Also: rein vom Gesetz her kannst du keine Luftdruckwaffe besitzen, da der Erwerb erst ab 18 erlaubt ist. Selbst wenn die Eltern dir eine Waffe kaufen würden, dürftest du sie außerhalb einer Schießstätte weder benutzen, noch transportieren.

Wer mit 14 schon den Wunsch nach einer eigenen Waffe hegt, der muss schon ne ganze Weile dabei sein um sich wirklich für diesen Sport entschieden zu haben.

Hier würde ich dir eher raten, das Geld in Schießkleidung zu investieren. Den Erfolg, mit einer Sportwaffe gut zu sein, hängt viel von der Ausrüstung ab. Und dazu gehört auch die Kleidung und die Munition.

Was die Sorgen für Eltern betreffen.....ein Luftgewehr ist und bleibt eine Waffe. Selbst damit ist es möglich jemanden zu töten, sich aber schwer zu verletzen. Bei einem guten Verein mit guter Jugendarbeit würde ich mir als Elternteil wenig sorgen machen. Und so ein Verein würde dem Jugendlichen diese Idee eh ausreden.

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Die Ausführung mit den Softair Regeln finde ich sehr informativ und gut.

Gesetzlich gesehen ist ein Gerät mit einer Geschoßenergie von 7,5 Joule unterliegt eindeutig dem Waffengesetz. Sie muss ein F im 5-eck tragen, der Erwerb ist ab 18 erlaubt. Hat sie es nicht und du schaffst sie irgendwie ins Land, ist es illegaler Waffenbesitz.

Zu der Frage der Verletzungen: Grundsätzlich ist eine Waffe mit dieser Geschossenergie in den schlimmsten Fällen sogar tödlich! Ein Schuß in den Oberschenkel wird auf kurze Distanz 1-2 Meter auf jeden Fall einen Steckschuß geben. Auch wenn er Kleidung trägt.

Ich rate nur: FINGER WEG!

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Ich bin erstaunt, hier hat anscheinend keiner der hier eine Antwort gegeben hat, eine Prüfung gemacht.......

Der Gefahrenbereich, also der Bereich in dem noch eine Verletzung hervorgerufen werden kann, liegt bei einer 7,5 Joule Waffe bei ca. 300 Metern. Hier ist allerdings dann alles optimal. Wie es in der Realität mit diesem "Ding" sein wird ist schwer zu sagen. Vor allem: was willst du mit dem Teil? Du darfst damit weder im Garten, noch in einem Verein schießen........

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Die technischen Daten dieses Teils beantworten deine Frage eh schon.

Kal.: 4,5 mm DiaboloBetrieb: 12g CO2 Kapsel 12-Schuss TrommelmagazinGezogener LaufGewicht: ca. 1.680 g Länge: ca. 93 cm V1= 175m/sec

Keine Ahnung was du mit diesem Teil möchtest, aber sportliches schießen garantiert nicht. Und warum du auf 10 m Durchschlagskraft willst, kann ich nicht nachvollziehen. Mit dem Teil darfst du weder im Garten noch in einem Schützenverein schießen......

Und eine Waffe mit einer Geschossenergie von 7,5 Joule hat einen Gefahrenbereich von 300 Metern! Also warum machst du dir sorgen wegen 10 Meter?

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AAAAlso: Der Erwerb einer Luftdruckwaffe erfordert schon mal das Mindestalter von 18 Jahren. Das schießen auf dem Grundstück allerdings erfordert das Einhalten erheblicher Sicherheitsmaßnahmen: Es muss gewährleistet werden, dass keine Geschoss das Grundstück verlassen kann. Es muss gewährleistet sein, das niemand das Grundstück betreten kann während geschossen wird. Da der Gefahrenbereich einer Luftdruckwaffe 300 Meter beträgt, musst du, abgesehen von Zäunen und anderen Sicherheitsmaßnahmen, schon mal ein riesiges Grundstück haben. Also: falls du nicht gerade einen Speicher oder Keller im Haus hast der der einen 8-10 Meter Flur hat, schmick dir das schießen außerhalb ganz schnell ab!

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Schau mal in den technischen Daten des Boards. Vielleicht funktionieren 8GB da garnicht`?

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Ich hätte vielleicht ne SSD dazu gepackt.....

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Wir nehmen einen Pinsel, benutzen ihn und werfen ihn dann weg.... mit dem weggeworfenen Pinsel belasten wir dann die Umwelt, mit dem neu gekauften haben wir wieder Ressourcen unseres Planeten verschwendet. Also müssen wir immer nach Wirtschaftlichkeit gehen? Wenn wir unserer Erde einen Gefallen tun und das was wir ihr entwendet haben so lange gebrauchen bis es definitiv nicht mehr verwendbar ist wollen wir mit Wirtschaftlichkeit gegenrechnen? Man stelle sich einfach eine Ressource vor die wir unserer Erde bis zum Schluss entreisen. Dann stellen wir plötzlich fest es gibt sie nicht mehr......dann ist es leider zu spät. Tot ist tot! Wir alle gehen mit unserer Erde um, als hätten wir noch eine 2. im Kofferraum...

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Also: Punkt 1: das Schießen im Garten wäre nur erlaubt, wenn es sich dabei um ein befriedetes Grundstück handeln würde. Bedeudet, dass gewährleistet sein muss das kein Unbefugter einfach in den Garten gelangen kann und es muss gewährleistet sein, das kein Geschoss das Grundstück verlassen kann. Ich denke schon alleine da scheitert euer Spaß!

Transport: Der Transport von Sportwaffen im öffentlichen Verkehr ist nur auf direkten Wege von zu Hause auf den Schießplatz und zurück erlaubt. Dabei ist die Waffe nicht Schußbereit und nicht Zugriffsbereit zu transportieren. Bedeudet: Also nicht geladen und Zugriffsbereit bedeudet "nicht mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen".

Berechtigung zum Transport ist das Alter. Für Schußwaffen mit dem F im 5-Eck ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung.

Ich denke damit sind die meinsten Fragen beantwortet.

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Hast du vielleicht eher ein Problem mit dem Monitor?

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Das ist KEINE Abmahnung. Diese würde dir schriftlich zugehen und sich auch als Abmahnung bezeichnen. Und für eine Abmahnung muss auch ein entsprechender Grund vorliegen. Bei dir wird nun in der Personalakte ein Vermerk dieses Vorgangs abgeheftet. Dagegen wehren kannst du dich nicht. Wird aber möglicherweise gesammelt bis genügend Gründe für eine Abmahnung zusammen sind. Man kann das lediglich im Auge behalten und später, wenn man genug Pluspunkte gesammelt hat, in einem Personalgespräch anregen, diesen alten Vermerk mal zu löschen....

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Ja, so ändert sich nun mal alles im Leben. Und wenn du die Schule abgeschlossen hast, hat sich dein Problem erledigt.

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Himmel......SEIT TAGEN? Geh zum Tierarzt!

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tja, den Kommentar über ungeschützten Sex, wenn auch nur kurz mal drin und so, spar ich mir...... Der sicherste Weg ist einfach zum Frauenarzt. Dort wird nicht nur geholfen, was die Frage schwanger oder nicht betrifft, sondern auch nach deinem Ausfluss geschaut....

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Waren Zeugen vorhanden? Wohl nicht, wenn ich das richtig lese. Eine polizeiliche Aufnhame wäre eh nicht gegangen, weil die Herrschaften wegen sowas nicht mehr kommen. Ein Foto mit dem Handy wäre zwar möglich gewesen, aber was man nicht sieht, kann auch keine Handykamera sichtbar machen. Möglich ist natürlich, dass unter der Stossstange sich die Halterung verbogen hat, was von ausser nicht unbedingt sichtbar war. War es ein altes Auto, so würde ich sagen, kommt nichts mehr. War es ein neues, kann es durchaus noch teuer werden. Und hier gibt es auch 2 Möglichkeiten: sich einigen und bezahlen, oder alles abstreiten, da es eh keine Zeugen gibt. Und hoffentlich nichts unterschrieben wurde.....

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Also: Du hast 2 Laufwerke und 2 Festplatten. Alles IDE. Dazu gibt es für 2 Geräte je ein Flachbandkabel. Wenn du 2 Laufwerke an eines und 2 Festplatten an das andere Kabel gemacht hast, sollte es egal sein wenn du die Laufwerke untereinander tauschst. Du wirst aber wohl ein Laufwerk und eine Festplatte an einem kabel zusammen haben. Da bei 2 Geräte eines davon Master und das andere Slave eingestellt werden muss, kann es sein, dass beim Laufwerkstausch du ein Mastergerät an ein Kabel angeschlossen hast an dem bereits ein master hängt. Damit verschwindet eines der Laufwerke und das andere funktioniert möglicherweise nicht richtig...... Bring also erst mal Ordnung rein bevor du in der Registry fummelst!

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Anbieterwechsel während der Laufzeit wohl nicht! Zusätzlichen Vertrag für einen Anbieter der am Arbeitsplatz funktioniert wohl eher, den muss aber der Arbeitgeber bezahlen. bzw. wenn er verlangt, dass du dein privates handy nutzt, dann muss er auch für die kosten aufkommen......

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Mitbewohner will nicht raus

Hallo Ihr Lieben,

wie ihr schon in der Überschrift sehen könnt, will unser Mitbewohner nicht ausziehen. Das Ganze ist eine verzwickte Situation, deswegen hol ich mal etwas weiter aus!

Wir sind in dieser Wohnung zu dritt, jeder ist Hauptmieter und hat dementsprechend einen eigenen Vertrag mit der Mietgesellschaft, der dieses Haus u.a. gehört.

Anfang des Jahres kam es zu einem Gespräch (demnach 5 Monate her), in welchem wir ihn baten, auszuziehen. Das ganze sollte fair von Statten gehen, wir haben ihm Zeit bis zum 1.7. gewährt. Er hätte also ein halbes Jahr gehabt, um sich um eine neue Wohnung oder WG zu kümmern.

Die Gründe sind nicht unerheblich: - es werden keine Nebenkosten ohne stetige Aufforderung gezahlt diese werden von dem Konto meiner Mitbewohnerin abgebucht Absprache war, dass wir diesen Anteil per Dauerauftrag monatlich auf ihr Konto überweisen - permanent kommen Mahnungen der Mietgesellschaft, da sein Anteil der Miete fehlt auch hier überweist jeder seinen Teil selbst, aber da wir alle als Hauptmieter gelten, ist die Mahnung natürlich an uns alle adressiert - Sauberkeit und Ordnung werden in keinster Weise mehr eingehalten - egoistisches und WG-feindliches Verhalten (- generell kommen wir menschlich nicht mehr miteinander klar)

Nun ist es so, dass er sich quasi weigert auszuziehen. Er sucht sich nichts neues, boykottiert damit auch unsere Nachmietersuche, da wir kein Auszugsdatum haben. Da wir alle Studenten sind, steht natürlich auch unser aller Existenz auf dem Spiel, besonders finanziell, da wir sein Minus nicht immer ausgleichen können, vor allem auch überhaupt nicht mehr gewillt sind, dies zu tun.

Mehrere mahnende Gespräche enden nur noch in Sätzen wie "tja, ich bin halt ein Egomane!"

Er ist auch nicht in dieser Wohnung, oder generell dieser Stadt gemeldet.

Zu sagen ist auch noch, dass wir die Wohnung seit nun mehr als zwei Jahren bewohnen, er ist erst Ende letzten Sommers dazu gezogen.

Anfang nächster Woche geht ein Schreiben mit der Aufzählung der Gründe und Erklärung der Situation an seine Eltern, mit dem Verweis, dass wir einen Anwalt einschalten, wenn wir nicht bald eine Lösung finden.

Nun hier meine Fragen:

**Was können wir noch tun, um ihn so schnell wie möglich raus zu bekommen? Eine Kündigung muss von ihm aus gehen, 3 Monate Kündigungsfrist.

Dürfen wir ohne Absprache seine Couch und Möbel aus dem Wohnzimmer in unseren Kellerraum räumen, um dort unsere eigenen wieder hinzustellen?**

Wir sind zunehmend verzweifelt, die Situation ist untragbar. Ich will nicht mal mehr heim kommen, weil ich Angst hab ihm zu begegnen.

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Tja, ihr seid alle 3 Hauptmieter! Da jeder sein Teil der Miete zahlen sollte, gehe ich davon aus, dass nur EIN Mietvertrag geschlossen wurde. Damit müsst ihr das leider unter euch ausmachen. Und da gibt es einige Fallstricke. Ihr dürft mit seinem Eigentum nicht machen was ihr wollt. Wenn ihr euch weigert den Part der Miete und nebenkosten zu bezahlen, fliegt ihr alle 3 raus. Ihr könntet den Eigentümer bitten euch zu kündigen UND einen neuen Vertrag mit ihm aushandeln, allerdings müsstet ihr dann die Miete erst mal zu 2 stemmen. Und es wäre sinnvoll mietverträge mit jedem einzelnen zu machen anstatt ein Vertrag in dem alle drin stehen......

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Da stellen sich einige Fragen vorher: Woher weiß man, WER diese Seite angeklebt hat? Wer hatte Zugang zu dieser Seite und zur Not müsste diese Seite auf Fingerabdrücke untersucht werden um den Täter zu ermitteln. Zwischen Anzeige erstatten Möchten und es tun sind große Schritte. Der erste Weg wäre dann mal zum Betriebsrat!

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