Wenn dir deine Ärtzin für die letzten 2 Tage nur den Krankenschein gibt, hat das wohl Gründe. Dann schick diesen doch zum Amt. Da -wie du geschrieben hast- deinen Freund am Dienstag hast anrufen lassen wegen Terminabsage, dürfte es nicht das größte Problem sein. Klar sind die genau am schauen, denn sonst könnte ja jeder kommen. Aber ich hab das auch schon einmal gehabt das ich an dem Tag als ich krank wurde nicht zum Arzt konnte und dadurch auch nen Termin beim Jobcenter vergaß. Nur eben bin ich dann gleich am nächsten Tag zum Arzt und hab den Krankenschein beim Jobcenter abgegeben, denn der muß bei denen eh zeitnah, d.h. innerhalb von 3 Tagen vorliegen. Schick deinen Schein am besten mit der schriftlichen Begründung warum du nicht ab Dienstag krank geschrieben wurdest zum Amt. Freundlich, knapp und präzise und bitte um einen neuen Termin für deine Vorsprache beim Amt, dann dürfte es nicht ganz so schlimm enden, als wenn du jetzt noch groß nen anderen Arzt suchst und dann vielleicht ganz ohne Schein dastehst. Gute Besserung wünsche ich dir weiterhin.

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Das alles können Anzeichen einer Schwangerschaft sein. Ich selbst hatte bis auf den Hunger vom ersten Tag an Bauchkrämpfe und Unwohlsein. Am besten du machst einen Test. Den kannst du dir auch in der Apotheke oder Drogerie kaufen. Ich würde allerdings eher zum Arzt, denn selbst wenn es keine Schwangerschaft ist, deuten die Symptome doch darauf hin, das etwas nicht stimmt.

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Elternzeit Arbeitslosengeld usw.

Ich habe eine frage ... Im Moment bin ich in Elternzeit mein kleines Kind ist 7 Monate alt (mein großes ist 6) vor der Geburt meines kleinen habe ich einen 400 euro Job gehabt nun bekomme ich 300 € Elterngeld. Ich weiß jetzt schon das ich nicht in meinem alten Job zurückkehren kann. Was mach ich denn nachdem das Elterngeld nicht mehr gezahlt wir (im Januar) Ich finde in meiner Gegend keinen Kindergarten der Kinder unter 2 Jahre nimmt, (naturlich gibts private kita's doch die kann ich nicht zahlen) auch Verwandte hab ich nicht die nach meinem Kind sehen können während ich arbeite zudem habe ich ja auch noch mein großes Kind und kann sowieso nur limitiert arbeiten.

Muss ich mich arbeitslos melden und wann muss ich das machen? Muss mein 'alter' arbeitgeber meine 'Kündigung' bestätigen? Ich habe bis zu meinem 20 lebensjahr in deutschland gelebt und schule sowie Ausbildung hier gemacht bin jedoch dann ins Ausland gegegangen und erst vor 3 Jahren zurückgekehrt. In den letzten 3 Jahren hatte ich 2 Minijobs das zählt wohl nicht für Arbeitslosengeld oder?

Bin verheiratet doch wir haben eine totale Gütertrennung d.h. mein Mann zahlt Miete Rechnungen wie strom usw. und Lebensmittel unsere Finanzen sind sonst total getrennt.

Kann mir irgendjemand sagen was mir zustehen wuerde und wo ich hin muss um ggf. Gelder zu beantragen.

Ich würde lieber arbeiten. Habe nach der geburt meines ersten Kindes 2 Abende (20.00 bis 0.00) in der Woche Lieferungen für einen Klamotteladen angenommen und für den Verkauf vorbereitet (wie Mini Job) wir waren 4 Muetter.... Also ich bin nicht arbeitsscheu ... Doch so was gibt's in Deutschland wohl nicht?

Vielen dank

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Landerserziehungsgeld gibt es nicht in jedem Bundesland. Da muß man erst recherieren. Ansonsten hat Sol13 schon fast alles gesagt. Mir fällt halt noch Wohngeld ein, falls ihr nicht soviel verdienen solltet und natürlich das Bildungspaket. Sofern ihr wenig verdient kann dir das Jugendamt oder das Jobenter den Kita-beitrag voll oder ganz erstatten und vom Mittagessen pauschal 1 Euro pro teilgenommenen Mittagessen. Die zuständige Behörde hängt davon ab, ob dir Wohngeld von der Wohngeldstelle zusteht -->Antrag über Sozial/Jugendamt oder ob du in Hartz4 reinrutscht, was ich natürlich nicht hoffe und dir auf jeden Fall auch nicht wünsche.

Deiner Fragestellung entnehme ich weiterhin, das du im Moment in Elternzeit bist ohne Meldung bei der Arbeitsagentur. Ich würde mich dort kundig machen, denn bevor du einen Hartz4-Antrag stellen kannst brauchst du die Ablehnung für das Arbeitlosengeld1. Zumindest ist das hier in Sachsen so. Um den Antrag abzugeben, mußt du dich vorher beim Arbeitsamt melden, die sagen dir dann was du für Unterlagen brauchst. Ich denke die Minijobs reichen nicht, da du in den letzten 3 Jahren mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben mußt. Aber lass dir am besten einen Termin in der Arbeitsagentur geben, damit wirst du den besten Erfolg erzielen.

LG Anke

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In der Gastronomie immer so ein Wimpernschlag zwischen gut und böse. Jeder Mensch wird das anders aufnehmen. Aber wenn sie gerade auch noch Geburtstag hat, dann wird sie mit Sicherheit nicht sehr angetan gewesen sein. Wenn ich Chef wäre würde ich nicht nur nach der Uhrzeit schauen, ich würd ja ungefähr wissen, wie genau die Mitarbeiterin es aufnehmen würde. Also letztendlich immer eine Auslegung des Chefs. Bei Notfällen würd ih auch 23 Uhr anrufen, ob bei so einer Gelegenheit der Mitarbeiter dann am folgenden Tag auch erscheint schulterzuck. Ich hoffe nur für euch, das sie nicht in die Früh- oder Mittagsschicht muß. Wenn sie in die Abendschicht sollte, dann hätte ich bis morgen früh gewartet.

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von den 400 euro sind 100 euro anrechnungsfrei. von den verbliebenen 300 euro werden dir 80% sprich 240 euro auf dein hartz4 angerechnet. unterm strich bleiben dir also von den 400 euro genau 160 euro die du dazuverdienst. wichtig wäre vilelleicht noch das du darauf achtest, das du wenn du es möchtest auf die rentenversicherungsfreiheit verzichtest. das ist nur ein kleiner beitrag (meines erachtens unter 5 euro). dadurch zählen deine jahre als 400euro-jobber auch bei der rente als beitragsjahre.

auf das kindergeld hat es keine auswirkungen.

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