Nach dem Berufsbildungsgesetz kann ein Ausbildungsplatz ohne Probleme nur in der Probezeit (also nach Beginn der Ausbildung) gekündigt werden.
Hallo,
Lehrer können zwar informieren. Diese Information hat aber keinen Rechtscharakter. Rechtscharakter haben Verordnungen. Wenn nun die Lehrer im Frühjahr so wie auf dem unterschriebenen Blatt dargestellt informiert haben, war das zu der Zeit sicherlich gültiges Recht (denn Lehrer erzählen in der Regel keinen Unsinn, wenn es um Prüfungen geht!). ----->>> Aber dann kommt halt eine neue Verordnung von der Regierung - und diese Verordnung wirft alles vorher Gesagte über den Haufen - und dann gelten halt andere Regeln, an die sich Lehrer und Schüler halten müssen. (Eine Auskunft hat nicht den bindenden Charakter eines Verwaltungsaktes.)
Vorgesehen ist der Beruf für den guten Hauptschüler. Allerdings machen viele Betriebe es so, dass zuerst als Servicefachkraft Dialogmarketing ausgebildet wird und im Anschluss an die bestandene Prüfung (quasi als "Belohnung") der Kaufmann für Dialogmarketing gemacht wird.
Wichtig bei beiden Berufen ist allerdings ein gutes Deutsch - in Wort und Schrift. Allerdings - um Lottoverkäufer im Callcenter zu werden genügt bestimmt auch die Formulierung: "Was benörigt man für ein abschluss für Kaufmann/-frau für Dialogmarketing ??"
Dann viel Erfolg!
Für welches Bundesland?
Vergiss das Buch. Nimm alte Prüfungen der IHK und bereite Dich auf die praktische Prüfung vor. Für die mündliche Prüfung (Teil der prakt. Prüfung) frag Deine Berufsschullehrer.
- Allerdings: Jemand mit solchen Deutsch-Kenntnissen hat m. E. mit Bürokaufmann den falschen Beruf gewählt. -
s. BBiG
§ 37 (Berufsbildungsgesetz) Abschlussprüfung (1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen.
Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.
Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar.
Hallo - ein 6 in Mathe (Kernfach)- als Vornote o bedeutet immer NICHTZULASSUNG ZUR PRÜFUNG und damit auch keine FHR. Eine 6 als Endnote bedeutet immer: DIE PRÜFUNG IST NICHT BESTANDEN - und damit auch keine FHR.
Also - versuch mit Referat und schleim schleim auf 5 minus zu kommen und alles ist geritzt.
Der Mensch lernt sehr eigenartig. Dass, was er vor 4 Monaten in einem Crash-Kurs eingetrichtert bekam, ist vor der Prüfung super-einfach noch mal zu überlernen und sitzt dann. Außerdem ist dann Zeit Zusatzzeit vorhanden, noch ein bisschen mehr zu lernen und vielleicht eine bessere Note zu bekommen. Also - nimm die Prüfungsvorbereitung mit.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit der letzten (bestandenen) Prüfung. Das ist in der Regel die mündliche Prüfung (Berufsbildungsgesetz). Geht der Jugendliche nach der letzten Prüfung in den Betrieb zurück und arbeitet (auch nur 1 Minute), begründet das einen ordentlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag (konkludent geschlossen). Dieser Arbeitsvertrag muss dann mit ordentlicher Kündigungsfrist gekündigt werden. )Allerderdings ist das i. d. R. gar nicht so einfach für den Betrieb.)
Hallo - es gibt einen Verlag, der die alten Prüfungen vertreibt:
www.u-form-shop.de
Gruß und viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung
CoddA
Nach IHK-Schlüssel sind 50 - 66 % eine Vier. Und 42 von 80 Pkt. sind 52,5 % - also eine glatte Vier im unteren Bereich, also knapp an der Fünf vorbeigeschrabbelt. Nix mit 3,5!
Hallo -
die Prüfung teilt sich auf in die 1. FHR-Prüfung: Deutsch, Englisch, Mathe und 2. Berufsfachliche Prüfung: Die wird in der Regel im Fach BWR abgenommen, kann aber auch in Informationswirtschaft (IW) sein. Zu 99 % wird aber in BWR geprüft. (IW funktioniert noch nicht so gut in NRW).
Es können 2 Abschlüsse erzielt werden: a - FHR schulischer Teil plus "erweiterte berufliche Kenntnisse" oder b) {falls FHR-Prüfung vergeigt wird} nur die "erweiterten beruflichen Kenntnisse".
Falls alles vergeigt wird oder keine Zulassung zur Prüfung erfolgt ist, kann das Jahr wiederholt werden.
Das kommt auf die Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes an. Welches ist es denn, das Realschüler mit solch schlechten Deutschkenntnissen hervorbringt?
Hallo - neu ist, dass ein eingeschaltetes Handy als Betrugsversuch gilt. Es gibt Prüfungen, da muss das Handy vorne aufs Pult gelegt werden. Taschenrechner dürfen keine Datenbankfunktion haben.
Hallo - ich würde auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Das zahlt sogar die Krankenkasse (10 Sitzungen beim Psychologen sind i. d. R. kein Problem). Das Problem ist bloss, den richtigen Psychologen zu finden, der einen Ernst nimmt.
Einspruch bei der Bezirksregierung gegen den Rausschmiss (Schulverweis ist nach geltendem Recht sehr sehr schwierig).
Die Schule ist bei Schulverweis verpflichtet, eine andere Schule zu suchen, an der man weitermachen kann.
Anderes Berufskolleg suchen - die sind verpflichtet, die vorher erworbenen Leistungen anzuerkennen.
Am wichtigsten ist Punkt 1. Da schlottern jedem Berufskolleg-Direktor die Beine.
Nein - möglich Gesetzestexte - die notwendig zur Lösung einer Aufgabe sein sollten, werdenim Aufgabenbogen abgedruckt sein.
Schau mal dort nach: http://www.at-mix.de/news/1408.html. Aber: Bei Deinen Deutschkenntnissen - ist eine kaufm. Ausbildung wirklich das Richtige für Dich? Töpfern ist textlos (z. B.).
Schau mal dorthin:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing (DialogMarkKfmBAusbV)
Dort steht u. a.:
(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:1. Gestaltung und Vertrieb von Dienstleistungen,2. Projektmanagement im Dialogmarketing,3. Wirtschafts- und Sozialkunde,4. Fallbezogenes Fachgespräch.Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 1 bis 3 schriftlich und im Prüfungsbereich nach der Nummer 4 mündlich durchzuführen.(3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:1. im Prüfungsbereich Gestaltung und Vertrieb von Dienstleistungen:In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebietena) Angebot und Verkauf von Dienstleistungen,b) Kernprozesse im Dialogmarketingbearbeiten und dabei zeigen, dass er die Instrumente und Techniken der Kundenbetreuung, Kundenbindung und Kundengewinnung einsetzen und Leistungen der Dialogmarketing-Branche zielgruppenorientiert gestalten und vermarkten sowie dabei rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen kann;2. im Prüfungsbereich Projektmanagement im Dialogmarketing:In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebietena) Projektabwicklung,b) Ressourcensteuerung,c) Qualitätssichernde Maßnahmen,d) Betriebswirtschaftliche Kontrollebearbeiten und dabei zeigen, dass er Projekte organisieren, koordinieren und aus kaufmännischer Sicht steuern, Technik- und Personaleinsatz planen, Projektpläne und -ziele qualitätsgerecht umsetzen, Kennzahlen der Dialogmarketing-Branche aufbereiten und auswerten kann. Ferner soll er zeigen, dass er Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen kann;3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann;4. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Gespräche mit Auftraggebern systematisch führen, zielgruppenorientiert kommunizieren und Gesprächsführungstechniken situationsbezogen anwenden kann. Ferner soll er nachweisen, dass er Aufgabenstellungen analysieren, Zielstellungen erkennen, Aspekte des Marketings berücksichtigen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erläutern kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist für die von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.
Besorge Dir IHK-Musterprüfungen. Dann sollte es klappen.
;-) HiSt