Hallo Carla,
wenn ihr zu zweit gründet, stellt ihr automatisch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) dar. Das Gesetz regelt eine Menge, vieles jedoch auch nicht - dafür stellt ihr Euch euren eigenen GbR-Vertrag her. Muster dazu gibt es zuhauf im Inetrnet jedoch ist es IMMER am besten, VOR Unterzeichnung einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Noch etwas WICHTIGES: innerhalb einer GbR haften die Gesellschafter gegenseitig; dies ist im Außenverhältnis auch nicht durch einen GbR-vertrag anders regulierbar. Konkret: wenn Du alleine ein Risiko ins Unternehmen einbringst, muss das DeinE PartnerIn mit ausbaden und für Schaden haften. Das gilt natürlich auch umgekehrt.
Deshalb: Anwalt konsultieren und evt. die UG (Unternehmergesellschaft) gründen.
Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Düsseldorf