Immer erst dann, sobald die Leistung erbracht wurde.( Ab Ankunft der Ware)
-Flüchtlinge werden nach der Einreise registriert und danach in der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung untergebracht.
-Ggf. Verteilung in ein anderes Bundesland ( Quotensystem " Königsteiner Schlüssel")
-Flüchtling stellt Antrag beim Bundesamt für Migration ( BAMF)
-Es wird geprüft, welches EU-Land für den Flüchtling zuständig ist. Dies richtet sich nach seinem Erst-Einreiseland in die EU.
-BAMF legt eine Akte an, Flüchtling wird erfasst ( Foto, Fingerabdrücke, etc.)
- Hat der Flüchtling keine Ausweisdokumente, werden landes-, regionsspezifische Fragen gestellt. Es wird z.B. der Dialekt geprüft.
-Flüchtling erhält ein Ausweisdokument und vorübergehenden Aufenthalt.
- Integrationskurs
-Flüchtling bekommt eine Anhörung
-Entscheidung durch das BAMF
Der Behandlungsanspruch über die Europäische Krankenversicherungskarte ist auf Notfälle beschränkt. Wenn ein Pole, Ungar, Grieche oder der Bürger eines anderen EU-Mitgliedslandes länger in Deutschland bleiben möchte, sollte er den Leistungsanspruch deshalb erweitern. Dazu müssen sich Ausländer aus EU-Staaten ein spezielles Formular, das Europäische Dokument S1, von ihrer Krankenversicherung ausstellen lassen. Das mobile Dokument S1 ersetzt die früheren E-Formulare E106, E109, E120 und E121. Es dient dazu, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte aus dem Ausland die Gesundheitsleistungen zu erhalten, die in Deutschland üblich sind.
In einigen Fällen können Ausländer aus EU-Staaten aber richtiges Mitglied einer deutschen Krankenkasse werden, selbst wenn sie keine Arbeit haben. Sie müssen dafür nach den in Deutschland gültigen Regeln Anspruch auf eine gesetzliche Krankenkasse haben. Das ist zum Beispiel bei https://www.krankenkassen.de/meine-krankenkasse/krankenversicherung-eu/arbeit-suchen/" shape="rect">EU-Ausländern auf Arbeitssuche in Deutschland der Fall, wenn sie sich arbeitslos gemeldet haben. Seit Mai 2011 können sich auch Menschen aus acht neuen EU-Mitgliedsländern in Deutschland arbeitslos melden. Zu diesen Ländern zählen Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn.
Und, wenn dein Onkel Estländer ist, ist er in Deutschland kein Ausländer.
Hass, Neid und Missgunst.