Als 13 Jähriger droht dir keine Strafe, denn du bist schuldunfähig: "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." §19 StGB
Bei eventuellen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz oder gegen § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) ermittelt standardmäßig das zuständige Fachkommisariat des LKA. Das ist nichts besonderes.
Gegen deine Eltern könnte nur eine zivile Haftbarkeit bezüglich eventueller Schäden zukommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. "Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde." § 823 (1) BGB
also alles ist gut, keine unnötige Sorge und das nächste Mal besser aufpassen