Zitat 1:" Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung: Die Kosten für derartige Heimfahrten sind ab dem ersten Kilometer nach der Pendlerpauschale absetzbar. Behinderte Personen können unverändert die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte sowie Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ab dem 1. Kilometer steuerlich absetzen. In Betracht kommen die tatsächlichen Kosten oder die Dienstreisepauschale von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer sowie die Kosten für öffentliche verkehrsmittel, sofern die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel höher sind als der Betrag nach der Entfernungspauschale."
Zitat 2: "Bus- und Bahnfahrer (öffentliche Verkehrsmittel): Der Steuerpflichtige muss sich mit Wirkung ab Januar 2012 entweder für den Ansatz der Entfernungspauschale je Kilometer (Kilometer-Pauschale) oder für den Ansatz der Kosten für Bus- und Bahntickets entscheiden. Bus- und Bahnfahrer können seit dem Jahr 2007 nicht mehr alternativ die Kosten für ein Busticket oder ein Bahnticket absetzen. Für Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln konnten letztmalig noch für das Jahr 2006 die Entfernungspauschale und die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung 2006 aufgelistet werden. Das Finanzamt hatte für 2006 beide Beträge zu vergleichen und den höheren Betrag von Amts wegen als Werbungskosten anzusetzen. Seit dem Jahr 2007 gilt bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur noch die Entfernungspauschale."
ich verstehe das so, dass man zwar die Deutsche Bahn etc. benutzen aber trotzdem die Pendlerpauschale absetzen kann auch dann wenn die Kosten des Bahntickets niedriger sind als die Pauschale. Oder?!