Hallihallo liebe Community,
ich habe da nochmal eine Frage wg der BKA.
Ich beziehe leider seit Juli 2011 ALG II, habe vor kurzem meine BKA von 2010 bekommen, wo ich ein Guthaben von 256,-€ habe...
Ich habe meine Miete stets selbst bezahlt NIE Leistung von jemand anderen bekommen! Sprich es war immer mein Geld, dass Gekd was ich nun von der BKA bekomme, habe ich monatlich an den Vermieter gezahlt...
So nun habe ich die BKA ans Amt geschickt und mir wird das komplette Guthaben abgezogen. Es wird als Einkommen verrechnet... Aber wenn es als Einkommen verrechnet wird gibt es da nicht auch irgendeine Rechnung, das man nicht alles abgeben muss? Ist das überhaupt rechtens? Gibt es nicht irgendwie 100,- € Freibetrag und dann irgendetwas mit 20% ? Denn Einkommen = Einkommen, oder gilt das dann nur wieder wenn man erwerbstätig ist? Oh man, mich ärgert dass so dermaßen mit dem BKA..ich bin froh, wenn ich kein ALG II mehr beziehen muss...man bekommt zwar sehr viel in den A***** gesteckt, aber dennoch ist auch vieles unfair geregelt... -.-
Ich werde auf jeden Fall noch einen Widerspruch diesbezüglich einlegen...
Ich würde es verstehen, wenn ich schon zig Jahre ALG II beziehen würde und die das Guthaben wollen, das erscheint mir logisch, aber nicht wenn von meinem eigenen Geld die Miete vorher bezahlt wurde und der Staat vorher nicht dafür aufkam....
Sorry für mein gejammer, aber ich will & kann es einfach nicht verstehen =,(
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Yunika