Geh doch einfach nochmal in die Apotheke, in der du das Medikament gekauft hast. Die können dich beraten, dafür haben die studiert.

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Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ägypten herausgegeben hat, dann könnt ihr auch ohne Reiserücktrittsversicherung die Reise umbuchen.

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Weiter unten hast du geschrieben, dass die Frau Kratzer vom Sturz gavongetragen hat und sich beim Sturz auf die Lippe gebissen hat. Das kann schon den Tatbestand des § 229 StGB verwirklichen. Wenn dein Hund nicht angeleint war und dir nicht ausreichend gehorcht (war wohl offensichtlich), dann war ein Angriff auch vorhersehbar. Dass die Frau versucht ihren Hund zu schützen, gehört dann auch in deine Risikosphäre. Es wird wohl keine hohe Geldstrafe (Strafbefehl) kommen, bzw. eine Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 II StPO mit Geldauflage. Daneben wirst du aber zivilrechtlich noch für alle Schäden haften müssen. Du hast hoffentlich deiner Tierhalterhaftpflicht schon den Vorfall gemeldet.

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Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Natürlich müssen Fluchtwege frei gehalten werden, aber der Weg in den Keller ist nicht zwingend ein Fluchtweg. Das Abstellen von Kinderwagen ist aber im Regelfall hinzunehmen, auch wenn deswegen die Wege zum Keller und Briefkasten behindert sind.

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Mach einen Schwangerschaftstest. Den gibt es in der Drogerie oder in der Apotheke. Oder geh zum Frauenarzt. Wenn ihr wirklich immer ein Kondom verwendet habt, dann dürftest du nicht schwanger sein.

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Egal mit welcher Methode du abtreiben möchtest, du musst vorher zu einer Beratungsstelle gehen. Woher weißt du, dass du schwanger bist? Warst du beim Frauenarzt? Wenn nicht, geh noch hin und verschaff dir Gewissheit. Danach solltest du dringend zu einer Beratungsstelle gehen. pro familia bietet eigentlich in jeder größeren Stadt Beratungen an. Ich finde, dass du deine Eltern einweihen solltest, damit jemand gemeinsam mit dir die Entscheidung trifft, ganz egal, wie diese Entscheidung ausfällt. Du kannst die Abtreibung aber auch ohne Einwilligung deiner Eltern durchführen lassen. Wenn du gesetzlich versichert bist, dann erfahren deine Eltern davon auch nichts, da die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse erfolgt. Bist du aber privat krankenversichert, dann bekommst du eine Rechnung, die du bei der Krankenkasse einreichen musst. Das wird dann ohne Wissen deiner Eltern schwierig.

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Also die Wahrscheinlichkeit, dass deine Freundlin schwanger geworden ist, ist nicht wirklich hoch. Sie sollte jedoch abwarten, ob sie ihre Periode bekommt. Dann ab zum Frauenarzt. Um sich zu beruhigen, sollte deine Freundin mal genau die Packungsbeilage ihrer Pille lesen. Grundsätzlich hat eine Frau bei Einnahme der Pille keine fruchtbaren Tage.

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Fast alle Portale, bei denen man Filme und mp3 runterladen kann, haben die Bedingung, dass du gleichzeitig beim download auch Daten raufgeladen werden. Das kann man zwar etwas in den Einstellungen begrenzen. Das ist auf jeden Fall illegal. Gerade bei aktuellen Kinofilmen sind die Inhaber des Urheberrechts mittels Firmen und Anwälten mittlerweise sehr dahinter her, Verletzungen des Urheberrechts zu verfolgen. Dazu stellen sie die IPs der Computer fest, die in diesen Portalen aktiv sind. Danach kann man beim Internetanbieter die Adresse des Nutzers herausverlangen. Die Abmahnung, die dann folgen wird, hat es teilweise echt in sich. Also überlege es dir gut, ob du nicht lieber die DVD kaufen willst!!!

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Dann musst du einen Blick in deine Ausbildungsordnung werfen. Da muss drinstehen, ab wann eine Prüfung als bestanden gilt und welchen Entscheidungsspielraum die Prüfungskommission hat. Im Studium ist alles, was schlechter als 4,0 ist, durchgefallen. Wie die Notenskala bei euch ist, musst du der Prüfungsordnung entnehmen können.

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Noch eine kleine Anmerkung: wenn der media-markt das Handy zurücknehmen sollte, müssen sie dir nicht Geld wiedergeben, sondern können dir einen Gutschein geben. Du hast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes.

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Das wird im nächsten Haftprüfungstermin entschieden. Wenn die Staatsanwaltschaft die Körperverletzung weiterverfolgen will (sehr wahrscheinlich) und dein Freund unter Bewährung stand, dann kann es sein, dass er im Gefängnis bleiben muss. Die übrigen Anschuldigungen, die nicht der Wahrheit entsprochen haben, können dazu führen, dass auch du mit einer Strafe wegen falscher Verdächtigung rechnen musst.

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Deine Leistung im Schwimmen konnte nicht bewertet werden. Die Entschuldigungen deiner Mutter und ggf. ein ärztliches Attest bewahren dich nur davor, dass dein Lehrer dir ein mangelhaft oder ungenügend wegen Nichtteilnahme gibt.

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Erstens bist du zu spät, denn die zivilrechtlichen Ansprüche sind alle schon verjährt! Dann strafrechtlich: zur Rechtsbeugung: gibt es denn überhaupt Anhaltspunkte dafür, dass sich der Richter einer Rechtsbeugung schuldig gemacht hat, außer dass dir das Urteil nicht gefällt? Hat dein Rechtsanwalt wirklich einen Fehler gemacht oder war die Rechtslage damals so, dass das Urteil so ergehn musste? Fragen über Fragen. Geh zu einem Rechtsanwalt, der freut sich, dir die Gebühr für einen Beratung in Rechnung stellen zu können. Merke: schmeiße nicht noch gutes Geld dem schlechten Geld hinterher!

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Es ist immer ganz schwierig von außen die Verhältnisse in einer Familie zu beurteilen. Du kannst nicht wissen, was dort intern geschieht. Fakt ist, dass seine Ehefrau mit dem Kind gegangen ist. Was soll er denn dagegen tun? Er kann zu einem Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen. Wahrscheinlich wird er einen Antrag bei Gericht stellen, dass er ein Umgangsrecht bekommt. Das Sorgerecht haben die beiden sowieso gemeinsam. Er könnte auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, wenn sich herausstellt, dass dies dem Kindeswohl mehr dient. Ansonsten: höre zu, wenn er jemanden zu reden braucht, aber beziehe nicht so deutlich Partei.

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Der Kaufvertrag begründet wechselseitige Pflichten (Verkäufer: Pflicht zur Übereignung der Kaufsache; Käufer: Pflicht zur Kaufpreiszahlung). Die Pflicht zur Kaufpreiszahlung ist rechtlich nachteilig. Daher ist das Rechtsgeschäft (Abschluss des Kaufvertrages) gem. § 107 BGB nur mit Einwilligung der Eltern, bzw. gem. § 108 BGB zu genehmigen.

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Unter 18 Jahren brauchst du immer die Einverständiserklärung bzw. die Genehmigung deiner Eltern wenn du ein Konto eröffnen willst. Mach es doch so wie schon vorgeschlagen: geh mit deinen Eltern zur Hausbank und eröffne ein Jugendgirokonto. Dabei kannst du auch gleich Onlinebanking beantragen.

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Unterhalt muss man zahlen, wenn der Unterhaltsberechtigte bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Ist man leistungsfähig und zahlt keinen Unterhalt macht man sich wegen § 170 StGB strafbar. Ist man nicht leistungsfähig, scheidet eine Strafbarkeit nach § 170 StGB aus. Wahrscheinlich droht erst einmal nur eine Geldstrafe, bei Wiederholung (bzw. hartnäckiger Nichtzahlung) kann es auch zu einer Bewährungs- oder Haftstrafe kommen. Im Übrigen wird natürlich der nichtgezahlte Unterhalt weiter von den Gläubigern zwangsvollstreckt. Entweder sind das die Kinder oder die Ex-Ehepartner. Es kann aber auch das Jugendamt sein, das den Unterhalt für den Schuldner in der Zwischenzeit übernommen hat, damit die Kinder nicht verhungern.

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Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann gibt es einen Unterhaltsbeschluss des Familiengerichts für dein Kind und deine Noch-Ehefrau. Dieser Beschluss kann vollstreckt werden, auch wenn aufgrund eines Rechtsmittels die Entscheidung noch nicht endgültig ist. Daher kann der Gerichtsvollzieher nun auch pfänden, bzw. das Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für deinen Arbeitslohn auf deinem Girokonto erlassen. Sag deinem Anwalt Bescheid und berichte ihn von den Vorgängen. Er kann einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen. Du musst aber den bisher berechneten Unterhalt bezahlen.

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