hallo, wenn es so richtig nach zitrone riechen soll, probier doch mal oel38. das ist eigentlich ein sonnenöl, aber auch als körperöl mit zitrusduft ein träumchen. gibts hier bei ebay

http://www.ebay.de/itm/131278188798?ssPageName=STRK:MESELX:IT&_trksid=p3984.m1558.l2649

grüßle

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ich würde mich mal mit kaufland bzw mit dem anwalt in verbind setzten. denke da ist ein fehler passiert. dein sohn ist zwar mit 14 bedingt strafmündig, allerdings kann die 50 euro vertragsstrafe, die kaufland einziehen möchte, nicht gefordert werden. das geht erst ab 18 jahren.

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also, diebstahl ist ein antragsdelikt. bedeutet: es muss der antrag ( die strafanzeige ) gestellt werden. das bedeutet aber nicht, dass jeder bürger eine strafe erteilen kann, also dass geld gegen anzeige gilt. strafen darf nur der richter.

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das kann schon noch ein paar wochen dauern. es kommt auch immer darauf an, wieviel der staatsanwalt zu tun hat. was die strafe angeht kann es sein, dass du nur eine verwarnung bekommst oder vieleicht auch sozialstunden. das ist auch abhängig von deinen bisherigen einträgen im polizeilichen führungszeugnis.

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habe auch ein BB bold und muss mehrmals täglich neu starten. ich mache das allerdings mit der tastenkombi alt aA del. habe festgestellt, dass das öfter nach bildern, die ich geschickt bekomme passiert. leider habe ich keine lösung für das problem.

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du bekommst bestimmt noch einen anhörungsbogen von der polizei, da dein name ja auf der strafanzeige wegen diebstahl steht und man dir die möglichkeit geben muss eine stellungnahme abgeben zu können. das kann allerdings auch mal ein paar tage dauern. sei dir bitte bewußt, dass jetzt ein strafverfahren gegen DICH eingeleitet wurde und es auch in DEINEM behörden-führungszeugnis stehen wird. weiss ja nicht was du in deinem beruflichen leben so vorhast und ob das dann relevant wird?! ich würde jedenfalls die sache komplett richtig stellen. die forderung der firma edeka ist keine strafe, sondern ein zivilrechtlicher anspruch. hat also nichts mit der strafrechtlichen anzeige zu tun. beides sind also dinge die nun auf DICH zukommen. denke auch ein au pair ,als gast in einem fremden land, muss die gesetze beachten und bei zuwiderhandlung auch die konsequenzen tragen.

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denke du wolltest eher wissen, was passierst wenn du erwischt wirst?! also es kommt jetzt auf dein alter an? bist du unter 14 jharen, dann werden deine eltern verständigt, oder die polizei wird geholt und du wirst deinen eltern (erziehungsberechtigten) übergeben. eine strafanzeige wegen diebstahl kann erst ab 14 jahren gestellt werden. das heißt nicht, das es jetzt ohne folgen bleibt. das jugendamt bekommt bescheid und wird sich mit deinen eltern in verbindung setzten. bist du über 14 jahren dann wird eine strafanzeige wegen diebstahl gestellt, deine eltern werden informiert, dann musst du mit deinen eltern zur polizei und dort deine schilderung abgeben. dann geht die sache weiter zum jugendrichter und der entscheidet dann über die art und höhe deiner strafe. du wirst zwar nach dem jugendrecht behandelt, aber auch hier gibt es, besonders bei wiederholungstätern hohe strafen. bist du über 18 jahren alt, werden deine personalien festgestellt (personalausweis) eine straganzeige wegen diebstahl wird ,mit dem bericht des detektiven oder anderem zeugen, geschrieben. diese geht dann zur polizei und du bekommst einen anhörungsbogen nach hause. manschmal kann dich die polizei auch zur beschuldigtenbefragung laden. dann geht alles zum staatsanwalt und auch hier entscheidet er was dann passiert. solltest du allerdings weggelaufen sein und du wirst dann gefangen, wehrst dich auch noch gegen diese festnahme und versuchst dich und die ware dadurch zu retten, dann ist es ein räuberischer diebstahl und der wird noch einmal besonders schwer bestraft. egal wie alt du bist.

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stellst du auch verschmutzte aschenbecher mit hinein? ich hatte sowas nämlich auch, nun lasse ich sie raus und spüle sie mit der hand.

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du hast erst nach einem halben jahr überhaupt einen urlaubsanspruch, dann aber im gesetzlichen rahmen. allerdings wird das ganze auf die stunden, die die arbeitest angerechnet. genaues findest du unter gesetzlichem urlaubsanspruch. einfach mal suchen.

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hier eine idee: druck dir am pc mehrere sprüche (entweder passend zu IHR oder zur konfirmation, oder beidem) aus , schneide die passend zu und rolle sie auf. ein kleines geschenkband drum und an eine flasche cola oder ähnliches dranhängen. vieleicht hängst du noch ihrgendwas süsses dazwischen. irgendwas hat man ja immer zuhause. oder du klebst mit heisskleber 1 euro-münzen dran

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Also grundsätzlich darf niemand Foto´s oder Filmaufnahmen von Deinem privatem Bereich machen. Auch Dich darf er, nur mit Deiner Erlaubnis fotografieren oder filmen, ausser Du befindest Dich mit anderen Personen auf einem öffentlichem Platz oder Ähnlichem. Gegen Deinen Nachbarn kannst Du Strafanzeige wegen Eingriff in Deine Privatsphäre stellen.

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