Die Antwort ist klipp und klar und dass sage ich selbst als Schornsteinfeger:

Nein, dass darf er nicht so ohne weiteres, er muss zumindest mit Ihnen Rücksprache halten, ob er ohne Ihre Aufsicht den ES-Schornstein reinigen darf, ansonsten ist es Hausfriedensbruch. Er hat zwar die Möglichkeit, wenn Sie denn Zugang zum Schornstein oder Feuerstätte verweigern, mit anderen rechtlichen Schritten gegen Sie vorzugehen, weil hier zu Teilen das Grungesetz "Unverletzlichkeit der Wohnung" ausser Kraft gestzt werden kann, aber nicht ohne vorher persönlich mit Ihnen zu sprechen.

Wie oft er den Schornstein reinigt, ist letztendlich schon die Sache des Schorni´s, denn er ist der Fachmann für die Festlegung der Häufigkeit der Reiningung und der Umsetzung des jeweilig geltenden Länderrechts. Aber in der Regel ist ein dreimaliger Kehrrytmus im Jahr nötig, wenn der Ofen für feste Brennstoffe die übliche Heizperiode (Oktober-April) durchgehend beheizt wird.

MFG

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Rechtlich einzig alleine richtig ist, dass der Hauseigentümer für die Kosten des Schornsteinfegers aufkommen muss, ob die Wohnung oder das Haus nun vermietet ist oder nicht.

Sie können aber natürlich im Mietvertrag vereinbaren, das die Nebenkosten auch den Schornsteinfeger beinhaltet.

Sprich: Die Kosten müssen zuerst Sie selbst tragen, können diese aber auf den Mieter durch die Nebenkostenabrechnung rückwirkend übertragen. Manche Schornsteinfeger lassen aber mit sich reden und schreiben die Rechnung -nach Rücksprache mit dem Vermieter und Mieter und deren beiden Einverständnis gleich auf den Mieter um Wege und Mühen zu ersparen.

MFG Denkzman

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Es liegt wohl einzig und alleine daran, dass es im Eishockey schon lange Tradition hat, dass die Emotionen auf der Spielfläche auch mit körperlicher Gewalt ausgetragen werden, siehe alleine schon wie Check´s an der Bande erlaubt sind, natürlich in beschränkten Rahmen. Diesen Rahmen legen dann natürlich die Schiedsrichter aus. Vegleicht man z.B. die NHL mit der DEL, werden in Amerika die Streithähne z.T. gar nicht unterbrochen, in Deutschland gehen die Schiedsrichterssistenten so bald wie möglich (unter Ausschluss der eigenen Gefahr)dazwischen. Nach Beendigung des Zweikampfs gibts natürlich dem entsprechend Strafen wie z.B. Spieldauerstrafen, vergleichbar mit einer roten Karte im Fussball.

Und unter uns: Eishockey ist halt kein so ein "Memmensport" wie Fussball.

MFG

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Grundsätzlich kann man sagen,das alle in Deutschland zu Verkauf stehenden Öfen geprüft und auch zugelassen sind,aber nicht jeder Ofen ist gleich gut und erfüllt die selben Normen. Die Regensburger Norm zb. gibt einen gewissen Grenzwert an Schadstoffausstoss an,der aber in diesem Fall nur in Regensburg gilt und einzuhalten ist. Es ist aber im neuen Bundesimmissionsschutzgesetz geplant, die allgemein geltenden Werte zu verschärfen und dann ist es zweifelhaft ob der jetzt gekaufte Ofen auch noch diese Werte erfüllt. Ich würde Ihnen dringend empfehlen Ihren zuständigen Schornsteinfeger zu kontaktieren und sich beraten zu lassen, dieser kennt sich in der Materie am besten aus und beredet mit Ihnen auch die sonstigen Vorschriften zum Aufstellen einer Holzeinzelfeuerstätte. MFG

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Diese Frage kann man nicht immer pauschal beantworten, da sich die Abnahmekosten nach Zeitaufwand bemisst, aber in unserem Betrieb verlangen wir nie mehr als 40€, da es nicht so zeitaufwendig ist. Alles über 60€ ist meiner Meinung nach aber wucher. MFG Denkzman

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Also am Schornsteinfeger kann es 100% nicht gelegen haben, da der nur elektrische Geräte bei der Heizungsprüfung braucht und die ja bei dir im Keller ist. Ausser er hat natürlich was unerlaubtes gemacht, kann ich mir aber nicht vorstellen, weil er sofort gekündigt werden würde, wenn das nur einmal bekannt wird. Es fehlt ja auch sonst nix, odere?

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