Und wie lange hat es jetzt gedauert? 

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naja ich denke er hat sie bewusst so gekauft , da ich auch keine Rechnung angeboten hatte, aber er nach dem kauf umbedingt eine wollte, nach dem ich ihn sie jetzt ohne geschickt haben , habe ich diese E-Mail bekommen, und seit dem keine Antwort mehr auf meine Argumente oder Gegenvorschläge... Hier die e-Mail

Sehr geehrter Herr XXXXXXX, Die Festplatte ist gestern endlich angekommen. Nachdem Sie sich allerdings dreimal einen neuen Grund ausgedacht hatten, warum Sie mir keine Rechnung mitschicken konnten, habe ich mir die Mühe gemacht die in der Festplatte gespeicherten Laufzeitdaten auszulesen. Dabei musste ich leider feststellen, dass die Platte schon fast 2.500 Stunden in Betrieb war (siehe Foto). Die ebenfalls hohe Zahl von Start-Stop-Zyklen (fast 2.000) lässt mich darauf schließen, dass die Festplatte schon locker ein Jahr in Betrieb war. Sie haben in Ihrer Artikelbeschreibung geschrieben: "Zustand Wie neu, da nur kurz im Gebrauch" Da dies für mich ein deutlicher Kaufgrund war, wird hier glaube ich jeder Richter feststellen können, dass Sie mich i.S.d. § 263 StGB betrogen haben. Das ist nicht nur höchst ärgerlich, sondern stellt darüber hinaus auch noch einen Straftatbestand dar. Ich möchte Sie daher bitten mir den vollen Kaufpreis i.H.v. 40,85 € + Versandkosten für die Rücksendung i.H.v. 5€, d.h. 45,85 € auf folgendes Konto zu überweisen: XXXX XXXXX KN: XXXXXXX BLZ: XXXXXXX XXXXXXXXXXX

Ich werde Ihnen die Festplatte daraufhin zurückschicken und von weiteren rechtlichen Schritten absehen. Da ich allerdings ungerne unnötig Pakete hin- und herschicke, möchte ich Ihnen alternativ anbieten mir als Ausgleich 15€ zu überweisen und ich werde daraufhin versuchen die Festplatte mit ehrlichen Angaben weiterzuverkaufen.

Trotzdem freundliche Grüße XXXXXXXXXXX

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