Hallo Carla,

wenn ihr zu zweit gründet, stellt ihr automatisch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) dar. Das Gesetz regelt eine Menge, vieles jedoch auch nicht - dafür stellt ihr Euch euren eigenen GbR-Vertrag her. Muster dazu gibt es zuhauf im Inetrnet jedoch ist es IMMER am besten, VOR Unterzeichnung einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Noch etwas WICHTIGES: innerhalb einer GbR haften die Gesellschafter gegenseitig; dies ist im Außenverhältnis auch nicht durch einen GbR-vertrag anders regulierbar. Konkret: wenn Du alleine ein Risiko ins Unternehmen einbringst, muss das DeinE PartnerIn mit ausbaden und für Schaden haften. Das gilt natürlich auch umgekehrt.

Deshalb: Anwalt konsultieren und evt. die UG (Unternehmergesellschaft) gründen.

Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Düsseldorf

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In der Tat sind Gründungen oft deshalb bald Pleite, weil das Managementwissen beim Start schlichtweg unzureichend ist. Deshalb beglückwünsche ich Sie zu Ihrer richtigen Entscheidung, bereits VOR der Gründung genügend Wissen aufzubauen. Als erfahrener Gründungsberater weiß ich: es ist viel und es gibt noch viel zu tun (das werden Sie selbst bald merken).

Eine gute Gründungsberaterin oder ein guter Gründungsberater können Sie ganzheitlich durch den gesamten Gründungsprozess führen. Sie werden auch alle Förderprogramme berücksichtigen, die für Sie sinnvoll sein können. Eine Steuerberatungskanzlei kann Sie dabei auch unterstützen, jedoch gibt es in diesem Segment wenig erfahrene Gründungsberater/innen.

Als seriöse Anlaufadresse, bei der Sie die Daten von erfahrenen GründungsberaterInnen erhalten können, empfehle ich Ihnen die Organisation "Unternehmer in Not", eine österreichische Organisation. Frau Haberfellner kann Ihnen sicherlich weiterhelfen:

http://www.unternehmer-in-not.at/kontakt.php

Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Düsseldorf

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Peter hat Recht. Genau so ist es (auch wenn er die Gesetzesabkürzung anders beschreibt).

Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Düsseldorf

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Es ist kein Problem als GeschäftsführerIn einer in Deutschland angesiedelten Kapitalgesellschaft seinen/ihren Wohnsitz im Ausland (agal wo) zu haben.

Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Düsseldorf-

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Selbstverständlich ist es möglich, das eine GbR Gesellschafter einer GmbH wird. Diese Beteiligungsform wird aus unterschiedlichen Gründen 1000-fach gewählt. Ein Beispiel ist das Modell einer Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft. Ist zu erwarten, das sich die Inhaberstruktur häufig ändert, bedarf es eines gering aufwändigen Rechtsformmodells (Zeit, Kosten, Notar...). Jedoch sollte dringend auf die juristische Auslegung zwischen den Akteuren geachtet werden. U.U. ist das "Zwischenschalten" einer "Beteiligungs-GmbH" (o.Ä.) sinnvoll, also eine Verschachtelung. Auf jeden Fall ist hier die Einholung eines Rates durch einen Experten (Fachanwalt für Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, etc.) nicht nur sinnvoll sondern auch geboten. ACHTUNG: dies ist KEINE juristische Beratung (das darf ich nicht!), die Auskünfte stellen lediglich erfahrungswerte aus kaufmännischer Sicht dar! Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Düsseldorf- Dortmund

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Es gibt jede Menge öffentlicher und kostenfreier Stellen, die Hilfe bei der Gründung eines Unternehmens anbieten - insbesondere auch zu Fragen der zu wählenden Rechtsform. Eine erste Anlaufstelle kann ein Startercenter in Deiner Nähe sein (findest Du bei IHK, HWK, Wirtschaftsförderung).

Darüber hinaus gibt es die freien Gründungsberater. Diese betrachten Deine Geschäftsidee individuell und begleiten Dich persönlich durch den gesamten Gründungsprozess - und im Idealfall auch danach. Ein(e) versierte(r) Gründungsberater(in) kann Dir seine / ihre Leistung durch staatliche Fördermöglichkeiten deutlich vergünstigt anbieten. Eine Anlaufstelle dafür: www.kfw.de.

Die VORgründungsberatung wird jedoch bundeslandspezifisch unterschiedlich gehandhabt.

Bei der Beraterwahl (egal ob öffentlich oder privat) achte auf (und prüfe): Referenzen, Erfahrung, und ob die beratende Person individuell und intensiv auf Dein Vorhaben eingeht. Erstgespräche (Erstinformation) sollte IMMER kostenfrei sein!

Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Dortmund-Düsseldorf

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Hallo Egemen,

diese Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. Was willst Du mit diesem Wissen erreichen, was ist das Ziel? Welche Aufgaben liegen vor Dir? oder willst Du ein Unternehmen gründen, und wenn ja: welcher Art? Wenn Du uns gezielter informierst, können wir dir auch gezielter helfen. Und das machen wir gerne!

Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Dortmund-Düsseldorf

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Zunächst einmal habe ich den Eindruck, dass es sich nicht um eine Fusion ahndeln wird (Zusammenschluss zweier bestehender Unternehmen), sondern um eine Neugründung.

In welcher Rechtsform dieses Unternehmen am sinnvollsten aufgestellt sein wird, ist ohne genauere Kenntnis des Vorhabens schwer beratbar. Denken Sie bitte auch noch an die Möglichkeit der UG (haftungsbeschränkt) - die benötigt nicht so viel Stammkapital und ist leicht in die GmbH gewandelt.

Wenn Sie Ihre idee durch ein erfahrenes Unternehmen vermarkten lassen wollen, so empfehle ich Ihnen dringend die Konsultation eines Rechtsanwaltes - eben auch wegen der Gefahr, dass Ihr neuer Partner nachher die "besseren Karten hat". Sie können mit Rechtsanwälten auch das Honorar frei verhandeln - sofern diese Bereitschaft dazu zeigen. Zum Beispiel kann die Honoraforderung der Anwälte auch in der Höhe fix vereinbart und dann - aus den geschäftlich operativen Erträgen heraus - bedient werden.

Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Dortmund-Düsseldorf

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Geschäftsführer / in ist ein Amt. Als GeschäftsführerIn steht man einer Kapitalgesellschaft vor (z.B. GmbH) oder wird durch den Vorstand eines Vereins eingesetzt. Als GeschäftsführerIn einer GmbH ist man nach außen hin vertretungsberechtigt und haftet auch für dieses Handeln. GeschäftsstellenleiterIn leitet nur eine (von mehreren) Geschäftsstellen. Diese Funktion hat üblicher Weise keine Vertretungsbefugnis - entsprechend auch geringere Haftung. Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Dortmund-Düsseldorf

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Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Unternehmer und Unternehmensberater kann ich mit Sicherheit sagen: Es ist keine gute Idee. Es sei denn, Sie haben etwas SEHR aussergewöhnliches anzubieten (USP-Alleinstellungsmerkmal). Der Markt ist vollkommen überlaufen und ein eventuell vorhandener Bedarf ist sehr schwer in eine bezahlte Leistung zu wandeln. Der Kapitalbedarf dabei wird jedoch gering sein. Christopher T. Welwert, Dortmund-Düsseldorf

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Es gibt viele Stellen, bei denn man sich vorinformieren kann. In Deutschland sind das vor allen Dingen die Industrie- und Handelskammern (IHKs), die Handwerkskammern (HWKs) und regionalen Wirtschaftsförderungen. Darüber hinaus stehen unzählige Branchenverbände und natürlich wir von den privaten Gründungsberatern zur Verfügung. Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Dortmund-Düsseldorf

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Wenn ich richtig "zwischen den Zeilen" gelesen habe, sind Sie weder Fachfrau/mann aus dem Lebensmittelbereich, noch erfahren in punkto Selbständigkeit. Wenn diese Annahmen richtig sind, dann empfehle ich die Idee an einen bereits produzierenden Betrieb zu verkaufen. Wenn Sie keine rechtlichen Erfahrungen mit solchen Vorgängen haben, nehmen Sie sich unbedingt einen erfahrenen Berater oder einen Rechtsanwalt zur Seite. Den können Sie statt mit einem Festhonorar eventuell mit einer Beteiligung locken. Christopher T. Welwert, Unternehmens- und Gründungsberater, Dortmund

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Eine immer hilfreiche Idee ist die IHK (www.ihk.de) - am besten in einem persönlichen Gespräch anfragen. Da Sie explizit ein Baugeschäft suchen, kann es auch eine HWK (Handwerkskammer) sein. Beide Institutionen finden sich in allen Regionen Deutschlands und unterhalten sog. Börsen. Christopher T. Welwert, WELWERT.de Managementberater-Unternehmensberater-Krisenberater-Gründungsberater und Experten für Unternehmensfinanzierung, Dortmund

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