Lieber Candlejack, da Du hier mehrfach betonst, dass das "Freiwillig" bedeutet, "dass sich die Filmwirtschaft diese Kontrolle freiwillig selbst auferlegt hat (um härtere gesetzliche Regelungen zu verhindern)", möchte ich doch mal zu bedenken geben, dass das so wirklich nicht ganz stimmt. Die Kontrolle ist keineswegs freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Film in der Öffentlichkeit Kindern oder Jugendlichen vorgeführt oder an sie abgegeben werden soll. Das hat sich die Filmwirtschaft wahrlich nicht freiwillig selbst auferlegt. Die Institution FSK ist hingegen eine von der Filmwirtschaft freiwillig zum Zwecke der Prüfung von Filmen eingerichte Selbstkontrolleinrichtung. Die FSK sagt dazu auf ihrer Homepage folgendes: "Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme, Videokassetten und sonstige Bildträger (z.B. DVDs) durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird." Daraus ergibt sich auch, dass auch eine zweite Bemerkung von Dir falsch ist, die Du als Kommentar auf eine Antwort von mir gegeben hast (etwas weiter oben, 28. April 2010 12:11 ): Der Verkauf oder die Vorführung von nicht gekennzeichneten Produkten ist keineswegs verboten. Ein Blick auf Amazon zeigt dies deutlich. Lediglich die Abgabe oder Vorführung von nicht gekennzeichneten Filmen an oder vor Minderjährigen ist verboten. Erwachsene dürfen alles schauen oder erwerben, müssen sich aber möglicherweise mit Verbreitungsbeschränkungen abfinden (bspw. dem Postident-Verfahren bei der Online-Bestellung von nichtgekennzeichneten Filmen). Nachzulesen im Juschg. oder alternativ bei der FSK oder unter www.jugendschutzaktiv.de. Solltest Du Quellen kennen, die Deine Aussagen belegen und meine widerlegen, wäre es schön, Du würdest sie nennen.

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Freiwilige Selbstkontrolle heißt so, weil sie freiwillig FÜR DIE FILMWIRTSCHAFT ist - nicht für die Verbraucher (heißt nämlich vollständig Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Ansonsten: 16er Film im Kino mit 14 Jahren besuchen: nein. 16er Film im Kino im Beisein der Eltern oder erwachsenen Freunden u.s.w im Kino besuchen: nein. 16er Film im Geschäft mit 14 Jahren kaufen: nein. 16er Film im Geschäft von Eltern kaufen lassen: ja. 16er Film im Geschäft mit 14 Jahren im Beisein der Eltern oder erwachsenen Freunden u.s.w. und mit ihrer Erlaubnis kaufen bzw. selbst bezahlen: nein. 16er Film zu Hause mit Erlaubnis der Eltern schauen: ja. Nachzulesen z.B: dort: http://www.jugendschutzaktiv.de/allgemein/dok/4.php Bitte, bitte an alle, die anderes behaupten: erst nachlesen, schlau machen, dann dem Fragesteller Antwort geben. Es heißt hier zwar nur "gute Frage", aber ich denke, richtige Antworten dürfen trotzdem erwartet werden.

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Vielleicht würde allen, die hier bemüht sind, die rechtlich richtige Antwort zu geben (erst wer 16 Jahre alt ist, darf einen Kinofilm mit FSK 16 besuchen. Wenn Eltern oder Ältere mitgehen, dlürfen jüngere NICHT in einen Film ab 16. PG-Regelung gilt nur für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren für einen Film ab FSK 12 und auch nur in Begleitung von ELTERN), der Hinweis helfen, dass nicht gefragt wurde, was rechtlich richtig ist. Das interessiert TimeofShadow doch gar nicht. Er will doch wissen, wie er widerrechtlich rein kommt. Also - mir persönlich fällt dazu ne Menge ein - verrate ich hier aber nicht... Muss TimeofShadow schon selbst drauf kommen.

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... so eine Frage - nicht gerade sehr zurückhaltend formuliert - lesen übrigens auch Kinder... Vielleich nicht nur mit dem Finger auf andere deuten?

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DVDs mussten schon immer gekennzeichnet werden, auch vor dem 1.4.2010. Und zwar immer dann, wenn die DVD bzw. der Film an Kinder oder Jugendliche abgegeben werden soll. Dies galt und gilt auch für private Verkäufer. Wenn der Film nur an Erwachsene abgegeben werden soll und das im Handel oder beim sonstigen - auch privaten - Verkauf auch gewährleistet wird, benötigt der Film/die DVD keine FSK-Kennzeichnung. Was sich mit diesem Datum ändert ist lediglich die Art und Weise, wie das Kennzeichen nun angebracht werden muss. Ab dem 1.4. muss es groß und vorne, unten links auf die DVD-Hülle und größer als vorher auf den Bildträger. Gewerbliche Verkäufer bzw. der Handel müssen diese Neuregelung ab dem 1.4.10 generell umsetzen und ggf. ihre Ware umstickern. Private Verkäufer, die z.B. eine DVD, die sie irgendwann einmal gekauft haben und die bereits nach der alten Regelung vorschriftsmässig gekennzeichnet wurde, nun bspw. auf einem Flohmarkt auch an unter 18-Jährige verkaufen wollen, müssen nicht umstickern, da diese Ware bereits vorher "in den Verkehr" gebracht wurde. Dies gilt aber ausdrücklich nicht für gewerbliche Verkäufer, die eine Ware erstmals in den Handel bzw. in den Verkehr bringen. Näheres dazu findet sich unter www.fsk.de Hoffe, ich konnte helfen... Liebe Grüße Cushi

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Es gibt keine gesetzliche Altersbeschränkung für Bücher. Maßgeblich sind hier die Gesetze, die den Jugendschutz im Bereich der Medien regeln, also das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Es gibt möglicherweise unverbindliche Altersempfehlungen, die die Verlage selbst aussprechen. Bindend sind die aber nicht. Die einzigen Beschränkungen für Jugendiche beim Konsum von Büchern können durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausgesprochen werden, wenn diese Behörde auf Antrag ein Buch prüft und feststellt, dass es jugendgefährdend ist. Das könnte zum Beispiel ein pornografisches Buch sein. Dann wird seine Verbreitung eingeschränkt, so dass es nur noch an Erwachsene abgegeben werden darf.

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Die Kriterien der FSK kann man nachlesen unter www.fsk.de. Dort einfach das Kapitel Alterseinstufungen anklicken. Liebe Grüße Cushi

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Die einzig richtige Antwort kommt von Phunkydata! Alles andere ist einfach falsch und wird durch Wiederholung oder "Glaubensbekenntnisse" nicht richtiger. Hier hilft nur Wissen und das gibts hier: http://www.jugendschutzaktiv.de/ oder im Jugendschutzgesetz, dort § 11, Absatz 2. Da heißt es: „Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.“ Im Klartext: 6-JÄHRIGE dürfen Kinofilme sehen, die für 12-Jährige frei gegeben sind, wenn sie in Begleitung ihrer ELTERN sind.

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Man kann sich bewerben bei der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio). Die Tätigkeit als Prüfer ist ehrenamtlich. Bewerben kann sich jeder, ausgewählt wird der, der sich als Filmfachmann/frau und Fachmann/frau für Kinder- und Jugendliche ausweist. Unter diesen Voraussetzungen kann das aber wirklich jeder machen. Das Standard-Prüfgremium bei der FSK hat übrigens 7 Mann/Frau. Das 12-Gremium gibt es bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Das Gremium wird auch nicht von der Spio gebildet, sondern von der FSK. "Die FSK ist eine Einrichtung der SPIO e.V. und wird als hundertprozentige Tochtergesellschaft der SPIO in Form einer GmbH geführt. Sie ist ökonomisch autonom und finanziert sich über die Prüfgebühren der Antragsteller. Einen inhaltlichen Einfluss auf die Arbeit und die Prüfentscheidungen der FSK übt die SPIO nicht aus." (Quelle www.fsk.de)

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Ich empfehle www.fsk.de! Das ist die Homepage der FSK, wo Du alle Freigaben seit 2003 abrufen kannst. Die Angaben sind garantiert richtig und verbindlich, da von der FSK selbst angegeben. Einfach den Menüpunkt "FSK-Freigaben" aufrufen. Liebe Grüße Cushi

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Sorry - ich habe noch einen Nachtrag: Näheres zu dieser Frage findest Du auch bei Amazon unter http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&nodeId=193965011&qid=1267949476&sr=1-1 bzw. in der Hilfeseite unter dem Stichwort "FSK". Liebe Grüße Cushi

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Die Verpackung trägt keinen USK oder FSK-Sticker, es wird aber eine DHL-Spezialversand-Verpackung sein, da der Artikel nur im Zuge des sog. Post-Ident-Verfahrens ausgeliefert wird, wenn Du bei Amazon direkt bestellst. In diesem Fall musst Du die Lieferung auch persönlich entgegen nehmen und Dich vorher bei der Post mit Deinem Personalausweis als Erwachsener identifizieren. Du erhälst dort eine Nummer, die Du beim Bestellvorgang angeben musst. Wenn Deine Frage darauf abziehlen sollte, ob man aus der Post-Verpackung auf den nicht jugendfreien Inhalt schließen kann, so kann man dies verneinen. Aber Du mußt, wie gesagt, das Päckchen persönlich entgegen nehmen, damit sicher gestellt ist, dass Besteller und Empfänger des Produktes erwachsen sind. Ich hoffe, ich konnte helfen. Liebe Grüße

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