Hallo,
mein Vater ist arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld II. Ich, sein Sohn (21), bin Azubi und wir leben gemeinsam in einer Wohnung, somit bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft. Er als Empfänger von Arbeitslosengeld II kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen ($4 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Aber wie verhält es sich mit mir? Bin ich nun verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen?
Meine Ausbildungsvergütung beträgt 650,- (brutto, ca. 520 netto), ich erhalte Kindergeld (184,-). Ein Antrag auf BAB wurde abgelehnt, da ich noch zu hause wohne.
Mein Vater erhält nur anteilig Arbeitslosengeld II, da es mit meiner Ausbildungsvergütung verrechnet wird. Kann ich mich darauf stützen, das ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe?
Besten Dank im Voraus.