Hallo,
Anrechnung der Berufsschulzeiten für Auszubildende über 18 Jahre
Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an beiden Berufsschultagen beschäftigt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten richtet sich dabei nach dem Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (5 AZR 413/99 vom 26. März 2001) müssen Berufsschultage auf die Arbeitszeit mit den Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen und der Wegezeit von der Berufsschule zur Arbeitsstätte angerechnet werden.
Wenn wegen der langen Wegezeiten eine Beschäftigung nach der Berufsschule zwar noch möglich aber nicht sinnvoll ist, können die Stunden an anderen Tagen nachgeholt werden. Dabei sind allerdings die oben genannten Grenzen zu beachten.
Beispiel Auszubildende über 18 Jahre (Grundlage: 8 Stunden tägliche Arbeitszeit)
A (18 Jahre) hat dienstags 6 und donnerstags 5 Stunden Unterricht. Dienstags hat A 6 x 45 min Unterricht = 4 h 30 min plus 40 min Pause = 5 h 10 min. Donnerstags hat A 5 x 45 min Unterricht = 3 h 45 min plus 40 Minuten Pause = 4 h 25 min. A hat also am Dienstag 2 h 50 min und Donnerstag noch 3 h 35 min in der Apotheke zu arbeiten.
Grüße djharryb