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Ps3 mit 500 GB , da kostet es nix wenn du online spielen willst, bei der Ps4 schon

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Zahnarzt, Fehlbehandlung

Guten Tag! Ich habe eine zahnärztliche Fehlbehandlung erlitten. Das gerichtliche Sachverständigengutachten war eindeutig: Indikation für die Behandlung nicht nachzuvollziehen, Behandlung nicht fachgerecht und mit mangelhaftem Ergebnis. Vom OLG wurde der Behandler zu einer Zahlung von 6.000 € Schmerzensgeld verklagt und muss haften für alle resultierenden weiteren materiellen/immateriellen Schäden. Im Rahmen der Neuversorgung kam nun das Werk aus seinem eigenen Praxislabor heraus. In einer Scheideanstalt habe ich sofort eine Untersuchung machen lassen, und es bestätigte sich: Es war nicht die abgerechnete Legierung mit über 80 % Gold verwendet worden, auch bei weitem nicht die Menge. Die Legierung enthielt 15 % Gold, die Menge liegt bei schätzungsweise einem Drittel dessen, was abgerechnet wurde. Ich habe das Fehlverhalten nun bei der Zahnärztekammer angezeigt, dazu die Behandlungsdokumentation, Gerichtsprotokolle, Sachverständigengutachten, Analyseergebnis der Scheideanstalt, Fotos des ZE, die der entnehmende ZA unmittelbar nach Entnahme gemacht hat. DIe ZÄK reagierte, sie hätte als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch das Gerichtsurteil zu berücksichtigen, das ich nicht eingereicht hatte - ich wollte nämlich eigentlich eine (unvoreingenommene) Bewertung DER SACHE und nicht des Gerichtsurteils, das die überhöhte Rechnung gar nicht interessiert hat und von dem Material-"Fehler" nichts wusste, da sich dieser erst nach dem Urteil ergeben hat. Frage: Kann/darf die ZÄK nicht ohne das Urteil die Sache bewerten? Was meint ihr? Vielen Dank! Mia

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Ja, die OKDFZTD schreibt das vor das das so nicht geht nee nee Knorke

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Duschgel benutze ich immer für meine Haare, sie werden danach immer sanft und werden dicker

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Nein geht alles Einwandfrei

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