Antwort
Erst einmal gar nicht. Beim Neuantrag gibt man an ob ein Eintrag ins Telefonbuch gewünscht ist oder nicht. Wenn du allerdings schon im Telefonbuch stehst kann der Eintrag erst in der nächsten Ausgabe gelöscht werden. Dazu musst du dem Telefondienstleister mitteilen das der Eintrag ins Buch gelöscht werden soll.