Der ahnwald wirt schohn recht habn. Du must das bezalen wail du das geladen hast. Is noch fiel zu bilig

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Das ist ferboten und assozial. Du darfst die Ruhe nich störren. Auch ist es ferboten zwüschen 10 abends und 6 morgends auf Klo zu gehen. Wenn ihr das macht darf der Fermiter euch fristlos rauschmeisen. Wenn ich dein fermiter wäre würd ich euch sofort rauschmeisen und wegen Ruhestörring ferklagen. Assozial sowas.

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Du has betroggen. Damit sadest du dir nuhr selpst weil du nix lehrnst und dan krigst du keinnen Apschlus in der Hauptschule. Der Lerer kan dir befehlen die Nochmal zu schreibben.

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Herzlichen Glückwunsch. Schon durch das runterladen hast du dich schon strafbar gemacht. Wenn du das jetzt noch hochlädst machst du es nur noch schlimmer. Außerdem schmeisst youtube das ganze sowieso direkt wieder raus.

Wenn du gepackt wirst kostet das so zwischen 1000 und 100.000 EUR, je nachdem was du sonst noch alles runtergeladen hast.

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Die GEZ muss eingelassen werden. Sie hat vollen Zugang zu deinem Haus und darf sogar dein Haus nach Hinweisen auf Schwarzsehen durchsuchen. Wenn du Ihnen nicht öffnest machst du dich strafbar. Verprügeln geht gar nicht, da wirst du direkt abgeführt. Also schön reinlassen und Ärger vemeiden.

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Ja klar hat er recht. Wenn du Krank bist darfst du das Haus nicht verlassen - oder warst du früher auch draußen spielen wenn du für die Schule krank geschrieben warst? Ist verboten - Ende, Aus, Basta.

Kannst froh sein dass er dich nicht direkt rausgeschmissen hat, das darf er nämlich fristlos. Also bist du mit der Abmahnung noch gut bedient.

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Soll ich meine alte Freundin anrufen oder nicht?

Ich hatte in der Schule eine echt gute Freundin mit der ich eine Menge Spaß hatte. 
Wir konnte über alles reden und wir verstanden uns einfach super.

Dann waren wir mit der Schule fertig und sind anschließend zusammen noch in dieselbe Berufsschule gegangen, doch ich wechselte die den Arbeitplatz und darum auch die Schule und ich hatte ihr nichts davon erzählt und war ein auf den anderen Tag weg.

Ich wollte sie anrufen, habe es dann immer vor mir rum geschoben. Irgendwann bin ich zu ihr gegangen, doch sie war nicht zuhause. Ihre Schwester hatte mir aufgemacht und ich habe ihr gesagt, dass sie meiner Freundin ausrichten soll mich zurück zu rufen. Das hatte sie nicht getan und ich dachte sie wollte mit mir nichts mehr zu tun haben, was ich verstehen würde.

Kürzlich habe ich von einer anderen ehemaligen Schulkameradin erfahren, dass sie erst mit meiner guten Freundin gesprochen hatte und diese von dem was ich getan hatte erzählt habe und dass meine freundin darüber total traurig wäre.

Ich frage mich soll ich meine Freundin nach einem halben Jahr wo ich mich nicht gemeldet habe anrufen oder nicht?                                                                                                       Leider muss ich jeden Tag jetzt an sie denken und mir tut das ganze verdammt leid, nur trau ich mich nicht anrufen.

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auf keinen fall alter

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NATÜRLICH darf sie das, allerdings nicht für eine Woche. Nach dem Unterricht müssen die Eltern informiert werden, die das dann wieder abholen können. Volljährige Schüler erhalten das Handy nach dem Unterricht direkt zurück.

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