Hallo PumbaderGamer!

Es ist für mich ein wenig schwer durchshaubar, wie die Zusammenhänge sind.

Daher versuche ich es in eigenen Worten zusammenzufassen:

Du besitzt ein gültiges Semesterticket, das Du bei der betreffenden Fahrt dabeihattest. Du hättest aber eine ergänzende Fahrkarte gebraucht, die normalerweise beim Kauf vorab € 7,- kostet. Der Kontrolleur hat Dich ohne diese Fahrkarte angetroffen. Du bist nicht eigenständig auf den Kontrolleur zugegangen und hast von Dir aus nach dem Kauf einer Fahrkarte zum Bordpreis gefragt.

Meine Schlußfolgerung daraus: Was du als "diesen Standart Zettel" bezeichnest, ist eine "Fahrpreisnacherhebung". Standard wäre der Betrag von € 60,- ( Sozusagen die Strafe).

Für den Betrag von € 7,80 gibt es für mich zwei Möglichkeiten: 1. Dir wurde zusätzlich eine Fahrkarte zum Bordpreis erstellt. Der Preis wäre dann gegenüber einer vorab gekauften Fahrkarte einerseits berechtigt; andererseits eventuell sogar zu niedrig berechnet gegenüber den Beförderungsbedingungen der Bahn. Die sprechen von 10% Aufschlag; dabei aber mindestens € 2,- und höchstens € 10,- War es aber e entuell gar keine Kontrolle der DB sondern eines regionalen Verkehrsanbieters, z.B. eines Verkehrsverbundes, gelten da eventuell auch andege Regelungen.

2. Es handelt sich um die zusätzlich fällige Bearbeitungsgebühr. Laut Beförderungsbedingungen läge diese bei € 7,- Entweder hat sich aktuell der Betrag erhöht und der Text der Bedingungen ist noch nicht angepasst oder - wie unter 1. beschrieben - handelt es sich um ein anderes Unternehmen als die DB.

Vielleicht kannst Du mal zurückschreiben, ob meine Zusammenfassung zutrifft und welche meiner Schlußfolgerungen.

Dann lässt sich vielleicht genau klären, warum nun eine Mahnung zugestellt wurde!

Beste Grüße

diejan

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Hallo nini97,

in diesem Abschnitt des Rheins (bzw. des Rheinsteigs oder Rhein-Burgen-Weges) gibt es drei bzw. vier Jugendherbergen, in denen man bei der Verpflegung zwischen Frühstück, Halbpension oder Vollpension wählen kann. Dies sind Rüdesheim und Kaub rechtsrheinisch sowie Bingen und Bacharach linksrheinisch. Dabei liegt nur Kaub quasi am Ufer des Rheins, getrennt duch die Bahnstrecke und die Uferstraße (B42).

Bingen liegt an einem Hang etwas weiter weg. Rüdesheim liegt oberhalb der Stadt ganz in der Nähe des Niederwald Denkmals und Bacharach liegt ebenfalls oberhalb der Stadt und verfügt sicherlich über eine der schönsten Aussichtsterrassen im oberen Mittelrheintal. Kaub und Bacharach sind wegen ihrer Lage und Ausstattung ( Kaub modern in einem historischen Gebäude; Bacharach "rustikal" in der Burg Stahleck) sehr beliebt bei den Gästen ( Wanderer, Familien, Gruppen). Eine Reservierung per Telefon odet online ist zu empfehlen! Um übernachten tu können, muss man Mitglied sein im Deutschen Jugendherbergsverein. Die Mitgliedschaft kann auch direkt vor Ort bei Ankunft abgeschlossen werden.Sie kostet € 7,- im Jahr für junge Leute bis 26 Jahre und 22,50 für diejenigen ab 27 Jahren. Die Jugendherbergen haben geöffnet und sich ein strenges Hygienekonzept auferlegt. Bis auf in Bingen habe ich schon in allen Herbergen übernachtet. Bettwäsche und Handtücher gehören in den Herbergen in Rheinland-Pfalz zum Übernachtungspaket dazu und sind im Preis enthalten. Bei Rüdesheim (Hessen) bin ich nicht sicher, ob ein Bettwäsche- und Handtuchpaket kostenpflichtig zum Übernachtungspreis dazugebucht werden kann. In jedem Fall braucht man keine eigene Bettwäsche oder einen Schlafsack mitzubringen. Bei der Verpflegung hat es an nichts gemangelt. Auf Sonderwünsche wie Allergien, Unverträglichkeiten oder ethnische/religiöse Einschränkungen sollte man bei der Buchung bereits hinweisen. Dann wird in der Küche darauf ohne Mehrkosten eingegangen, z. B. in Form von Sonderessen. Selbstverständlich räumt man in Jugendherbergen seinen Essensplatz selbständig ab und hinterlässt auch sein Zimmer zur vereinbarten Zeit besenrein. In vielen Herbergen gibt es die Möglichkeit, sich lokal in ein WLAN Netz einzuwählen. Die meisten berfügen über einen Bistro-Bereich, wo Getränke, Eis oder kleine Snacks angeboten werden. Die Mitarbeiter kennen ihre Gegend und bieten Tipps zur Freizeitgestaltung und zu Wanderrouten. Viel Spaß beim weiteren eigenen Recherchieren!

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Hallo Gibbondon,

eine herausfordernde Frage, die Du da hast! Ich wandere ebenfalls ganz gerne und wohne in Offenbach; davor jahrelang in Frankfurt.

Einen Rundwanderweg, wie Du ihn suchst, kenne ich nicht. Es gibt zwar die Regionalpark Route Rhein-Main; die ist ca. 191 km lang, führt aber natürlich auch durch gut besiedelte Gegenden. Allerdings bin ich auf ihr bislang nur ein kleines Bruchstück gewandert - und das war eher zufällig!

Infos zu der Route kannst Du auf outdooractive oder sicherlich auch komoot im Internet finden.

Ich hätte aber eine Empfehlung auf Basis persönlicher Erfahrung: Stelle Dir selbst eine Rundtour zusammen aus Etappen des Rheinsteigs (rechtsrheinisch) zwischen Rüdesheim und St. Goarshausen und Rhein-Burgen-Weg (linksrheinisch) zwischen Bingen und St. Goar. Die Orte liegen zwischen 70 und 120 km von Frankfurt entfernt, sind auch mit der Bahn ( Fahrradmitnahme im Zug in der Regel möglich) zu erreichen. Die Wegweisungen sind ausgezeichnet, die Wege durchaus anspruchsvoll, bieten einen schönen Mix aus Natur und Kultur mit z.T. spektakulären Ausblicken. Auf dieser Strecke gibt es zur Überquerung des Rheins ein paar Fährverbindungen: Rüdesheim - Bingen, Lorch - Niederheimbach, Kaub - Pützenbach und St. Goarshausen - St. Goar. Somit kann man durchaus öfter zwischen den Rheinseiten hin- und herwechseln. Man muss natürlich von der Höhe herab und auf der anderen Seite wieder hinauf. Das lohnt sich aber durchaus, z. B. in Bacharach und Oberwesel. Der Rheinsteig mag bekannter sein; der Rhein-Burgen-Weg bietet doet die schönere Aussicht. Wenn Du auch schöne Übernachtungsmöglichkeiten suchst, so findest Du in der Burg Stahleck in Bacharach und direkt neben der Schönburg in Oberwesel Jugendherbergen. Falls man noch kein Mitglied ist, kann man - auch als Erwachsener über 27Jahren - vor Ort einen Mitgliedausweis erwerben. Es bietet sich aber an, zu reservieren! Für den Fall, dass man müde Füsse oder sich Blasen gelaufen hat, kann man entweder in die Bahn umsteigen oder sogar auf das Schiff, da die Köln--Düsseldorfer seit Mai wieder einen regelmäßigen Fahrplan bedient, in dem sowogl die rechts- als auch die linksrheinischen Orte angesteuert werden.

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Hallo Isimar!

Da Du nicht direkt bei der Airline gebucht hast, sondern bei einem Reise- bzw. Flugvermittler gelten auch die eventuell von der Airline abweichenden Geschäftsbedingungen des Vermittlers. Die hast Du übrigens im Verlauf der Buchung als gelesen und anerkannt angehakt; ansonstem dürfte gar keine Buchung zustande gekommen sein. Diese Befingungen müssen sich auch jetzt noch einsehen und nachvollziehen lassen. Da der Vermittler seinen Verdienst innerhalb gewisser Grenzen selbst definieren muss - denn es zahlt meines Wissens nach keine europäische Airline mehr eine Vermittlungsprovision, die im Endpreis für den Kunden eingerechnet wäre - wird der Vermittler sich wohl vor dem Totalausfall seines Verdienstes schützen wollen! Du musst Dir zwingend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und möglicherweise spezielle Vermittlungsbedingungen für Deinen Vermittlungsvertrag, den Du geschlossen hast, ansehen. Sollte darin bereits erwas gesetzteswidriges enthalten sein, ließe sich der Vertrag unabhängig von den Streichungen oder Einschränkungen des Flugplans durch die Airline anfechten. Ansonsten könnte es in Deinem Fall sein, dass der Vermittler seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Leider sind AGBs für den Normalbürger schwer verständlich, da sie in Zusammenarbeit mit Juristen erstellt werden und dementsprechendes Vokabular verwenden. Beim Verständnis könnte Dir natürlich ebenfalls ein Jurist helfen; natürlich gegen ein Honorar, sofern Du keinen im Bekanntenkreis hast, der dies unentgeltlich tun würde. Möglicherweise hilft aber auch eine Verbraucherzentrale unentgeltlich weiter. Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg!

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Hallo keimfreiername!

Mein Tipp ist: Zunächst sich freundlich telefonisch beim Vermieter zu melden und höflich darauf hinweisen, dass in der Zwischenzeit einiges in der Wohnung instandzusetzen ist. Möglicherweise geht er ja bequemerweise davon aus, dass schon alles in Ordnung sei, solange sich kein Mieter meldet! Es muss nicht gleich der große Beschwerdebrief oder die Mecker-E-mail sein. Das baut womöglich unnötig Fronten auf. Grundsätzlich sollte ein Vermieter ein hohes Eigeninteresse an einer intakten Wohnung haben, damit er sie im Falle einer Kündigung möglichst nahtlos weitervermieten kann! Es schadet sicher nicht, seinen Mietvertrag parat zu haben und auch zumindest grob auch den Inhalt zu kennen. Grundsätzlichen Rat zu Rechten von Vermietern und Mietern kann man auch auf den Websites der Online Vermittlungsplatformen erhalten, z. B. bei immobilienscout24 oder Immowelt.

Ein weiterer Tipp: Wenn man auf Anfragen keine Antwort erhält oder sich angekündigte Handwerker nicht einfinden - beharrlich aber gelassen bleiben auch wenn's schwerfällt.

Viel Erfolg!

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Nicht Erscheinen heißt in der Fachsprache "No Show". Damit könnte jeglicher Anspruch auf Inanspruchnahme eines Rückfluges aus dem zugrundeliegenden Beförderungsvertrags erlöschen und auch die von DerSchokokes64 erwähnte Rückforderung von Steuern und Gebühren nicht erfüllt werden. Das kommt aber auf den gebuchten Tarif und dessen Bedingungen an, die Bestandteil des Beförderungsvertrags sind und im "Kleingedruckten" zu finden sind.

Anders könnte es somit bei einer (aktiven) Stornierung Deinerseits aussehen. Da Du ja bereits weißt, dass Du nicht fliegen willst, wäre es aus mehreren Gründen hilfreich, den Flug zu stornieren ( online oder über eine Service-Hotline z B.): Du erhältst Dir unter Umständen die Option, einen späteten Rückflugtermin in Anspruch zu nehmen.

Die Airline kann den Sitzplatz eventuell an jemand anders weiterverkaufen, der sonst nicht mitkäme. Eventuell kann so jemand von einer Warteliste nachrücken. Das würde schwerlich gehen, wenn die Airline eben erst beim Boarding die "No Shows" zählt.

Wenn sie nach Stornierungen keine Nachrücker hat, kann eventuell jemand anderes Übergepäck aufgeben und mitnehmen, weil Du ja keinen Platz dafür beanspruchen wirst. Oder, sollte dies beides nicht zutreffen, so wäre es auch denkbar, dass eine Summe einzelner Stornieeungen dazu führt, dass das Flugzeug für die Flugstrecke weniger Kerosin als in voll beladenenem Zustand verbrauchen wird und deshalb daduch weniger betankt wird und durch weniger Gewicht auch (geringfügig) umweltfreundlicher unterwegs wäre.

Solcherlei Dinge finden leider bei einigen Business-Reisenden keinerlei Berücksichtigung.

Du kannst es ja anders machen!

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Der Ferienflieger Condor wird gerade mit dreistelligen Millionenkrediten gestützt und vor der Insolvenz gerettet. Auf Dauer wird die Condor aber wohl ohne stärkere Dachgesellschaft nicht überlebensfähig sein. Es liegt nahe, dass die Condor von der Lufthansa gekauft wird, unserem "National Carrier". Von daher wird man auch die Lufthansa nicht insolvent gehen lassen. Da wird meiner Vermutung nach bald ein Milliardenkredit zur Überbrückung fällig.

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Hallo Loli5858!

Ausschlaggebend für die Reisebeschränkungen aus Deutschland heraus in andere Länder ist die bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Hierauf beziehen sich die Fluggesellschaften und die Reiseveranstalter. Der Tourismus ist für viele Länder ein wichtiger Wirtschaftszweig. Das heißt, die Einnahmen fehlen nicht nur den Firmen sondern auch den Staaten. Das bedeutet, dass bevorstehende Lockerungen oder Aufhebungen dieser Reisewarnungen umgehend an die Öffentlichkeit getragen werden und in entsprechenden Meldungen in Radio, Fernsehen, Zeitungen odet auch Social Media wie Twitter oder Facebook rasch verbreitet werden. Wenn Du bislang nicht regelmäßig Radio hörst oder abends im Fernsehen die Tagesschau siehst - tu es jetzt! Schaue Dich auf YouTube nach einem der zahlreichen Kanäle um, die sich mit der Corona-Pandemie beschäftigen und abonniere einen oder schaue regelmäßig auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Was allerdings für Reisen aus Deutschland gilt, muss nicht genauso für Reisen aus der Türkei gelten. Ob es dort so etwas wie das Auswärtige Amt für Deutschland gibt oder welche Institution dort Reisewarnungen ausgibt, weiß ich nicht und habe ich nicht recherchiert. Allerdings gehe ich davon aus, dass auch hier türkische Medien absolut aktuelle Informationen erhalten und weitergeben. Eine bedeutende türkische Tageszeitung lässt sich meines Wissens nach auch in Deutschland beziehen und zu Zeiten globalee TV Übertragungen durch Satelliten oder Internet kann man auch türkisches Fernsehen empfangen.

Falls Du diese Möglichkeit nicht von hier aus hast, so denke ich, könnte jemand aus der Türkei, der in Verbindung zu Dir steht, Dich mit den gewünschten Informationen versorgen.

Anbei ein aktueller Link eines Eintrags des Auswärtigen Amtes zum Verzicht auf nicht notwendige touristische Reisen;

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762&ved=2ahUKEwilyMym_ozpAhUBKewKHTbtAzYQFjALegQIARAB&usg=AOvV

Abschlieend wünsche ich Dir Alles Gute für Deine Hochzeit!aw3wbpoNIBTas7Xfj98UpPxp

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Hallo Alex!

Klingt ein wenig merkwürdig, dass sich die Airline direkt bei Dir meldet bzgl. de Annullierung des Fluges und Du diese Info an die Reiseagentur weiterleiten solltest. Wenn die Reiseagentur im Rahmen dieser Singlereise Dir diesen Flug vermittelt hatte, sollte auch die Agentur der Kontaktpunkt für sämtliche Belange sein und bestenfalls vor Dir von der Annullierung erfahren haben. Zudem sollte natürlich gerade wegen der Corona-Krise eine Hotline besetzt sein, weil ja die Reisebüros/Reiseagenturen auf Anweisung von Bund bzw. Bundesländern geschlossen hatten, um persönlichen Kontakt zu minimieren! Somit empfehle ich eine Nachfrage per E-Mail bei der Reiseagentur unter Angabe aller relevanten Daten um ein Hin- und Hersenden wegen Nachtrag von Details zu vermeiden ( Buchungsnummer, Rechnungsnummer, Name des Reisevermittlers, etc.). Sollte es bereits E-Mail-Verkehr gegeben haben, solltest Du den anhängen und/oder auch unter Angabe von Tag, Uhrzeit und Gesprächspartner auf eventuelle telefonische Aussagen der Reiseagentur verweisen! Es ging mir nicht ganz klar aus Deinen Ausführungen hervor, aber für mich hört es sich so an, als wenn die Reiseagentur hier gleichzeitig als Veranstalter agiert und dann vermute ich, dass sie versucht, den nicht stattfindenden Flug durch einen anderen einer Airline, die vielleicht die Strecke bedient und sich noch vorbehält, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, zu ersetzten. Das ist natürlich in der jetzigen Situation äußerst schwer, da ja kaum Flugbetrieb herrscht und auch nicht zu erwarten ist, dass von null auf hundert zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden kann wenn die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgehoben würde und auch die Zielländer touristischer Reisen ihre Ein- und Ausreisebeschränkungen aufheben würden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung hätte sehr wahrscheinlich hier keinerlei Effekt, da es sich bei der Pandemie um ein von außen kommendes, unabwendbares Ereignis handelt, das von Naturkräften verursacht wurde (umgangssprachlich "Höhere Gewalt"). In den Versicherungsbedingungen des Versicherers bzw. eventuell des gewählten Tarifes/Pakets steht vermutlich, dass eine Leistung bei solcher "höherer Gewalt" ausgeschlossen ist.

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Ich würde in das Jahr 1969 reisen; das Jahr vor meiner Geburt. Ein Jahr, in dem eines der der bedeutendsten Ereignisse der Menschheit stattgefunden hat - die Landung von Menschen auf dem Mond! Da würde ich gerne die Spannung und auch Euphorie sowie das Triumphgefühl miterleben, eine solche Mission, erfolgreich bestanden zu haben!

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Dann kommt doch am besten Mal nach Frankfurt! Geht am Main spazieren, macht eine Fahrt mit dem Äppelwoi-Express, besucht das Filmmuseum, kehrt in Sachsenhausen ein für ein Leiterche und fahrt auf den Maintower hoch. Deine Freundin will bestimmt auch mal auf der Zeil shoppen gehen!

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Mit dem 100er Bus die komplette Route abfahren; und das im Doppeldeckerbus ganz vorne am Fenster. Das ist manchmal wie Achterbahnfahren mitten in der City!

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in NRW gibt es für den Schienennahverkehr und Verbundverkehrsmittel das Angebot "NRW SchönerTagTicket NRW Single" Hier gilt: "... bis Betriebsschluss; im Schienenverkehr bis 3:00 Uhr des Folgetages"

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Laut Tarifbestimmungen gibt es folgndende Regelung: Geltungsbereich
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Alle Nahverkehrszüge

Alle sonstigen Verbundverkehrsmittel, ggf. mit Zuschlag

Beliebig häufige Fahrten in den Preisstufen D-Nord, D-Süd oder E (jeweils ohne Kragenbereiche)

Krefeld und Solingen liegen beide innerhalb der Preisstufe D-Süd.

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Anbei die ICE Sprinter mit ihren Zugnummern und den reservierungspflichtigen Streckenteilen: ICE 1090 Frankfurt-Berlin

ICE 1091 Berlin-Frankfurt

ICE 1092 Frankfurt-Berlin

ICE 1093 Berlin-Frankfurt

ICE 1094 Hamburg-Köln

ICE 1095 Köln-Hamburg

ICE 1096 Frankfurt-Berlin

ICE 1097 Hannover-Frankfurt

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Inhaber einer Bahncard 25 oder Bahncard 50 und einer entsprechen rabattierten Fernverkehrsfahrkarte zum Normalpreis oder zum Sparpreis erhalten bei einer Fahrt über 100 KM den Aufdruck "Hamburg+City" auf der Fahrkarte und dürfen im Anschluss an die Fernverkehrsfahrt innerhalb des Ringes A und B alle HVV-Verkehrsmittel nutzen. Den gesemten Tarifplan des HVV kann man hier einsehen und als PDF herunterladen: http://www.hvv.de/streckennetz/tarifplaene/ (Achtung: Für Hamburg-Harburg gilt eine gesonderet Regelung!) Gilt die Fernverkehrsfahrkarte für Hin- und Rückfahrt, so darf bei der Rückfahrt auch innerhalb dieser Ringe eine Fahrt in Anspruch genommen werden bis zum Abfahrtsbahnhof des Fernverkehrszuges. Wer keine Bahhncard besitzt, kann sich zu seine Fernverkehrskarte bei der DB ein Zusatzticket kaufen, das sich "City Mobil" nennt. Dieses "City Mobil" gibt es dann nur als Tagesticket zu € 5,90 und gilt dann sogar im gesamten Großraum Hamburg und für beliebig viele Fahrten. Vielleicht hilft auch noch die folgende Information: Enthält eine Fernverkehrsfahrkarte zum Normalpreis oder zum Sparpreis bei einer Fahrt über 100 KM den Aufdruck "Hamburg" so gilt die sog. "Tarifliche Gleichstellung" zu anderen Bahnhöfen als Hamburg HBF für die Fahrt mit Zügen, die durch die DB betrieben werden( dazu zählen auch die S-Bahnen). Die gleichgestellten Bahnhöfe sind: Hamburg-Sternschanze Ahrensburg Ahrensburg-Gartenholz Halstenbek Hamburg Airport Hamburg-Allermöhe Hamburg Alte Wöhr Hamburg-Altona Hamburg-Bahrenfeld Hamburg-Barmbek Hamburg-Bergedorf Hamburg Berliner Tor Hamburg Billw.Moorfl Hamburg-Blankenese Hamburg Dammtor Hamburg Diebsteich Hamburg-Eidelstedt Hamburg Elbgaustr. Hamburg Friedrichsb. Hamburg-Hammerbrook Hamburg Hasselbrook Hamburg Hochkamp Hamburg Hoheneichen Hamburg Holstenstr. Hamburg-Iserbrook Hamburg Jungfernst. Hamburg Klein Flottb Hamburg Königstr. Hamburg Kornweg/Kl.B Hamburg Landungsbr. Hamburg Landwehr Hamburg-Langenfelde Hamburg Mittl.Lanw. Hamburg-Nettelnburg Hamburg Ohlsdorf Hamburg-Othmarschen Hamburg-Poppenb. Hamburg-Rahlstedt Hamburg Reeperbahn Hamburg-Rissen Hamburg-Rothenb.Ort Hamburg Rübenkamp Hamburg Stadthausbr. Hamburg-Stellingen Hamburg-Sülldorf Hamburg-Tiefstack Hamburg-Tonndorf Hamburg-Wandsbek Hamburg Wandsb.Chaus Hamburg-Wellingsb. Krupunder Pinneberg Prisdorf Reinbek Thesdorf Wedel(Holst)

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Fliegen wurde bereits empfohlen; allerdings nicht genau ab wo und mit welcher Airline. Vorschlag: Von Aachen zunächst per Zug in ca. 1,5 - 2 Stunden nach Brüssel zum Airport ( Kosten 2.Kl. ca € 45) und von dort mit der BRUSSELS AIRLINES nach Bristol fliegen in ca. 1 Stunde 10 Minuten ( Kosten beim derzeit günstigsten Tarif mit Mindestaufenthalt von Samstag auf Sonntag ca. € 130) Achtung: Frühzeitig buchen für den günstigsten Tarif ist unbeding empfehlenswert, da mit kleinen EMBRAER Maschinen geflogen wird mit nur ca. 50 Sitzplätzen!

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Ich denke, es ist eine Elegie

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