Die Beschreibung klingt für mich ein wenig nach einem sog. Senk-und-Spreiz-Fuß. Das heisst, dass du eine Fehlstellung hast. Da musst du einen Arzt aufsuchen, der das untersucht und dir ggf. auch Einlagen verschreiben kann. Damit sollte es dann auch besser werden. Allerdings darfst du nicht erwarten, dass du wie eine Elfe durch's Leben "schweben" wirst. Aber es sollte sich dann schon bessern.

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Das wird auf Dauer nicht gut gehen. Irgendwann holt dein Körper sich den Schlaf zurück, den du ihm vorenthalten willst. Es gibt sicher Menschen, die mit weniger Schlaf auskommen als Andere. Aber nur 3 Stunden???? Ich glaube nicht, dass du damit glücklich wirst. Mein Lebensgefährte kann auch nicht durchschlafen, schläft mitunter nachts auch nicht mehr als 3 Stunden am Stück.... wir sind gerade dabei, das im Schlaflabor analysieren zu lassen. Auf die Ergebnisse bin ich gespannt. Du kannst es nur testen, vielleicht mal mit 6 Stunden Schlaf pro Nacht (weniger würde ich dir nicht unbedingt empfehlen) und dann wirst du sehen, ob dein Körper dies auf Dauer aushält.

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Vielleicht solltest du dich in den ersten Wochen damit etwas zurückhalten und erst einmal die "neuen Kollegen" selbst beobachten. Somit bekommst du mit, wie es dort läuft, was von einem Azubi erwartet wird und springst nicht gleich von Anfang an in die Fettnäpfchen. Viel Glück...

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Grundsätzlich hat der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist nach Wohnungsabnahme über die Kaution abzurechnen. Als angemessen wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten angesehen. Dies hängt aber immer auch vom Einzelfall ab. Ist die Wohnung mängelfrei abgenommen worden, ist da also keine Forderung vom Vermieter mehr zu erwarten (alles andere verstößt gegen Treu und Glauben). Endete die letzte Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben und sind die Kosten nicht gravierend gestiegen, dann sollte auch in dem (nunmehr letzten) Abrechnungsjahr nicht mit einer immensen Nachforderung zu rechnen sein. Wenn die letzte Abrechnung allerdings eine Nachforderung ergeben hat, dann darf er die Kaution in der ungefähren Höhe auch zurückbehalten. Über den Restbetrag kann er jedoch abrechnen und zumindest einen Teil der Kaution schon auszahlen.

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Ich würde auch nur mit einem Lächeln gehen, das schmerzt ihn mit Sicherheit mehr. Wenn du noch einen Spruch loslässt, dann sieht er, dass es dich die ganze Zeit über getroffen hat. Wenn du aber hoch erhobenen Kopfes und mit einem Lächeln gehst, dann zeigst du ihm, dass du über diesen Dingen stehst.

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Anwalt per FAX geantwortet...keine Rückmeldung erhalten

Meine Mutter ist auf den ominösen Weinhändler Pallhuber hereingefallen. Mittlerweile hat sie bereits 500 € an ihn, einen Anwalt und ein Inkassobüro gezahlt. Außerdem an einen Gerichtsvollzieher. Der erwirkte Mahnbescheid durch den Anwalt würde zurückgezogen, wenn meine Mutter 200 € sofort überweisen würde. Das hat sie getan.

Die angeblich noch offene Forderung an "Pallhuber und andere Titel" (die aber nicht genannt werden) ist nicht bekannt. Man würde sich melden, wenn die letzte Rate i. H. v. 50 € fällig sei. Meine Mutter vereinbarte also eine Ratenzahlung von monatlich 50 € bis auf Weiteres.

Das kam mir so merkwürdig vor, dass ich per Kontaktformular (per Mail) in einem kurzen Schreiben um eine Aufstellung der Restforderung bat.

Daraufhin erhielt ich einen schwammig formulierten Brief, in dem zwar von einer Anzahl Akten zu dem Fall die rede war und auch von den gezahlten 200 € und der Rücknahme des Mahnbescheides, jedoch wurde meine Frage letztlich nicht beantwortet.

Nach einem Gesprächstermin bei der Schuldnerberatung setzte ich auf deren Rat ein weiteres Schreiben auf, in dem ich die Kanzlei innerhalb einer Frist aufforderte, mir die genau bezeichneten Belege und Aufstellungen (namentlich zu nennende Titel, Kaufverträge, Restforderung und die Aufstellung der berechneten Gebühren gegenüber den bereits gezahlten Beträgen samt Gläubiger) zukommen zu lassen. Auf Rat der Schuldnerberatung ergänzte ich, dass ich bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtbeantwortung des Schreibens die Angelegenheit als komplett, also inkl. aller Titel, erledigt betrachten würde. Diesen Brief schickte ich per FAX an die Kanzlei. Ich habe eine Sendebestätigung hierüber.

Die Frist ist verstrichen, ich erhielt keine Antwort. Darf ich die Sache nun als erledigt betrachten?

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Hallo, das klingt mir auch nach Abzocke. Ein seriöser Anwalt beantwortet alle Post, egal ob diese per Fax, per Mail oder auf dem klassischen Wege bei ihm eingeht. Deine Mutter hat schon 500,00 € gezahlt, du weißt aber gar nicht, wofür sie gezahlt hat. Dann setze dem Anwalt doch eine letzte Frist zur Übersendung der genauen Forderung (immerhin beinhaltet eine Forderung auch immer eine Aufstellung nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen) und drohe ihm doch deinerseits mit einem Mahnbescheid, um die offensichtlich zu Unrecht bezahlten 500 € zurück zu bekommen. Ob es auf diesem Wege klappt, ist jedoch fraglich. Den Brief würde ich dann auch per Einschreiben / Rückschein versenden. Damit hast du dann auf alle Fälle einen Nachweis, wer diesen Brief wann in Empfang genommen hat. Und dann liegt es an dir bzw. deiner Mutter, ggf. den Weg über einen eigenen Anwalt zu gehen, um die 500 € zurück zu fordern.

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Hallo, wenn du flexibel bist - was Ort der Ausbildung angeht, dann solltest du etwas finden. Vielleicht schaust du einfach mal im Internet nach ähnlichen Berufen, die du dir vorstellst. Zum AA brauchst du nicht zu gehen, auch da kannst du im www. suchen. Mein Sohnemann hatte damals 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn noch etwas gefunden. Ich wünsche dir viel Glück.

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Muss ich den Strom von meinem Vormieter zahlen?

Hallo alle zusammen, ich habe folgendes Problem:

Am 11.10.2013 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen, habe bei der Übergabe aber den Strom-Zählerstand nicht notiert, es gibt demnach auch kein Übergabeprotokoll dafür. Über mehrere Wochen habe ich versucht meinen Strom online anzumelden, da ich nicht wusste wer mich beliefert. Ich bin dann zum öffentlichen Versorger. Der Berater sagte mir, dass ich entweder einen Zählerstand angeben muss oder der Zählerstand des Vormieters genommen wird. Ich übernahm also den Stand des Vormieteres. Daraufhin erreichte mich eine horrende Nachzahlung (mir wird bei der Höhe der Rechnung immer noch schlecht)

Ich fragte meine Vermieterin, ob sie einen Namen und einen Zählerstand vom Vormieter hat, damit ich diesen mit dem in meiner Rechnung angegeben abgleichen kann. Sie antwortete, dass Hr.XY im September 2013 zwangsgeräumt wurde, bis zu meinem Einzug stand die Wohnung leer. Sie hat auch keinen Zählerstand. Der letzte Zählerstand von der Abmeldung des Vormieters war am 15.05.2012 (!). Was heißt, dass ich auch für Strom vom 15.05.2012 zu meinem Einzug am 11.10.2013 zahlen soll.

Mein Stromversorger meinte nun, er braucht ein Übergabeprotokoll oder anderes Dokument um den Zählerstand bei meinem Einzug nachzuweisen (dass ich auch ja nicht versuche mich um die Kosten meines Stromverbrauchs zu drücken)

Ich habe nun zwei Fragen: Was wäre wenn ich einen Zählerstand hätte und sich rausstellt, dass ich große Teile des Stromverbrauchs nicht bezogen habe sondern noch der Vormieter? Wer muss diese Kosten tragen?

Gibt es für mich noch irgend eine Möglichkeit aus dieser Nummer rauszukommen? Ich sehe es ja ein, den Strom den ich verbrauche zu zahlen. Aber den Strom vom Vormieter? Außerdem muss ich auch meinen eigenen Stromverbrauch im Auge behalten, denn meine Heizung und Wasserboiler läuft über Strom. Nicht dass ich da was checken lassen muss auf Verkalkungen oder ähnliches.

Ich hoffe es hat jemand einen Rat für mich.

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Du hast hier leider erst einmal schlechte Karten. Grundsätzlich muss ich den Vor-Schreibern recht geben, der Vormieter bzw. bei Leerstand hat der VERMIETER für die Kosten aufzukommen. Schlecht ist es jedoch, dass bei der Übergabe keine Zählerstände notiert worden sind. Du kannst vielleicht eines machen (und solltest dir dazu aber auch das OK des Stromversorgers einholen): Zählerstand notieren und genau einen Monat später wieder ablesen, damit hast du deinen reellen Verbrauch für einen Monat. Mit diesen Werten sollte eine Rückrechnung zum Zählerstand bei deinem Einzug möglich sein. Aber ich denke, hier bist du auf die Zustimmung durch den Versorger angewiesen. Denn schlussendlich bleiben die wahrscheinlich auf den Verbrauchskosten des Vormieters sitzen, sofern der Vermieter nicht zahlt. Wenn ich aber lese, dass der ohnehin zwangsgeräumt wurde, dann wird es wohl schwierig werden.

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Meistens haben die Versicherungen eine Selbstbeteiligung. Schau doch in deinen Vertrag rein (ich nehme an, es ist dein Hund und dein Vertrag). Eine durchgebissene Leine kostet doch nun auch nicht die Welt. Wenn du dich vielleicht öfters mit "Kleinigkeiten" an deine Versicherung wendest, wenn keine Selbstbeteiligung vereinbart ist, dann regulieren sie dir einen vielleicht doch größeren Schaden irgendwann nicht mehr. Von daher würde ich mir das überlegen. Wenn es natürlich eine Designer-Leine von Lagerfeld für 400 oder mehr Euro war, dann ist es natürlich was anderes ..... Sarkasmus aus.

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Es gibt schon Banken, die auf das Girokonto auch Zinsen geben. Meistens haben die dann auch noch Angebote mit Festzinssparen, Tagesgeldkonten oder ähnlichen. Wenn es größere Beträge sind, dann lohnt sich auch mal der Blick über den sog. Tellerrand. Eine Bekannte hat z. B. Geld bei der RABO-Bank angelegt. Ich selber habe da noch nicht geschaut, aber sie hat es wohl noch nicht bereut. Schau dir einfach mal die Internet-Banken an. Auf alle Fälle sollte für mögliche Gefahren die Bank über den Einlagensicherungsfond für dein Geld haftbar zu machen sein. Ob sie das ist, steht meistens im Kleingedruckten. Viel Glück bei der Suche.

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In vielen Städten gibt es Notrufnummern für Tiere. Vielleicht rufst du dort an, die können dir mit Sicherheit helfen. Es ist nicht einfach, nur zu sagen: der Vogel braucht dies oder der Vogel braucht das. Was ist es denn für ein Vogel, wie alt ist er ungefähr.... usw. Da denke ich, müssen einige Dinge mehr geklärt sein. Also schau einfach mal im Telefonbuch oder den Gelben Seiten nach Tiernotruf und dann bekommst du sicherlich Hilfe-

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Räumliche Trennung bei eheähnlicher Gemeinschaft mit Kind

Hallo,

ich bin seit über zwei Jahrzehnten mit meiner Partnerin zusammen. Seit ca. 15 Jahren haben wir eine gemeinsame Wohnung in Ihrem Elternhaus. Zúr Wohngemeinschaft gehört unsere 10-jährige Tochter. Aus persönlichen Gründen bin ich vor wenigen Tagen ausgezogen und bei einem Freund untergekommen, und kann mich nun um eine neue Wohnung bemühen.. Dies geschah nicht Hals über Kopf sondern hat sich lange vorher angebahnt, bis ich die Situation nicht mehr ertragen konnte. Nun mache ich mir natürlich Gedanken wie und in welcher Reihenfolge welche wichtigen Dinge zu klären sind und möchte natürlich weiterhin meiner Verantwortung als Vater gerecht werden, aber auch die Rechte eines Vaters in Anspruch nehmen. Ich hoffe Ihr könnt mir nützliche Tipps geben. Im folgenden werde ich Euch einige Eckdaten auflisten.

Wir sind beide berufstätig (Frau: halbtags) und haben eigene Konten. Es gibt ein geteiltes Sorgerecht und das Kind soll bei der Mutter leben. Bisher habe ich ca 350,- € monatliches Haushaltsgeld an sie überwiesen, Die Betriebskosten haben wir uns geteilt. Zudem übernehme ich das Schulgeld für das Kind und zahle monatlich auf das Sparkonto des Kindes einen gerimngen Betrag ein, was auch so bleiben soll. Ich möchte zunächst erst einmal eine Wohnung finden bevor ich mich bei den Behörden ummelden kann. Wenn ich dann einen neuen Wohnsitz habe möchte ich mich darum bemühen, Regelungen für den Umgang mit dem gemeinsamen Kind (Besuchszeiten, etc.) zu finden. Generell strebe ich unter uns eine Einigung an. Geht das überhaupt alles so oder müssen irgendwelche rechtlichen Ding, evtl. schon jetzt, geklärt werden???

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Hallo, das kommt m.E. darauf an, ob ihr euch im Guten oder im Streit getrennt habt. Sicherlich ist es von Vorteil, beim Jugendamt den Kindsunterhalt nach der Höhe deines Einkommens festlegen zu lassen. Somit kann es auch später mal keinen Streit geben, falls die Mutter der Meinung sein sollte, du zahlst zuwenig für die Tochter. Wenn ihr euch im Guten getrennt habt, dann sollte auch die Abstimmung der Besuchszeiten kein Problem sein. Offensichtlich scheint ihr beide einen vernünftigen Umgang zu wollen, von daher solltet ihr diese Dinge in aller Ruhe und vielleicht nach ein paar Tagen Abstand besprechen. Bitte einfach die Mutter zu einem Treffen an einen neutralen Ort (Cafe oder ähnliches) und versucht es einfach.

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zum Arzt gehen...

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In's Immobiliengeschäft einsteigen?

Hallo,

Folgendermaßen:

Mein Vater besitzt neben seinem Elternhaus noch 2 weitere Häuser, die er vor 20 und 12 Jahren gebaut hat. 2 "Wohnhälften" je Haus. Alle vermietet.

Außerdem besitzt er noch Grundstück, welches in absehbarer Zeit Bauland wird. Grob überflogen müsste das 4 Bauplätze ergeben.

Hinzu kommt noch das Grundstück um das Elternhaus (derzeit als riesiger Garten benutzt), das wären nochmal 3 Bauplätze + großer Rest, der voraussichtlich nicht bebaut werden darf.

Jedenfalls steht das Überschreiben kurz bevor.

Mein Vater hat mir immer gesagt: Ich solle lediglich das alte Elternhaus und das zugehörige "Anwesen" so erhalten wie es ist, damit es stets an die nächste Generation weitergegeben wird. Den Rest soll ich nehmen, davon leben und es "vermehren", so wie er es auch schon getan hat.

Diesem Wunsch will ich gerne nachkommen.

Ein Bekannter meinte, ich soll schnellstmöglich "In's Immobiliengeschäft einsteigen", "Baulöwe" werden, weil das in Anbetracht des verfügbaren Kapitals derzeit ziemlich lohnend sei.

Ich war immer ein Verfechter des "ehrlichen Arbeitens", weil mir dieses ganze Investoren- und Immobilien Ding nie ganz geheuer war und die Leute, die in diesem Geschäft unterwegs sind (durch meinen Vater mit einigen in Kontakt gekommen) mir immer ziemlich komisch vorkamen.

Diese Frage mag jetzt vielleicht echt komisch klingen, aber ist es wirklich eine Option, sich in Anbetracht der oben genannten Situation Hauptberuflich den Immobilien zu widmen?

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Also ganz ehrlich: so völlig ohne Plan von Immobilien geht es nicht. Ich arbeite selber seit 23 Jahren in der Immobilienbranche und habe das in den neuen Bundesländern quasi von der Pike auf alles mitgemacht: Modernisierungen, Mieterhöhungen nach Modernisierungen und nach Gesetz, Bauen mit Bauträgern.... es gibt vieles, vieles zu beachten und manch einer ist nicht umsonst daran gescheitert. Da ich nicht weiß, was du von Beruf bist, ist es auch schwer einen Rat zu geben. Auf alle Fälle bedarf es einer großen Menge an Wissen, nicht nur im Grundstücksrecht, sondern auch im Mietrecht, im Baurecht, im Geldmarkt. Die Frage ist hier eigentlich: traust du es dir zu? Aber von 4 Immobilien kann man meiner Meinung nach nicht leben. Und wenn du das Grundstück mit den Bauplätzen bebauen willst, dann gehört dazu noch eine ganze Menge mehr an Handwerkszeug dazu.... Baurecht, Handwerker, Architekten usw. usw. Wäre es vielleicht möglich, das Baugrundstück in Parzellen zu teilen und an Kleingärtner zu verpachten? Dann müsstest du dich nur mit dem Kleingartengesetz auseinandersetzen.... Auf alle Fälle wünsche ich dir viel Glück beim Umsetzen deiner Gedanken und gutes Gelingen.

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Eine grundsätzliche Antwort, ob ihr einen Kredit bekommt oder nicht, kann ich nicht sagen. Es kommt ja nicht nur darauf an, was ihr verdient sondern auch auf eure Ausgaben (Kinder, Kosten um auf Arbeit zu kommen etc.). Zunächst solltet ihr vielleicht bei eurer Hausbank (sofern es keine Inernetbank ist) mal einen gemeinsamen Termin vereinbaren. Wir haben selbst gute Erfahrungen mit der Sparkasse gemacht. Letztlich haben wir dann nämlich nur einen Kredit der KfW benötigt. Dieser ist grundsätzlich zu einem sehr guten Zinssatz zu bekommen (ich glaub es war so 2,6 % und 1 % Tilgung).

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Folgende Wege solltest du gehen: 1. zum Jugendamt, damit dort über den Kindsunterhalt ein Titel ausgestellt wird. Der Kindsvater muss dann dort sein Einkommen angeben und danach wird der Unterhalt, den er für eure Tochter zahlen muss, berechnet. Wie lange das dauert, weiß ich allerdings nicht. Aber in der Regel sind die eigentlich recht fix. 2. zur Wohngeldstelle, weil die anhand deines Einkommens (Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt) und deiner Miethöhe ausrechnen, ob und in welcher Höhe du Anspruch auf einen Zuschuss hast. Das kann allerdings auch ein paar Tage dauern. Deswegen solltest du hier nicht allzulange mit einem Besuch warten. 3. zusätzlich kannst du beim Sozialamt auch einen Zuschuss für Ersteinrichtung usw. bekommen. Wenn du also sooooo dringend einen Buggy benötigst, dann frage doch dort zunächst mal nach. Viel Glück....

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Deine Aussagen sind zum Teil sehr offen.... wenn du deinen Freund liebst und er dich, dann steht ihr diese Sache gemeinsam durch. Aber du schreibst, er könnte "gegen dich ermitteln".... bitte, welcher Freund macht das denn???? Da scheint es mit der Liebe ehrlich gesagt nicht weit her zu sein. Also mein Rat: mach mit dem GV einen Termin, biete ihm eine Ratenzahlung an - die du dann auch einhalten musst - und in aller Regel halten die GV dann auch erst einmal die Beine still. Und dann schieß deinen Freund in den Wind... lieber mit deinem Kind alleine und in aller Ruhe leben, als ständig solche Drohungen im Hinterkopf haben zu müssen. Manchmal tut ein Ende mit Schrecken erst einmal weh, dann im Nachhinein stellt es sich aber als das bessere Ende raus. Viel Glück!

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Der Stromableser muss doch sicherlich nicht in deine Wohnung, oder? Im Allgemeinen sind die Stromzähler in einem Raum im Keller. Wenn er Zugang zum Haus durch einen der Hausbewohner bekommt, dann kann er doch selbst und ohne deine Anwesenheit den Zähler ablesen. Kleiner Tip noch am Ende: lies den Zähler früh selbst ab und notier dir den Zählerstand zur Überprüfung der Verbrauchsabrechnung.

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