrate" und habe keine erwartet. Jetzt stellt sich heraus, dass in dem Haus nur drei Parteien den Aufzug nutzen. Die Wartungs- und sonstigen Nebenkosten wurden einfach auf 3 Personen umgelegt. Wir sollen also ca. 700 Euro nachzahlen und künftig 85 Euro monatlich bezahlen.

Wir werden vermutlich auch unseren Anwalt aufsuchen. Unser Problem sind nicht nur die extrem hohen Nebenkosten.

Ich fühle mich getäuscht von dem Verkäufer. Das der versprochene Aufzug sauteuer wird, war eigentlich klar, wenn ihn bloß drei Leute benutzen. Uns den für 30 Euro zu vermieten und uns am Jahresende eine fette Rechnung zu präsentieren, da fehlen mir einfach die Worte.

Es steht auch zu befürchten, dass von den drei anderen noch welche abspringen, was die Nebenkosten ja nochmal deutlich verteuert. Wenn wir den Aufzug nun kündigen, wird der Betreiber diesen stilllegen und die Wohnung verliert massiv an Wert.

Ende des Jahres soll unsere Schiwegermutter in die Wohnung ziehen. Das können wir vergessen, denn die kann und will nicht jeden Tag die ganzen Treppen laufen.

Weiß jemand Rat, ist jemanden ähnliches passiert?

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Ich muss noch erklärend hinzufügen:

Das Haus hatte bis vor vier Jahren nur 4. Stockwerke. Das 5. Stockwerk wurde von einer Baufirma gekauft, die gleiche Baufirma baute einen Aufzug auf eigene Kosten ein und verkaufte dann die Wohnungen im 5.OG. Damit gehört der Aufzug jetzt rechtlich immer noch der Baumfirma und diese vermiete das Nutzungsrecht, bislang für 30 Euro. Der Aufzug ist nur mit einem Schlüssel bedienbar.

Jetzt, vier Jahre später, stellt sich heraus, dass sich in dem Haus nur drei gefunden haben, die den Aufzug nutzen. Jetzt hat die Baufirma die erste Nebenkostenabrechnung für 2010 erstellt, in den Vorjahren gab es gar keine. Die Wartungs- und Unterhaltskosten hat er transparent aufgelistet und durch die drei Nutzer geteilt. Eigentlich logisch und auch absehrbar für den Aufzugbetreiber, dass dafür 30 Euro im Monat nicht ausreichen, zumal es auch noch nie wesentlich mehr als drei Nutzer waren.

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Der 16 jährige Max darf im Rahmen seine Taschengeldes durchaus rechtswirksame Verträge schließen. Ob 100 € in diesem Rahmen liegen, ist vom Einzelfall abhängig.

Wenn der sog. Taschengeldparagraph nicht mehr greift, ist das Geschäft schwebend unwirksam. Das bedeutet, die Eltern können dies nachträglich für unwirksam erklären.

Auf dem Markt gelten keine anderen Regeln, lediglich im Versandhandel und bei Haustürgeschäften gibt es noch ein Widerrufsrecht für jeden.

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Es gibt zahlreiche Versuche, die optimale Losgröße zu berechnen.

Es gibt z. B. die klassische Losgrößenformel nach Kurt Andler (heißt auch Andlersche Losgröße).

Wikipedia hat hierzu einen guten Artikel, den ich empfehle: http://de.wikipedia.org/wiki/Klassische_Losformel

Ansonsten ist bei allen theroetischen Modellen der Praxisbezug zu prüfen und man muss ggf. die Berechnung an die Umstände anpassen. Kurz: es bedarf hier mehr Details für eine gute Antwort!

mfg

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Hallo,

hier müsste man erstmal klären, was sich hinter dem Begriff Beschaffungsabteilung verbrigt. Es könnte ein Synonym für den kompletten Einkauf sein, gut möglich ist aber auch, dass damit nur der operative Einkauf und/oder Disposition gemeint ist.

Strategischer Einkauf:

  • Marktuntersuchung
  • Lieferantenauswahl
  • Lieferantenbeurteilung
  • Spediteurenauswahl
  • Preisverhandlungen
  • Verhandlung von Verträgen
  • Schnittstelle zu anderen Abteilungen, zum Beispiel Vertrieb, Produktmanagement, Technik, Buchhaltung
  • Vorgabe von strategischen Entscheidungen an den Operativen Einkauf, z. B. Lieferantenauswahl.

Operativer Einkauf:

  • Abwicklung von Bestellungen
  • Bearbeitung von Auftragsbestätigungen
  • Mitarbeit bei Lagerbeständen

Disposition:

  • Mengenplanung
  • Losgrößenplanung
  • Lagerbestandsüberwachung.

Oft wird noch zwischen Projekteinkäufer und Serieneinkäufer unterschieden werden. Erstere beschaffen Güter, die vor dem Serienanlauf der Produktion für ein Unternehmen zu beschaffen sind. Serieneinkäufer beschaffen alles zur Serienproduktion notwendige.

Ich hoffe, das war so halbwegs hilfreich.

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Hallo TimHD,

nicht planbare Einflüsse, wie z. B. Naturkatastrophen, Wirtschaftskrise oder gewisse politisch bedeutsame Ereignisse klammere ich mal aus.

In der Regel stellt das Unternehmen Ziele auf, z. B. ein gewünschtes Umsatzwachstum. Dann werden Unterziele definiert, wie z. B. notwendige Vertriebsaktivitäten, erforderliche F&E Maßnahmen, Marketingaktivitäten. Diese Methode „vom Groben ins Feine“ kann man beliebig oft wiederholen, bis man eine konkrete To-Do-Liste hat.

Die Überwachung der Unternehmensziele ist aus meiner Sicht erster und wichtigster Indikator für einen Geschäftsverlauf, also auch für eine Krise.

Dazu bieten sich einige Kennzahlen an, die als Frühindikator und zur Zieleinhaltung verwendet werden können. Hier einige Beispiele aus meiner Praxis:

F&E Quote (Verhältnis Entwicklungskosten am Gesamtumsatz) Messungen der Vertriebsaktivitäten (Messebesuche usw.) Auswertung von Reklamationsstatistiken Auswertung des Angebotsvolumens Liefertreuestatistik Statistik über Auftragseingänge

Große und gut strukturierte Unternehmen haben oft eine Art Balanced Scorecard, hierzu findet sich viel Literatur im Netz.

Gruß

dnikv

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Schuhu, da muss ich nochmal dagegen halten.

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn die zur Kündigung führenden Gründe vom Arbeitnehmer nicht steuerbar sind, sondern in seiner Person oder seinen Eigenschaften liegen.

Wenn ein Mitarbeiter gesundheitlich (am Beispiel Legastheniker) nicht in der Lage ist, die betrieblich notwendigen Veränderungen mitzugehen, ist das eine personenbezogene Kündigung.

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Vielen Dank für die superschnellen Antworten.

Ich habe ihn mit einem Schraubenzieher herausbekommen. Magnetisch ist er leider nicht und auch ein Klebeband habe ich nicht zur Hand, hätte aber auch vermutlich nicht richtig gehalten. Es war schon ganz schön viel Kraft nötig.

Der Einsatz des Toilettenstößels konnte damit noch verhindert werden, obwohl ich die Lösung für sehr pfiffig, wenn auch etwas eklig halte!

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Ach ja: Falls jemand etwas dazu sagen kann, schon mal vielen Dank für die Bemühungen ;-)

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Hallo,

meine Klingel- /Arlam- / und Notificationstöne liegen nach einigen ausprobieren ;-) bei mir auf der Karte wie folgt:

/media/audio/ringtones /medie/audio/alarms /media/audio/notifications

Und die MP3,s die darin liegen werden bei mir in der Auswahlliste angezeigt.

Hoffe, das hilft

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