Habe mich mal schlau gemacht.
Du hast absolut recht. Hier anbei die definition.
Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt die vor der Industrie- und Handelskammer - oder Handwerkskammer- erfolgreich abgelegte Prüfung in einem anerkannten Lehrberuf. Der von Ihnen erlernte oder bisher ausgeübte Beruf muss hierbei keine besondere Beziehung zum Fahrlehrerberuf haben. Sie erfüllen die Bedingung ebenfalls, wenn Sie einen Facharbeiterbrief wie z. B. " Berufskraftfahrer " besitzen. Bei Bewerbern von Behörden, Polizei, Bundeswehr etc. wird die bestandene Prüfung zum mittleren Dienst - z. B. Unteroffizier - der abgeschlossenen Berufsausbildung gleichgesetzt. Wer keinen Beruf besitzt, kann ebenfalls dann diese Bedingung erfüllen, wenn er eine höhere Schulbildung nachweist. Hier wird die fachgebundene Hochschulreife als gleichwertige Vorbildung genauso anerkannt wie jede andere Art von Hochschulreife. Wer das Abitur besitzt, braucht keinen Beruf nachzuweisen.