Ich kann mich nur anschließen:

Suchen Sie ein Gespräch mit der zuständigen Behörde.

Dabei kann alles gefragt werden.

Viele Grüße aus dem Nationalpark Eifel http://sites.google.com/site/vermessungschink

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Ich schlage vor, den Sachverhalt mit der Bauberatung der zuständigen Baubehörde zu besprechen.

Dort gibt es in der Regel feste Beratungstermine und die Mitarbeiter dort helfen bestimmt mit ihrer Sachkunde.

Viele Grüße >>http://sites.google.com/site/vermessungschink

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In NRW betragen die Vermessungskosten für ein Carport 330,00 EUR netto bei Normalherstellungsksoten 2000 bis 25.000 EUR.

Viele Grüße http://sites.google.com/site/vermessungschink

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Ich schlage vor, daß Sie den oben geschilderten Sachverhalt einmal mit dem Sachbearbeiter des Katasteramtes besprechen, der in dem Anschreiben an Sie genannt ist.

Der geschilderte Fall kommt oft vor und dort wird Ihnen sicher eine zuverlässige Antwort gegeben.

Viele Grüße http://sites.google.com/site/vermessungschink

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Bei der Absteckung lohnt sich eine einfache Ausschreibung. Der Vermesser kann nach der neuen HOAI die Kosten frei vereinbaren.Die Kosten für die Gebäudeeinmessung sind Ländersache und bei allen Büros gleich.

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Zur Information zu dem Thema "Gebäudeeinmessung" habe ich diese Seite gefunden: http://sites.google.com/site/vermessungschink MeinerMeinung nach sind die Kosten vom Alteigentümer zu tragen.

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