Frage
Ja, denn wie beim Hitzefrei richtet sich das nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Hiernach muss die Schule dafür sorgen, dass du nicht gesundheitlich gefährdet bist. Sportmediziner halten Sport in der Kälte aber für in Ordnung. Du kannst mehrere Kleidungsstücke übereinander anziehen und hast den gleichen Effekt. Wenn du nicht genug Kleidung hast, kannst du dich an soziale Einrichtungen wenden oder an das Jugendamt.