Für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte kannst du, egal ob zu Fuß, mit ÖNV, mit Moped, als Mitfahrer oder mit eigenem Pkw 0,30 € für den zurückgelegten Kilometer absetzen.

Eine andere Sache ist es, wenn Du keine regelmäßige Arbeitsstätte besuchst, also Entfernungspauschale, sondern Reisekosten vorliegen, zum Beispiel bei sogenannter Einsatzwechseltätigkeit (zum Beispiel Fahrten zu Baustellen, zu Fortbildungen, Einsatzstellen von Zeitarbeitern oder zur Berufschule) dann nämlich wird gekürzt. Ein Moped kann da mit 0,15 € pro Kilometer geltend gemacht werden.

Auf Grund der Fragestellung gehe ich von regelmäßiger Arbeitsstätte aus und da gilt: 0,30 € für den Kilometer, ohne weitere Nachweise bis maximal 4500 € im Jahr.

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Einspruch einlegen gegen den Bescheid, soweit dieser noch nicht rechtskräftig ist - also Frist beachten.

Mit dem Einspruch einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen.

Zusammenveranlagung beantragen und die korrekte Steuererklärung gleich in Papierform mit abgeben. (Beim nochmaligen senden per ElStEr könnte es nämlich zu Problemen kommen)

Bei Fragen dazu, einfach den Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen - die Nummer steht auf dem Bescheid. Bei Schwierigkeiten dabei an einen Experten wenden - Steuerberater sollten in solchen Fällen der richtige Ansprechpartner sein ;-)

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Ja, das kann man.

Die Kinderbetreuungskosten können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Das beantragt man durch Eintrag in der Anlage Kind Seite 3.

Zu Beachten ist aber: absetzbar sind nur die Gebühren, nicht die Kosten für das Essen. Außerdem kann man die nur absetzen, wenn das Kind unter 14 Jahren alt ist und beide Eltern berufstätig sind. Ist ein Elternteil nicht berufstätig, kann man die Kosten aber wie Sonderausgaben absetzen, wenn das Kind zwischen 3 und 6 Jahren alt ist.

Absetzbar sind 2/3 der Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 6000 €.

Bei unverheirateten Eltern sollte man unbedingt vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein überprüfen lassen, welche Aufteilung der Kosten die steuerlich günstigste ist.

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Die "steuerliche Abschreibung" ist der Wertverlust von Gegenständen des Anlagevermögens, also von allen Wirtschaftsgütern die später wieder zu Geld gemacht werden können.

Ein Stapel Kopierpapier hat "keinen" Wert und geht nach dem Kauf sofort vom Firmengewinn ab. Ein Auto oder eine Maschine sind auch nach längerem Gebrauch nicht "wertlos" sondern können wiederverkauft werden.

Der Wertverlust dieser "teuren" Anschaffungen wird über die Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) realisiert.

Wenn ein Land für Investitionen attraktiv sein will, kann es seine vorgeschriebenen Abschreibungen zugunsten der Unternehmen anpassen. Zum Beispiel indem die angesetzte Nutzungsdauer verkürzt wird. Dadurch steigt der Wertverlust, da das Wirtschaftsgut ja nun schneller seinen Wert verliert.

Für die Firmen bedeutet das, das sie in diesem Land durch die, durch Abschreibung, erzeugten Verluste weniger Steuern bezahlen müssen. Und weniger Steuern sind für Investoren immer ein verlockendes Angebot.

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Hier gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Das Jahr in dem die Bezahlung erfolgte ist auch das Jahr in dem es abgesetzt werden kann. Wenn alle Zahlungen in 2009 passiert sind, kann man die in 2010 nicht mehr geltend machen.

Und: ja, leider entfällt alles was den Höchstbetrag noch übersteigt.

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Okay, ich such mit hier nen Wolf und komme nicht weiter.

Was willst Du nun genau haben? Eine Mix-Station mit iPod-Anschluss oder ein Mischpult und zwei Plattenteller anschließen?

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Die Bezahlung richtet sich nach der Höhe der Einnahmen oder Ausgaben, bzw. nach Mindestsätzen. je nachdem was der Steuerberater alles erledigen muss.

Die Rückzahlungs- oder Nachzahlungshöhe sind völlig irrelevant!

Der Steuerberater ist an die StB-Gebührenverordnung gebunden, d.h. er hat zwar einen Spielraum was die Rechnung angeht, aber er kann nicht frei entscheiden.

Wenn du Arbeitnehmer, Beamter oder Rentner bist kannst du Deine Einkommensteuererklärung auch von einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen. bei diesen ist ein Jahresbeitrag fällig. Je nach Umfang und nach Höhe der Einkünfte können die billiger sein, muss aber nicht sein.

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was willst denn anschließen?

bei zwei plattentellern, nem ipod und vielleicht nem PC/laptop brauchst also 4 Kanäle

Effekte sind vielleicht nicht nötig aber wenigstens n 3-Band-EQ ist schon notwendig

wie das mit dem ipod aussieht kann ich dir nicht sagen, aber das du nach nem 4-Kanal-Mischpult suchen solltest das kann ich dir sagen.

Hersteller: Denon, Behringer und co.

Am Besten bei thomann oder nem ähnlichen online-Musikhandel stöbern.

Plattenteller: Technics SL-1210

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als tipp: bei einem musik-händler, z.b. thomann oder musik-produktiv auf die suche gehen und dann bei ebay nach dem model suchen, weil billiger

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50 cm x 60cm = 3000 cm² = 0,3 m²

sollte als hilfestellung reichen

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Der Strom kann nur von einem geladenen Ort zu einem anderen geladenen Ort "fließen".

Die Start- und Endpunkte nennt man Pole. Strom fließt vom Pluspol zum Minuspol. Das muss nicht ein Kreis sein ist aber sehr anschaulich.

Bei einem Blitz sind die Wolken der Pluspol, die Erde der Minuspol und das ganze ist eindeutig kein Kreis. Im Normalfall geht der Strom aber sozusagen im Kreis. Vom Pluspol über einen Abnehmer (ne Glühlampe zum Beispiel) zum Minuspol. Also eine Art Kreis. Eine Steckdose zum Beispiel, da sind beide Pole drin... obwohl da Wechselstrom ist und der noch ein wenig anders funtioniert, aber die pole sind beide da ;-)

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das Problem hatte ich auch mal. Liegt daran das die Oberfläche von deinem neuen Maus-Pad reflektiert. Ne optische Maus funktioniert am besten auf matten Oberflächen, stoffbezogenen Pads, sogar auf nem Blatt Papier, aber auf glänzenden, reflektierenden Oberflächen kannst dauernd solche Probleme bekommen.

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Mit nem Radiergummi oder was ähnlichem. Logischerweise was farbloses, sonst hast nachher, statt schwarzen Strichen, rote Striche drauf ;-)

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war das nicht der schreiber von "der kleine prinz"

hieß: Antoine de Saint-Exupéry

"Vollkommenheit entsteht offensichtlich nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann."

meintest du den satz?

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Mir doch egal

Zum Schuhe putzen ist man nie zu alt. Ich mach das sogar unabhängig von der Jahreszeit.

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muss dir sagen das ich da keine kostenlosen programme kenne die diese funktionen gut umsetzen.

zum mixen gehört ja z.b. auch ein vernünftiges pitchen, equalizer und das ganze zeug...

ich kann dj traktor, bpm-studio oder wenns etwas mehr kosten darf ableton live empfehlen

vielleicht gibts davon demo-versionen da kannst erstmal testen ob das des richtige wäre

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Geldwäsche, reiche Eltern, Lottogewinner

nichts genaues weiss man nicht ;-)

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Auf den Mahnschreiben und auch auf der Androhung von Zwangsgeldern steht immer drauf das man seinen steuerlichen Berater über dieses Schreiben zu informieren hat. Der StB hätte ganz einfach eine Fristverlängerung beantragen können.

Wer die Schreiben einfach ignoriert handelt grob fahrlässig und das Finanzamt ist im Recht wenn es Zwangsmittel einsetzt.

Die Kontenfreigabe kann der StB aber recht schnell und unkompliziert erwirken - also sofort informieren.

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