In Bayern konnte man früher wegen Verunstaltung des Ortsbildes Bauanträge auch ablehnen. Heute geht das nicht mehr.

In welchem Bundesland spielt der Fall?

Falls sich das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans befindet, gibt dieser den Rahmen für die Bebauung.

Im Innenbereich (§ 34 BauGB) entscheiden nur Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche über die Zulässigkeit des Vorhabens.

Persönliche Befindlichkeiten haben im Baugenehmigungsverfahren nichts zu suchen. Der Mitarbeiter hat das Vorhaben entsprechend der Gesetze zu bewerten.

Auf jeden Fall an der Bauvoranfrage festhalten.

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Ist seit kurzem zulässig bis an die Grenze zu gehen (in BaWü).

in Bayern bspw muss man einen Abstand von 0,5 m bzw. 1,25 m einhalten (Art. 30 Abs. 4 BayBO)

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Gemeinde: 2 Monate

Alle anderen (TÖB=Träger öffentlicher Belange): 1 Monat.

Praxis: dauert bei Töbs oftmals länger bis die Stellungnahmen da sind.

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Umbau eines Gartenschuppens rechtens?

Sehr geehrte Gute-Frage-Community,

 

mich beschäftigt eine Gegebenheit, die ich nicht klar einzuordnen weiß.

Der Sachverhalt ist wie folgt:

Meine Frau und ich haben uns ein freistehendes Einfamilienhaus (Bestandsimmobilie) in einer kleinen Gemeinde in Bayern gekauft. Unser Nachbar hat sein Haus vor ca. 5 Jahren erstanden (ebenfalls Bestandsimmobilie).

Wir sind im Februar diesen Jahres eingezogen. Unser Nachbar hat direkt an unserer Grundstücksgrenze eine Garage und einen Schuppen stehen. Diese beiden Gebäude waren schon vorhanden, als er das Haus gekauft hat.

Nun hat er im Verlauf des Frühlings und Sommers den Schuppen umgebaut. Er dient nun nicht mehr vornehmlich der Unterstellung von Gerätschaften, sondern als Aufenthaltsort. Auch einen überdachten Freisitz hat er vorne an den Schuppen gebaut (Siehe Skizze). Momentan ist er dabei einen Whirlpool ebenfalls direkt an die Grundstücksgrenze zu setzen. Im Bereich zwischen seiner Garage und seinem Schuppen steht eine Feuerschale, welche auch mindestens einmal die Woche von ihm und seiner Familie genutzt wird.

Leider hören wir auf unserer Terrasse jedes gesprochene Wort, wenn sich die Familie um die Feuerschale setzt. Wahrscheinlich wird der Schall durch die Gebäudekonstellation direkt auf unsere Terrasse und unser Wohnzimmer gelenkt.

Nun zu meiner Frage bzw. meinen Fragen:

-         Ist es in Bayern rechtlich erlaubt, einen solchen „Aufenthaltsort“ direkt an die Grundstücksgrenze zu setzen, bzw. müsste vielleicht ein Mindestabstand eingehalten werden?

-         Sollten die baulichen Veränderungen, bzw. die neue Hauptnutzung des Schuppens als Aufenthaltsort, gegen geltendes Recht verstoßen, haben meine Frau und ich dann Möglichkeiten dagegen Einspruch zu erheben?

-         Haben meine Frau und ich die Möglichkeit dagegen Einspruch zu erheben, auch wenn wir es bis jetzt geduldet haben (wohnen wie gesagt, seit ca. einem halben Jahr in unserem Haus)?

-         Moralische Frage: Würdet ihr etwas gegen diese Situation unternehmen, wenn es euch stört? (in Bezug auf ein freundschaftliches nachbarschaftliches Verhältnis)

 

Vielen Dank für eure Antworten und eure Sicht der Dinge.

 

MfG

Jakob D

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Ich arbeite selbst in der Bauaufsicht und würde die Situation so einschätzen:

Alles was nicht unter Art. 6 Abs. 7 BayBO fällt, muss grundsätzlich die 3m Mindestabstandsfläche zur Grenze einhalten.

  • Schuppen: im Mittel 3 m Wandhöhe, darf an die Grenze , solange kein Aufenthaltsraum. Demnach ist der Schuppen mit Aufenthaltsraum nicht mehr zulässig.
  • Whirlpool: Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Solange vom Whirpool keine (gebäudeähnlihche) Wirkung ausgeht, müssen auch keine Abstandsflächen eingehalten werden und er ist an der Grenze zulässig. Wenn es dadurch zu Lärmimmissionen kommt, ist dies privatrechtlich zwischen euch Nachbarn zu klären
  • Was man sich nochmal anschauen könnte: Thema Grenzbebauung. Da die Skizze nicht vermaßt ist, etwas schwierig zu beurteilen....nach Art. 6 ABs. 7 BayBO darf die maximale Grenzbebauung je Grundstücksgrenze max. 9 m betragen, jedoch nicht mehr als 15 m (alle Grenzbebauungen zusammengerechnet).
  • Falls euch die Sachen so stören, bitte eine Mitteilung an die Bauaufsicht. Die schicken einen Baukontrolleur raus und der wird sich die Sache anschauen. Und wenn etwas nicht passen sollte, wird die Bauaufsicht da schon tätig (v. a. bei Verletzung von nachbarlichen Rechten, z. B. Abstandsflächenrecht).
  • Moralisch: Wenn man ein gutes Verhältnis mit dem Nachbar hat, ist eine Meldung (Anzeige) bei der Bauaufsicht sicherlich nicht förderlich für das Verhältnis. Schon mal mit dem Nachbar geredet, dass das euch stört?
  • Ansonsten: Wie meine Vorredner schon meinten: Eine schöne dichte Hecke oder eine Mauer hochziehen, das hilft gegen Lärm. Auch hier gilt: Mauern/Einfriedung bis max 2m verfahrensfrei (wenn nicht im BPlan was anderes geregelt ist).
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m. E. nichts für die staatliche Bauaufsicht. Ist ein privatrechtliches Problem zwischen dir und deiner Nachbarin.

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Erstmal ist die Frage ob das Grundstück in einem Bebauungsplan liegt oder im Innenbereich

Wende dich einfach mal an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Die gibt dir sicherlich gerne Auskunft.

Kannst natürlich auch eine rechtsverbindliche Bauvoranfrage stellen. Kostet allerdings was :)

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Hat die Dame vom Bauamt mal in der Karteikarte nachgeschaut? Wenn die Behörde richtig Akte geführt hat, müsste da was drin stehen.

Kann natürlich auch sein, dass das Haus ohne Genehmigung gebaut wurde.

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Wenn keine Genehmigung für den Wiederaufbau vorliegt, ist es formal erstmal ein Schwarzbau.

Ich würde persönlich keinen Schwarzbau kaufen. Du solltest auf jeden Fall mal bei der Bauaufsichtsbehörde anfragen, ob das Haus in der Form nachträglich genehmigungsfähig ist.

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2-3 Monate

Arbeite im Bauamt. Wir benötigen durchschnittlich 2,5 Monate von Eingang des Antrags bis zur genehmigung

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Die Baugenehmigung ist grundsätzlich nicht von der Nachbarzustimmung abhängig. Sollte ein Nachbar nicht unterschrieben haben ("zugestimmt haben"), erhält er im Normalfall eine Ausfertigung der Baugenehmigung. Er kann dann gegen die Genehmigung klagen.

Solltest du keine Ausfertigung erhalten haben, hast du 1 Jahr nach Bekanntwerden Zeit zu klagen

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Frag bei der Bauaufsichtsbehörde nach. Ggf. werden die dir eine Bauvoranfrage empfehlen, wo du Fragen stellen kannst udn dann eine rechtsverbindliche Auskunft bekommst.

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na Wie war’s Studium? 😂

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In Bayern dürfen Fahrschulen ab Mittwoch nur noch online unterrichten - praktische Fahrstunden sind untersagt.

Würde für mich auch keinen Sinn ergeben wenn man alles dicht macht, aber Fahrstunden erlaubt^^ Es heißt ja Kontakte reduzieren^^

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