Für die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte kannst du, egal ob zu Fuß, mit ÖNV, mit Moped, als Mitfahrer oder mit eigenem Pkw 0,30 € für den zurückgelegten Kilometer absetzen.
Eine andere Sache ist es, wenn Du keine regelmäßige Arbeitsstätte besuchst, also Entfernungspauschale, sondern Reisekosten vorliegen, zum Beispiel bei sogenannter Einsatzwechseltätigkeit (zum Beispiel Fahrten zu Baustellen, zu Fortbildungen, Einsatzstellen von Zeitarbeitern oder zur Berufschule) dann nämlich wird gekürzt. Ein Moped kann da mit 0,15 € pro Kilometer geltend gemacht werden.
Auf Grund der Fragestellung gehe ich von regelmäßiger Arbeitsstätte aus und da gilt: 0,30 € für den Kilometer, ohne weitere Nachweise bis maximal 4500 € im Jahr.