Wir haben unsere Doppelhaushälfte verkauft und haben beim Auszug unsere Badmöbel, Spiegel und Accessoires (Toilettenrollenhalter, Toilettenbürstenhalter, Seifenspender, Zahnputzglas, Handtuchhalter) mitgenommen. Nun hat der Käufer reklamiert das wir unsere Accessoires mitgenommen haben und wir hätten diese wieder zu montieren bzw. zu ersätzen.. Zählen die Badezimmeraccessoieres nicht zum beweglichen Inventar das man mitnehmen darf?