Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 55 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 240 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 28,50 Euro. Außerdem 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Die Punkte werden nach 5 Jahren getilgt.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden. Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis. Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis) bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden, damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B. in Ihre Urlaubszeit verlegen.
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