Im Normalfall hat der Vermieter Besuche anzukündigen. Lediglich im Havariefall kann er auch ohne Vorankündigung deine Wohnung betreten (in Deiner Anwesenheit).

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Schau mal unter www.die-verreiser.de

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Wenn Du das letzte Mal Ende Januar Sex hattest, kannst Du ganz schlecht schwanger sein. Wart´s einfach ab. Dein Hormonhaushalt wird sich durch die Magen-Darm-Grippe auch ein wenig verändert haben. Wenn sich bis nächste Woche noch nichts getan hat, würde ich mal den Frauenarzt aufsuchen. Klarheit kann Dir aber auch schon ein schwangerschaftstest bringen.

 

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Hallo,

bevor Du zu Cortisonspritzen greifst oder Dich mit unnützen Mitteln aus der Apotheke zu heilen versuchst, würde ich Dir eine Eigenbluttherapie empfehlen. Habe ich letztes Jahr selbst gemacht und es hat bei mir super angeschlagen. Ich habe seit 6 Jahren extremen Heuschnupfen und nichts hat bisher geholfen. Meine HNO-Ärztin hat mir dann die Hyposensibilisierung empfohlen, was meine Hausärztin allerdings abgelehnt hat mit dem Hinweis darauf, daß die Allergie dann auch nur unterdrückt wird und evtl. an anderer Stelle z.B. als Asthma oder Hautausschläge wiederkehren. Sie hat mir dann die Eigenbluttherapie empfohlen. Kann ich also wirklich nur empfehlen. Die Kosten von 20,- € musste ich selbst tragen, was mir die Sache aber durchaus wert war. Werde mich auch dieses Jahr wieder so behandeln lassen.

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Ja, darf man, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hierzu ein Urteil:

Versorgungssperre nach beendetem Mietverhältnis ist zulässig Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich in der ersten Maiwoche erstmals mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter nach Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses Versorgungsleistungen von Heizung, Strom oder Wasser einstellen darf. Im Jahr 2000 waren Parterreräume eines Kunsthauses zum Betrieb eines Cafés vermietet worden. Ab dem Jahr 2001 zahlte der Mieter keine Nebenkostenvorauszahlungen mehr. Später stellte er auch die Zahlung der Grundmiete zeitweise ein. Im August 2007 war er noch immer für acht Monate im Zahlungsrückstand. Der entnervte Vermieter kündigte schließlich das Mietverhältnis im August 2007 und klagte auf Räumung. Er drohte danach dem zahlungssäumigen Mieter mehrfach an, die Versorgung mit Heizenergie auszusetzen. Dagegen erhob der Mieter eine Unterlassungsklage.

Der BGH stärkte nun die Rechte der gewerblichen Vermieter. Die Einstellung der Versorgungsleistungen durch einen Vermieter stellt keine verbotene Eigenmacht dar. Ein Mieter ist nur gegen beeinträchtigende Eingriffe des Vermieters geschützt. Er kann aber sein Recht auf eine fortgesetzte Beheizung oder Belieferung mit Strom oder Wasser verlieren. Die Sachlage ist vergleichbar mit der Einstellung von Leistungen durch ein Versorgungsunternehmen, wenn ein Mieter Leistungen unmittelbar von einem solchen bezieht. Eine Versorgungssperre durch einen Vermieter ist ebenfalls zulässig. Ein Anspruch eines Mieters auf die Fortsetzung von Versorgungsleistungen kann sich nur aus dem Mietvertrag ergeben oder nach Beendigung des Mietverhältnisses aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Eine Voraussetzung für die Pflicht zur weiteren Belieferung durch einen Vermieter ist aber, dass der Vermieter hierfür ein Entgelt erhält und ihm durch die weitere Belieferung kein Schaden entsteht (BGH, Urteil vom 06.05.2009, Az. XII ZR 137/07).

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Das kommt auf Deine Zähne an. Bei mir mussten zwei in ner halbstündigen OP gezogen werden, danach hatte ich 6 Wochen Probleme. Die anderen beiden wurden ganz normal beim Zahnarzt gezogen. Hat 10 Minuten gedauert und nach 3 Tagen war alles wieder OK. Wird schon werden. Viel Glück!

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Wenn die Frage ernst gemeint ist, sollte man dir den Führerschein sofort wieder abnehmen. Selbstverständlich darfst du KEIN Alkohol während der Fahrt trinken, es sei denn Du bist Beifahrer.

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Rechtlich gesehen ist der Mann der Vater, mit dem Du zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist. Ist der Entbindungstermin erst nach der Scheidung, kannst Du in der Vaterschaftsanerkennung den biologischen Vater benennen.

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Hallo,

es ist immer wieder schlimm zu hören, daß die Vermieter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und die Mieter, die ihre Mietzahlung einschließlich Nebenkosten immer pünktlich leisten, die Leidtragenden sind. Es gibt hinsichtlich Sperrung von Wasser durch den Wasserlieferanten einen neuen Beschluss. Vielleicht ist dieser ja auch auf die Sperrung von Gas anwendbar. Hier ein kleiner Auszug:
Auch wenn Vermieter und Wasserlieferant im Streit liegen, darf dem Mieter nicht der Hahn zugedreht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Familie die Miete samt Nebenkosten pünktlich gezahlt, der Vermieter aber hatte die Wasserrechnung nicht beglichen. Deshalb wollte der Versorger das Wasser abstellen. (Beschluss: 5 L 264/09)

Bei fehlendem Warmwasser kannst Du die Miete um 10 % mindern (schau mal hier http://www.brennecke-partner.de/256/Mietminderungstabelle). Für die fehlende Treppenhausbeleuchtung ist eine Mietminderung in Höhe von 5 % angebracht.

Ich wünsche Euch, daß sich die Situation schnell klären lässt. Anderenfalls würde ich Euch zum Auszug raten (da das Problem ja offensichtlich schon mehrfach bestand).

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Schreibe den Vermieter an und setze ihm eine Frist von maximal zwei Wochen, den Schaden zu beheben. Wenn der Schaden bis dahin nicht behoben ist, würde ich selbst einen Elektriker beauftragen und die Kosten von der Miete in Abzug bringen. Weise deinen Vermieter bereits im Schreiben auf deine Vorgehensweise hin. Dann ist er im zugzwang.

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Es ist nicht schlimm daß Du den Anruf verpasst hast, schließlich kannst Du nicht den ganzen Tag vor dem Telefon sitzen und warten bis jemand anruft. Hast Du jedoch Interesse an dem Ausbildungsplatz, würde ich dort anrufen und mich entschuldigen, daß ich nicht erreichbar war. Sollte derjenige, der Dich angerufen hat heute nicht mehr erreichbar sein, hinterlasse Deinen Namen und Deine Telefonnummer und bitte nochmals um Rückruf eventuell unter Angabe einer Uhrzeit wo Du mit Sicherheit zu Hause bist. Denn wenn Du den nächsten Anruf wieder verpasst, könntest Du Pech haben und die melden sich nicht mehr. Also viel Glück!

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Ich denke auch, daß die Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht die richtige Einrichtung für das Kind ist. Probiert doch erstmal Familienhilfe in Anspruch zu nehmen. Geht mal zur Jugendamt und macht euch dort kundig, was es für Möglichkeiten gibt. Wenn alles nix hilft, würde ich als allerletzte Instanz auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie zurückgreifen. Alles Gute.

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Mietminderung ist bei diesen Mängeln natürlich möglich. Ich würde den Vermieter nochmals schriftlich über die Mängel informieren und ihm eine angemessene Frist setzen zur Behebung der Mängel mit dem Hinweis darauf, daß, wenn er die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, die Miete um 10 % gemindert wird. Was bleibt, ist dann trotzdem noch das Problem mit den Gerüchen, die ja durch die Mietminderung nicht einfach weg sind. Es ist hier also die Frage, ob es euch zumutbar ist, ständig diesen Gerüchen ausgesetzt zu sein oder ob sich Eure Nase aufgrund der Mietminderung eher daran gewöhnen kann. Ich jedenfalls würde in so einer Wohnung nicht bleiben. Da nützt auch die höchste Mietminderung nix.

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Die Umlage der Kosten der SAT-Anlage ist rechtens. Meist handelt es sich hier nur um die Bereitstellungsgebühr, maximal noch die Wartungskosten.

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Hallo, wie schon mehrfach hier gesagt, Betriebskosten und Nebenkosten ist das gleiche. Grundkosten werden grundsätzlich nach m² Wohnfläche aufgeteilt. Der Balkon ist in der Wohnfläche zwar enthalten, kann in der Heizkostenabrechnung aber nur mit 50 % angesetzt werden. Die Abrechnung hätte Dir bis spätestens zum 30.04.2009 vorliegen müssen. In der Abrechnung müssen alle Kosten aufgelistet sein und die geleisteten Vorauszahlungen müssen von den Kosten abgezogen werden. Das muss eigentlich alles aus der Betriebkostenabrechnung ersichtlich sein. Wenn Du noch Hilfe brauchst, kannst Du mich gern nochmal anmailen, ich würde mir die Abrechnung dann mal ansehen. Dann kann ich dir eher weiterhelfen. Ich arbeite in einer Hausverwaltung und erstelle selbst Nebenkostenabrechnungen.

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Es kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Ist der Abrechnungszeitraum in der Dir übersandten Abrechnung der 01.01.2008 bis 31.12.2008, hätte Dir Dein Vermieter die Abrechnung bis spätestens zum 31.12.2009 übersenden müssen. Er kann somit von Dir keine Nachzahlung mehr fordern, es sei denn, er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten. Hier liegt aber die Beweispflicht bei ihm. Teile ihm in einem freundlichen Schreiben mit, daß Du die Nachzahlung nicht ausgleichen wirst, da die Abrechnung bei Dir verspätet eingetroffen ist und berufe dich auf die gesetzlichen Regelungen hierzu.

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