Du musst neben dem Lehrgang bzw. Ausbildung zum Fahrlehrer folgende Führerscheine besitzen:

B/ BE C/ CE A

Als Fahrlehrer muss man sich in die jeweilige Situation rein versetzen können und dem Fahrschüler erklären.

Nach der Ausbildung zum Fahrlehrer darfst Du B/BE Ausbilden. Um andere Klassen Ausbilden zu dürfen sind weitere Lehrgänge mit Prüfungen notwendig.

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Geh doch mal auf die Internetseite einer Fahrlehrerschule. (www.fahrlehrercampus.de) Dort kannst Du alles nachlesen inkl. der Kosten. Wie hoch Dein Lohnausfall dann ist, kannst Du am besten selber ausrechnen :-)

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Der Fahrlehrer darf ohne Freisprecheinrichtung nicht telefonieren da er der Fahrzeugführer ist (Fahrschüler hat ja meist noch keinen Führerschein). Es gibt jedoch ein Gerichtsurteil wo ein Fahrlehrer freigesprochen worden wurde, da er zwar telefoniert hat aber sich der Fahrschüler bereits in den Sonderfahrstunden befunden hat. Begründung war: Wenn der FS sich bereits in den Sonderfahrstunden befindet muss man davon ausgehen, dass dieser auch fahren kann.

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Ja musst Du. Auch beim geradeaus fahren sollte man den Schulterblick rechts machen. Es könnte ja sein, dass sich ein Radfahrer neben Dich in den toten Winkel gestellt hat. Warum sollte man den machen? --> Man wird meist beim geradeaus weiter fahren ein bißchen nach rechts lenken. Und damit man da den Radfahrer nicht streift, ist der Schulterblick sinnvoll.

Aber wie die anderen sagten KEINE VORSCHRIFT.

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Dies ist immer eine gute Frage. Es kommt darauf an. Ist es seine eigene Fahrschule, verdienst er genug an Dir. Ist es ein Angestellter Fahrlehrer, freut er sich sicherlich über eine kleine Aufmerksamkeit. Diese muss dann nicht viel Geld kosten. Eine Karte mit netten Worten ist sehr viel wert.

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Habe mich mal schlau gemacht. Du hast absolut recht. Hier anbei die definition.

Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt die vor der Industrie- und Handelskammer - oder Handwerkskammer- erfolgreich abgelegte Prüfung in einem anerkannten Lehrberuf. Der von Ihnen erlernte oder bisher ausgeübte Beruf muss hierbei keine besondere Beziehung zum Fahrlehrerberuf haben. Sie erfüllen die Bedingung ebenfalls, wenn Sie einen Facharbeiterbrief wie z. B. " Berufskraftfahrer " besitzen. Bei Bewerbern von Behörden, Polizei, Bundeswehr etc. wird die bestandene Prüfung zum mittleren Dienst - z. B. Unteroffizier - der abgeschlossenen Berufsausbildung gleichgesetzt. Wer keinen Beruf besitzt, kann ebenfalls dann diese Bedingung erfüllen, wenn er eine höhere Schulbildung nachweist. Hier wird die fachgebundene Hochschulreife als gleichwertige Vorbildung genauso anerkannt wie jede andere Art von Hochschulreife. Wer das Abitur besitzt, braucht keinen Beruf nachzuweisen.

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Du benötigst im Vorfeld keine Ausbildung. Hauptschulabschluß reicht und max. 3 Punkte. Du benötigst allerdings die Führerscheine PKW, LKW (hast Du ja schon) und Motorrad.

Einfach an einer Fahrlehrerschule anmelden und dann heist es lernen, lernen, lernen. Nach einer 5 Monatigen schulischen Ausbildung und 3 Prüfungen (Fahrprüfung, schriftlich und mündlich) gehst Du in einer Fahrschule in ein Praktikum von 4,5 Monaten und legst dann Deine Lehrprobe ab. Ab diesem Zeitpunkt bist Du ein ausgebildeter Fahrlehrer.

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Hallo, es ist eine neue www.Fahrschule-Community.de online. Dort kannst Du Deine eignene Fahrschule eintragen oder zu den Fahrlehrern kommen. Zudem können sich die Schüler in Deine eigene Gruppe eintragen und üben. Komm doch mal rein gucken und wenn Du die Seite gut findest, empfehle sie weiter. Wie gesagt, sie ist neu und muss noch weiter gefüttert werden. (PS: Die Seite ist kostenlos)

Viele Grüße Dave

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