Wohngeldantrag - MÜSSEN meine Mitbewohner ihre finanziellen Möglichkeiten darlegen?
Hallo,
am Sonntag wurde ich exmatrikuliert und bin nun arbeitslos. Das habe ich der ArGe gemeldet und darf nun einen Antrag auf ALGI (der allerdings abgelehnt werden wird - O Ton die Sachbearbeiterin) und einen auf ALGII stellen. Parallel wollte ich einen Antrag auf Wohnungsgeld stellen.
Ich wohne in einer WG. Wir sind zu viert und alle gleichberechtigte Hauptmieter. Wir sind eine reine Nutz-WG, keine Freunde, sondern nur zufällig zusammen gewürfelt (nichtsdestotrotz verstehen wird uns auch gut).
In dem mir vorliegenden Antrag sollen nun aber "alle in der Wohnung wohnenden Haushaltsmitglieder [...] mit denen Sie gemeinsam wohnen und wirtschaften" aufgeführt werden. Da werden Angaben zum Einkommen sowie Nachweise dazu gefordert - das kann ich doch von meinen MItbewohnern nicht verlangen! (zumal wir einen seit Wochen nicht gesehen haben)
Bin ich den dazu verpflichtet? Ich will es doch nur anteilig für mich beantragen, nur kann man das scheinbar nicht explizit angeben.
Besten Dank schonmal für eure hilfreichen Hinweise,
jubdidudei