Viele Unternehmen schreiben diese Boilerplate Clauses in ihre Terms. Also lass dich von denen mal nicht komplett verunsichern.
Die erste Frage, die du beantworten musst ist, welches Recht anwendbar ist (meist in den Terms, dann nehmen die wahrscheinlich amerikanisches Recht).
Zudem, um rauszufinden musst du feststellen, mit wem genau du den Vertrag geschlossen hast (stellt sich hier die Frage, ob die AA einen deutschen/europäischen Subsidiary hat).
Dann musst du auch noch abklären, ob in den Terms/AGB ein Gerichtsstand vereinbart wurde. Je nach Rechtsprechung ist das zulässig oder auch nicht. Normalerweise muss man dort klagen, wo der beklagte seinen Sitz hat.
Dann stellt sich die Frage, ob AA nach Vertrag eine Rückerstattungspflicht trifft oder nicht. (Schweizer) Fluggesellschaften (ich spreche von Billigfluglinien) haben die Pflicht, die Flughafenleistungen (Security-Checks, etc.), die du in Anspruch nimmst zurückzuerstatten. Jedoch besteht kein Anspruch auf den Flugpreis. Das ist in erster Linie durch den Vertrag zu klären, dann deine Erwartung an den Vertrag der einer reasonable third person usw.