Zitat 1:" Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung: Die Kosten für derartige Heimfahrten sind ab dem ersten Kilometer nach der Pendlerpauschale absetzbar. Behinderte Personen können unverändert die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte sowie Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ab dem 1. Kilometer steuerlich absetzen. In Betracht kommen die tatsächlichen Kosten oder die Dienstreisepauschale von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer sowie die Kosten für öffentliche verkehrsmittel, sofern die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel höher sind als der Betrag nach der Entfernungspauschale."

Zitat 2: "Bus- und Bahnfahrer (öffentliche Verkehrsmittel): Der Steuerpflichtige muss sich mit Wirkung ab Januar 2012 entweder für den Ansatz der Entfernungspauschale je Kilometer (Kilometer-Pauschale) oder für den Ansatz der Kosten für Bus- und Bahntickets entscheiden. Bus- und Bahnfahrer können seit dem Jahr 2007 nicht mehr alternativ die Kosten für ein Busticket oder ein Bahnticket absetzen. Für Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln konnten letztmalig noch für das Jahr 2006 die Entfernungspauschale und die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung 2006 aufgelistet werden. Das Finanzamt hatte für 2006 beide Beträge zu vergleichen und den höheren Betrag von Amts wegen als Werbungskosten anzusetzen. Seit dem Jahr 2007 gilt bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur noch die Entfernungspauschale."

ich verstehe das so, dass man zwar die Deutsche Bahn etc. benutzen aber trotzdem die Pendlerpauschale absetzen kann auch dann wenn die Kosten des Bahntickets niedriger sind als die Pauschale. Oder?!

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Das ist richtig, seit 2012 sind Festpreise verboten, weil die Leistung der PZR neu in den privaten Gebührenkatalog aufgenommen wurde (wie noch einige andere Leistungen), denn die Gebührenverordnung war von 1988! Die Berechnung erfolgt pro Zahn, auch das ist richtig. Wieviel du am Ende bezahlst, hängt davon ab, welchen Faktor Dein Zahnarzt zur Berechnung nimmt. Das steht auch auf der Rechnung. Normal ist Faktor 2,3 (das ist der sogenannte Regelsatz oder Mittelwert mit dem jede normal aufwendige Leistung angesetzt wird). Wenn Du 80 Euro bezahlt hast, hat Dein Zahnarzt wohl einen niedrigeren Faktor gewählt (vielleicht 1,8 ? oder du hast nicht mehr alle Zähne ;-) Normal kommt man bei knapp über 100,- € raus wenn alle Zähne da sind und man mit Faktor 2,3 berechnet(ohne Weisheitszähne --> wenn die auch alle das sind, sind es 115,- €). Deine Rechnung ist also so korrekt. Dein Zahnarzt war vorher schon sehr günstig, wir hatten z.B. einen Festpreis von 80,- € und nehmen jetzt den Faktor 2,3 - so wie oben beschrieben. Da er vorher schon so güngstig war, kann er natürlich nicht von 50,- auf 105,- € hochgehen.

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Mundhygieneaufklärung, Schwachstellen mit Spiegel zeigen, ggf. Beläge anfärben, Reinigung der Zähne mit Ultraschallgerät ("Zahnstein entfernen"), manuelle Nachreinigung der Zähne mit speziellen Handinstrument, Säuberung unterm Zahnfleischrand und in den Zwischenräumen, Entfernung des bakteriellen Biofilms mittels eines Pulverstrahlgerätes (allgemein als Airflow bekannt, damit werden auch Verfärbungen entfernt), Politur aller Zähne mit spezieller Paste, Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide und/oder mit speziellen Polierstreifen, ggf. Spüle mit antibakterieller Spüllösung, Auftragen eines Fluoridpräparates. Dauer ca. 1 Std. je nach "Verschmutzungsgrad" auch etwas länger oder auf 2 Sitzungen aufgeteilt

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Wenn in einer Sitzung nur der Oberkiefer und in der anderen wirklich nur der Unterkiefer gesäubert wurde, sollte es auch so abgerechent werden. Wenn es so aufwendig war ,dann sollte der Zahnarzt dann eher mit dem Faktor "spielen", also in Deinem Fall dann anstatt Faktor 2,2 bzw. 1,9 den Faktor 3,5 für beide Sitzunge wählen. 13x im Oberkiefer und 14x im Unterkiefer. Finanziell kommst du dann sicher beim gleichen Betrag raus. Aber 2x alle Zähne abrechnen ist nicht korrekt.

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Die professionelle Zahnreinigung heißt so, weil sie nur vom Profi ausgeführt werden sollte. Also weder vom Nageldesigner noch vom Kosmetikstudio um die Ecke. Es werden spezielle Geräte und Instrumente benötigt, um die Zähne dort zu reinigen, wo Du NIEMALS hinkommst, auch wenn du Dir noch so viel Mühe gibst. 3x hintereinander Zähneputzen + spülen hat damit herzlich wenig zu tun. Von Mundspüllösungen mit Alkohol ist eher abzuraten wie ein Vorredner schon ausführlich begründet hat. Auch bei gesundem Zahn+Zahnhalteapparat hilft es nix - 1x im Jahr zum Profi (Zahnarzt) gehen als Prophylaxe. Es gibt Patienten mit entsprechenden Erkrankungen die müssen 2-4x im Jahr kommen...

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gute Qualität zum Discounterpreis findet man auf dem Sektor selten. Ich arbeite selber beim Zahnarzt als Prophylaxeassistentin, PZR ist sozusagen mein Job. Die PZR wird individuell bei jedem Patienten pro Zahn berechnet, also soviel Zähne wie Du im Mund hast. Demnach können die Preise von Patient zu Patient schwanken. Beim normal bezahnten sind das knapp über 100,- € auch bei uns. Die Reinigung dauert dann ca. 1 - 1,5 Std. wenn es ordentlich gemacht wird. Du wirst Praxen in Leipzig finden, die es günstiger anbieten, die rechnen meist Festpreise ab was seit 2012 verboten ist. Oft sind die Schwestern dann auch keine ausgebildeten Prophylaxeassistentinnen (die Ausbildung dauert 1 Jahr und darf erst nach 3 Jahren Berufserfahrung gemacht werden) sondern haben 1 Wochenendkurs belegt. Die Qualität der PZR ist dann sehr fraglich. Meist wird das dann auch in 1/2 Stunde "abgerissen". Die verdienen dann also in 1 Stunde auch über 100,- €. Schon mal so gedacht?! Ich habe selbst viele Patienten die vorher schon in anderen Praxen waren und mir nach der PZR sagten, so gründlich habe das noch keine gemacht und aufgeklärt wurden sie auch noch nie. Oder ich habe chronische Zahnbetterkrankungen gesehen die unbehandelt waren, obwohl die Patienten regelmäßig zur PZR waren. Weiter brauch ich nix zu sagen, oder?! Qualität hat eben ihren Preis.

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Deine Frage ist zwar schon etwas her, aber alles was über Faktor 2,3 geht muss begründet werden mit einer patientenbezogenen Begründung (2,3 ist der "normale" Faktor mit dem Privatleistungen abgerechnet werden) und alles was über Faktor 3,5 geht muss sich der Zahnarzt vorher von Dir unterschreiben lassen. Hast Du unterschrieben? Wenn nein, dann musst du das nicht zahlen. Maximal dann alles bis Faktor 3,5 .

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