So wie die vorherigen Teilnehmer hier beschrieben haben es kommt auf die Stromstärke an! Weiters kann bei Menschen mit Herzschrittmacher der Kontakt mit einem E-Schocker sofort zum Tod führen! Deswegen ist es auch laut Gesetz erlaubt erst ab dem vollendetem 18ten Lebensjahr einen zu besitzen trotzdem darf er nur zum abschrecken verwendet werden und nicht um jemanden auch bei Gefahr zu schocken! Ich weiß in so einer Situation würden die meisten in trotzdem schocken aber erklär mal dem Gericht falls es zu einer Anzeige kommt wegen Körperverletzung seitens des Geschockten dass bei zehn mal es nur Notwehr war!