Also: Umsatzsteuer ist die Steuer, die man man auf den Umsatz zahlt. Bei Verkauf von gebrauchten Sachen gibt es eine Ausnahme, nämlich dass man vom Verkaufserlös die Kosten für den Einkauf der gebrauchten Ware abziehen kann.
Das heißt beim Verkauf einen Fernseher über ebay für 400 €, den man vorher für 300€ gebraucht erworben hat sind das 19% auf 100 € = 19€.
die Ebay-gebühren und das Verpackungsmaterial sind Kosten. Da kann man die Vorsteuer geltend machen. D.h. wenn ebay eine Rechnung über 20 € stellt und darin sind 19% Mehrwersteuer ausgewiesen (also 3,80€) kann man die in der Umsatzsteuererklärung geltend machen.
Wichitg ist: Man muss in der Umsatzsteuererklärung imm die Volle Umsatzsteuer angeben. Nicht einfach nur die Umsatzstuer auf den Gewinn. => man darf also die 3,80 € nicht einfach von den 19 € abziehen, sondern muss beides angeben
Außerdem ist es wichtig, dass man für Vorsteuerbetröge auch wirklich eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer hat. Wenn da nichts ausgwiesen ist (weiß nicht wie das bei ebay ist, aber z.B goolge weist als amerikanische Anbieter keine aus) kann man dann auch nicht in der Steueranmeldung angeben.
Man bekommt nur zurück, was auch wirklich von Lieferanten an den Deutsche Fiskus oder Zoll abgeführt worden ist